Dogus Ali Birdal
Als der Mindestlohn Januar 2015 eingeführt wurde und seitdem viele Beschäftigte, mit einigen Ausnahmen, mindestens 8,50 Euro Brutto in der Stunde verdienen, wurde auch oft erwähnt, dass vor allem auch Studierende von diesem Gesetz profitieren würden. Eine Befragungen der Studienreihe “Fachkraft 2020” zeigt jedoch, dass immer noch viele Studierende weniger als die im Mindestlohn vorgeschriebenen 8,50 Euro verdienen. Demnach waren 8,4 Prozent der Studierenden für weniger als 8,50 Euro beschäftigt.
Die Studierenden der Bundesländer Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen sind am stärksten von den niedrigen Löhnen betroffen. 10-13 Prozent der Studierenden in diesen Ländern verdienen unter dem Mindestlohn. Die Spitzenreiter in höheren Löhnen bei Minijobs sind Hamburg und das Saarland, wo nur ca. 5 Prozent der Studierenden weniger als 8,50 Euro verdienen.
Was aber besonders auffällt, ist der Geschlechterunterschied. Während im Schnitt 6.7 Prozent der Studenten unter Mindestlohn verdienen, sind es auf der Seite der Studentinnen mindestens 10 Prozent. Die ungerechte Bezahlung zwischen Männern und Frauen, was immer noch ein strittiges Thema in Politik und Gesellschaft ist, fängt also schon bei Minijobs und studentischen Nebenjobs an.
Die eigentliche Frage sollte aber eher lauten, warum irgendein Studierender denn Überhaupt weniger verdienen kann, als es im Mindestlohn festgesetzt ist. Viele Studierende sind auch mit Mindestlohn schon gezwungen, in mehr als nur einem Minijob beschäftigt zu sein, um sich ihr Studium wegen den stetig steigenden Verwaltungsgebühren und den immer teurer werdenden Mietpreisen in den Großstädten leisten zu können. Und hierbei geht dann meist der eigentliche Anspruch an das Studium verloren. Wer natürlich von Job zu Job und von Vorlesung zu Vorlesung rennen muss, der kann sich auch weder der Bildung hingeben noch sich wissenschaftlichen mit dem eigenen Studium richtig auseinandersetzen.