Der Verlegerverband der Türkei (TYB) verurteilt die Einstufung von Honorarzahlungen des Verlags Kor Kitap an die inhaftierten Autoren Tonguç Ok und Necip Baysal als „Terrorfinanzierung“. Gegen die Verlagsverantwortliche wurde Hausarrest verhängt – ein Vorgehen, das der TYB als gravierenden Eingriff in Publikations- und Meinungsfreiheit bewertet.
Der Verlegerverband der Türkei („Türkiye Yayıncılar Birliği, TYB“) hat scharf auf die Ermittlungen gegen den Verlag Kor Kitap, der Mitglied im TYB ist, reagiert. Gegen die Verlagsvertreterin Neslihan Eser, die Honorare an die inhaftierten Übersetzer, Autoren und Redakteure Tonguç Ok und Necip Baysal überwiesen hat, wird wegen des Vorwurfs der „Terrorfinanzierung“ ermittelt. Die Behörden haben die Verantwortliche zunächst vier Tage lang festgehalten und anschließend unter Hausarrest gestellt. Der Verband bezeichnete diese Entwicklung als äußerst besorgniserregend für die Verlagswelt und die Meinungsfreiheit.
In seiner offiziellen Stellungnahme weist der TYB darauf hin, dass die Informationen über die Ermittlungen im Zusammenhang mit einem Beitrag von Kor Kitap über soziale Medien bekannt wurde. Der Verlag hat bestätigt, dass er den inhaftierten Tonguç Ok und Necip Baysal weiterhin Honorare für ihre Arbeit zahlt, diese rechtmäßigen Zahlungen jedoch von den Ermittlern als „Terrorfinanzierung“ eingeordnet wurden.
Rechtmäßigkeit der Honorare
Der Verband betont, dass Urheberrechte sowohl durch nationale Gesetze, als auch durch internationale Abkommen geschützt sind, denen die Türkei angehört. Er verweist insbesondere auf das Gesetz Nr. 5846 über geistige und künstlerische Werke. Der TYB schreibt:
„Das Eigentum an einem Werk sowie die Urheberrechte liegen beim Urheber, und er hat das Recht, eine Vergütung für seine Arbeit zu erhalten. Diese Zahlungen erfolgen unabhängig vom Status des Urhebers.“ Die Erklärung hebt hervor, dass die Honorare über offizielle Bankkanäle transferiert wurden, was die Transparenz der Transaktionen belege, und betont, dass es keine rechtliche Grundlage gebe, diese Zahlungen als Straftatbestand zu bewerten.
Gefängniseinkäufe unter staatlicher Kontrolle
In der Mitteilung wird außerdem darauf hingewiesen, dass Käufe in Gefängniskantinen unter staatlicher Aufsicht und Kontrolle stattfinden und daher nicht als „Terrorfinanzierung“ gewertet werden können. Der Verband erklärt, dass die Darstellung solcher Ausgaben als Grundlage für strafrechtliche Vorwürfe gegen das Prinzip der Rechtssicherheit verstoße.
Rechte auch im Gefängnis
Der Verlegerverband erinnert daran, dass Ok und Baysal trotz Haft weiterhin schöpferisch tätig seien und dass die Zahlung von Honoraren für ihre Werke auch unter diesen Bedingungen ein legitimes Recht sei, das durch universelle Rechtsprinzipien, verfassungsmäßige Rechte und verlegerische Ethik geschützt sei.
Appell zur Freilassung und Schutz der Meinungsfreiheit
In seiner Erklärung ruft der Verlegerverband dazu auf, den gegen die Verlagsvertreterin verhängten Hausarrest sofort aufzuheben. Ebenso müsse der wiederholte Versuch, verlegerische Tätigkeiten und Bücher als Straftatbestand darzustellen, beendet werden. Jeglicher Druck auf die Meinungsfreiheit sei einzustellen. Er kündigte an, den weiteren Verlauf des Verfahrens aufmerksam verfolgen zu werden.

