Was tun, wenn Forscher, die man beauftragt, wirklich forschen und die Ergebnisse nicht zur eigenen Propaganda passen? Wohin mit den unbequemen Ergebnissen? Diese Frage stellte sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU), als die am Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) angesiedelte Studie „Institutionen und Rassismus“ (InRa) den Rassismus in deutschen Behörden offenlegte. Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte sich schon früh von Teilen der Studie distanziert. Laut Angaben der Projektleiterinnen war die Studie bereits letztes Jahr fertig, wurde allerdings bewusst zurückgehalten und nicht veröffentlicht.
Yekta Doğan
Dabei hatte das BMI sich die mehrjährige Arbeit des FGZ sechs Millionen Euro kosten lassen. Fachleute von zehn Forschungseinrichtungen haben in 23 Projekten untersucht, wie ausgeprägt Rassismus in deutschen Behörden ist.
Die Wissenschaftler gingen in Gesundheitsämter, befragten Beschäftigte, werteten Datensätze von mehr als 400 Jobcentern aus. Fast 250 Seiten hat der Abschlussbericht mit dem Titel „Rassismus in deutschen Institutionen und institutioneller Rassismus in Deutschland“. Eine derart umfangreiche Studie zu dem Thema hat es bislang noch nicht gegeben. Vor fünf Jahren verabschiedete die damalige Bundesregierung ihren „Maßnahmenkatalog gegen Rechtsextremismus und Rassismus“. Horst Seehofer, Dobrindts CSU-Parteifreund, hatte die Studie in Auftrag gegeben.
„Friday News Dump“
Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgte jedoch auffallend geräuschlos. Es gab weder eine Pressekonferenz noch O-Töne, nicht einmal eine gesonderte Pressemitteilung wurde verschickt. Lediglich auf der Website des Innenministeriums erschien an einem Freitagnachmittag unter der Rubrik „Kurzmeldungen“ ein Hinweis. Unbequeme Nachrichten an einem Freitagnachmittag freizugeben, wenn alle kurz vorm Feierabend sind, ist ein beliebter Trick bei Pressestellen. Am Wochenende ist wenig los in den Redaktionen und vielleicht ist bis Montag alles vergessen. In den USA nennen sie es den „Friday News Dump“. Das weiß natürlich auch das BMI. Und so versuchte es Ende Februar, die bisher größte Studie zu Rassismus in Behörden geräuschlos zu veröffentlichen. Doch der Plan ging nicht auf.
„Herr Dobrindt scheint keine große Lust zu haben, sich mit strukturellem Rassismus in deutschen Behörden ernsthaft zu befassen“, sagt Sina Arnold von der Technischen Universität Berlin, eine von 23 Projektleiterinnen der Studie, gegenüber dem SPIEGEL.
„Es ist problematisch, dass das BMI die Ergebnisse nicht breiter veröffentlicht hat“, erklärt Leipziger Studienmitwirkender Alexander Yendell vom FGZ gegenüber CORRECTIV. „Diese Studie ist die bislang umfassendste und wichtigste Untersuchung zu Rassismus in deutschen Institutionen und wird vom Bundesinnenminister einfach unter den Tisch gekehrt“, kritisiert Ferda Ataman, Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes.
Dieser selektive Umgang mit Forschung, wenn sie gegen die eigenen Vorstellungen geht, ist kein Einzelfall – wie der Rassismus in deutschen Behörden selbst. Es sei an Seehofers Polizeistudie, die ausdrücklich nicht „Rassismus-Studie“ heißen durfte, erinnert.
„Ausländerbehörde Angstraum für Klienti:nnen“
Die Ergebnisse bestätigen, dass Rassismus vor allem ein institutionelles Problem ist. „Erstmals konnten wir als unabhängiger Forschungsverbund am FGZ in dieser Breite Zugang zu staatlichen Institutionen erhalten, um Rassismus empirisch zu untersuchen. Die Kombination vieler Disziplinen und Perspektiven erlaubt Differenzierungen, die einzelne Studien allein nicht leisten können“, so Studienleiter Prof. Dr. Gert Pickel.
Über drei Jahre hinweg untersuchten die Forschenden Rassismus in Jobcentern, Ausländerbehörden, bei Polizei und Zoll, in Justiz, Gesundheits-, Jugend- und Ordnungsämtern. Die Befragung von 13.000 Bediensteten zeigt, dass Rassismus dort zum Alltag gehört.
„Ein zentrales Ergebnis eigentlich ist, dass die Ausländerbehörde mehr oder weniger ein Angstraum für die Klient:innen ist“, so Dr. Maria Alexopoulou, eine der 23 Projektleiterinnen, auf radioeins.
Rassismus in deutschen Behörden äußert sich demnach selten in offenen Anfeindungen. Er zeigt sich vielmehr in Routinen, in Ermessensspielräumen und in der Organisationskultur. Vor allem sprachliche und bürokratische Hürden benachteiligen bestimmte Gruppen systematisch.
„Racial Profiling“ und Rassismus bei der Polizei
Ein weiterer zentraler Aspekt der Studie betrifft rassistische Polizeikontrollen. Dort heißt es: „Durch weitergegebenes Erfahrungswissen und gesellschaftliche Vorurteile geprägt kontrollieren Polizist:innen nach eigener Aussage fokussiert rassifizierte Personen, woraus innerhalb dieser Gruppen auch mehr Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aufgedeckt werden.“
Dadurch verfestige sich der Eindruck, es habe übermäßig mit „kriminellen Ausländern“ zu tun. Weiter heißt es: „Hinzu kommt, dass Polizeibeamt:innen sehr oft Menschen, die als schwächer und marginalisiert wahrgenommen werden, kontrollieren, da diese Personengruppen eine geringere Beschwerdemacht besitzen und sich gegen wahllose Kontrollen nicht adäquat zur Wehr setzen können, da ihnen zumeist die Kenntnisse über Beschwerdestrukturen fehlen. Bei polizeilichen Einsätzen an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten kontrolliert die Polizei vor allem marginalisierte und rassifizierte Personen und Gruppen, die aufgrund ihrer phänotypischen Merkmale besonders unter Verdacht stehen.“
„Gute“ und „schlechte“ Ausländer
Die Studie macht zudem deutlich, dass innerhalb von Behörden zwischen „guten“ und „schlechten“ Ausländern unterschieden wird. „So wird etwa pauschalisierend über ‚die Syrer‘, ‚die Ukrainer‘ oder ‚die Rumänen‘ gesprochen. Diesen konstruierten Gruppen werden pauschalisierend Eigenschaften zugeschrieben. Während einige der Gruppen als kooperationswillig und engagiert charakterisiert werden, erfahren andere negative Zuschreibungen“, heißt es in der Untersuchung.
Ein Präzedenzfall für unterschiedliche Behandlung entstand laut Studie mit der Ankunft ukrainischer Geflüchteter ab März 2022. Durch die Massenzustromrichtlinie erhielten Geflüchtete aus der Ukraine zwischen 2023 und 2025 vorübergehenden Schutz, ohne ein reguläres Asylverfahren durchlaufen zu müssen. In Verbindung mit dem Einmalzahlungsgesetz – das unter anderem Leistungsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch statt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ermöglichte – führte dies zu zahlreichen Vorteilen wie einem schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt und besseren Sozialleistungen.
„Die bevorzugte Behandlung von Ukrainer:innen aus der weißen Mehrheitsbevölkerung ist im Behördenalltag spürbar. Mehrfach wurde in unseren Teilprojekten festgestellt, dass Prozesse in Behörden durch Ausreizen von Handlungsspielräumen schneller als üblich abliefen und Ressourcen bereitstehen können, wenn der politische, institutionelle aber auch persönliche Wille dazu vorhanden ist“, so die Studie.
„So werden Übersetzungen amtlicher Dokumente ins Ukrainische priorisiert zur Verfügung gestellt, während ebensolche Dokumente bis dato noch nicht auf Arabisch, Farsi oder in anderen Sprachen vorliegen. Die Bearbeitung von Anträgen fand zügiger statt und der Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt wurde Ukrainer:innen aus der weißen Mehrheitsbevölkerung wesentlich schneller gewährt als Geflüchteten aus anderen Staaten.“
Die Studie fordert, diese Standards im Umgang mit ukrainischen Geflüchteten auf alle Geflüchteten zu übertragen. So ließe sich Ungleichbehandlung vermeiden und Menschen durch schnelleren Zugang zu Arbeit und Wohnraum zügiger aus prekären Lebenslagen führen und ihnen so eine Chance auf ein würdiges Leben zu geben.
Angesichts einer politischen Lage, in der Bundeskanzler Merz mit seiner „Stadtbild“-Debatte spaltet, der Bund die Finanzierung freiwilliger Integrationskurse aussetzt und weitere soziale Kürzungen plant, überrascht es nicht, dass Dobrindt und sein Ministerium offenbar versuchten, diese Studie unter den Teppich zu kehren.

