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Tarifeinigung in Hessen – Mehr Geld, lange Bindung

Nach dem Abschluss für den Tarifvertrag der Länder konnte nun auch für den öffentlichen Dienst in Hessen eine Einigung erzielt werden. Nach intensiven Verhandlungen verständigten sich Gewerkschaften und Landesregierung auf einen neuen Tarifvertrag. Dieser bringt zwar Einkommenssteigerungen für die rund 58.000 Tarifbeschäftigten des Landes und orientiert sich an den Abschlüssen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen und dem Tarifvertrag der Länder, bleibt jedoch in zentralen Punkten hinter den Erwartungen zurück. Die Regelungen sollen zudem auf die hessischen Beamtinnen und Beamten übertragen werden.

Hasan Bego

Die Tarifpolitik in Hessen ist seit Jahren von einem Sonderweg geprägt. Unter Roland Koch trat das Land 2004 aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) aus. Hintergrund war ein Sparprogramm, das mit massiven Einschnitten im öffentlichen Dienst einherging: Stellenabbau, Kürzungen im sozialen Bereich und längere Arbeitszeiten für Beamte. Diese politische Entscheidung wirkt bis heute nach. Tarifabschlüsse in Hessen stehen seither unter besonderem Druck, da sie nicht immer den bundesweiten Entwicklungen folgen und stärker von der jeweiligen Haushaltslage des Landes abhängig sind.

Die Tarifeinigung im Überblick

Die Tarifeinigung sieht eine zweistufige Entgelterhöhung vor:

  • Ab dem 1. Juli 2026 steigen die Tabellenentgelte um 3,0 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro. 
  • Ab dem 1. Oktober 2027 folgt eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent. 

Die Laufzeit beträgt 25 Monate und endet am 29. Februar 2028. 

Für Auszubildende und Nachwuchskräfte konnten Erhöhungen von 80 Euro ab Juli 2026 sowie weiteren 70 Euro ab Oktober 2027 vereinbart werden. Die Forderung der Gewerkschaften nach einer neuen Übernahmeregelung blieb jedoch erfolglos. Zwar wird die bestehende Regelung zur unbefristeten Übernahme formal fortgeführt und auch der Notenmaßstab (mindestens Note 3) bleibt bestehen, in der Praxis zeigt sich jedoch ein anderes Bild. Viele Auszubildende werden vom Land Hessen weiterhin nur befristet, häufig für ein Jahr, übernommen. Dies erschwert die Lebens- und Berufsplanung erheblich und steht im klaren Widerspruch zum wachsenden Fachkräftebedarf im öffentlichen Dienst.

Besonders problematisch bleibt die Situation der rund 12.000 studentischen Beschäftigten. Für sie konnten lediglich begrenzte Verbesserungen erreicht werden. Die Mindeststundenentgelte steigen auf 15,20 Euro ab Oktober 2026 sowie auf 15,90 Euro ab Oktober 2027. Ein umfassender Tarifvertrag konnte jedoch weiterhin nicht durchgesetzt werden. Zentrale Probleme bestehen damit fort, darunter sehr kurze Vertragslaufzeiten, fehlende Interessenvertretung durch Personalräte und insgesamt unsichere Arbeitsbedingungen. De facto existiert hier weiterhin ein Bereich mit deutlich schwächeren arbeitsrechtlichen Standards.

Das hessische Innenministerium hat zugesagt, die Einkommensentwicklung auf die rund 110.000 Beamte zu übertragen. Diese Übertragung steht jedoch unter Parlamentsvorbehalt, da hierfür ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden muss. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre nähren Zweifel an der Verlässlichkeit solcher Zusagen. So verschob die hessische Landesregierung eine ursprünglich für den 1. August 2025 geplante Erhöhung der Beamtenbesoldung um 5,5 Prozent auf den 1. Dezember 2025. Diese Maßnahme betraf den zweiten Schritt des Inflationsausgleichs und diente der Entlastung des Landeshaushalts um rund 180 Millionen Euro. Bemerkenswert war dabei auch, dass der Widerstand gegen diese Verschiebung sowohl seitens der Gewerkschaften als auch der Beamten vergleichsweise verhalten ausfiel.

Bewertung der Gewerkschaften wie immer positiv

Christine Behle, stellvertretende Bundesvorsitzende von ver.di und Verhandlungsführerin, bewertet den Abschluss positiv. Ihrer Ansicht nach hält Hessen nicht nur Anschluss an andere Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst, sondern übertrifft diese teilweise sogar.

In dieser Einschätzung bleiben zentrale Kritikpunkte weitgehend ausgeblendet. Der Abschluss liegt deutlich unter der ursprünglichen Forderung von sieben Prozent, zugleich müssen die Beschäftigten zunächst sechs Leermonate ohne Erhöhung hinnehmen, da die erste Anpassung erst im Juli 2026 wirksam wird. Hinzu kommt die lange Laufzeit von 25 Monaten, die die Möglichkeit erheblich einschränkt, auf zukünftige Inflationsentwicklungen zu reagieren. Gerade vor dem Hintergrund unsicherer Energiepreise und möglicher weiterer Preissteigerungen stellt dies ein erhebliches Risiko für die reale Einkommensentwicklung dar. Diese Problematik war bereits bei früheren Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst zu beobachten und setzt sich nun auch in Hessen fort.

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