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BP vor Gericht

Sinan Beden

 

Knapp 3 Jahre nach einer der schlimmsten Ölkatastrophen der Geschichte geht der Prozess

BP (British Petroleum) in die erste Runde. Am 20. April 2010 kam es infolge verschiedener schwerer Versäumnisse auf der Bohrinsel „Deepwater Horizon“ im Golf von Mexico zu einem Blowout, einem unkontrollierten austreten von Öl oder Gas bei Bohrungen, das sich häufig entzündet, bei dem die Plattform in Brand geriet und infolgedessen zwei Tage später unterging. Bei dem Brand starben 11 Arbeiter. Es liefen verschiedenen Schätzungen zu folge zwischen 4 und 5 Mio. Barrel (1 Barrel = 119,24 Liter) Rohöl  ins Meer.

Die USA, Umweltschutzorganisationen so wie 5 Bundesstaaten, darunter Alabama, Mississippi und Louisiana klagen den Öl-Riesen an. Zur zweiten Klägergruppe gehören Privatpersonen, Fischer und Kleinbetriebe. Sie klagen wegen des finanziellen Schadens, den sie durch die Katastrophe erlitten. Viele konnten monatelang nicht arbeiten.

Doch wie konnte es zu dieser Katastrophe kommen? Die Kläger werfen BP grobe Fahrlässigkeit vor. Dies als grobe Fahrlässigkeit zu bezeichnen, ist wohl eine gewaltige Untertreibung, „Pfusch“ würde es wohl besser treffen. Die Bohrinsel war mit einem sogenannten „Blowout-Preventer“ ausgerüstet, der dafür sorgen soll, dass es eben nicht zu einem Blowout kommt. Dieser wies jedoch eine Vielzahl an bereits vorher bekannten Mängeln auf. Der Dichtgummi des Annular Blowout-Preventer (BOP), eines speziellen BOP-Typs, war etwa vier Wochen vor dem Unglück beschädigt, aber nicht repariert worden, die Batterien mindestens einer Steuerungseinheit des BOP waren leer, ein Druckstempel war nur in einer nicht funktionierenden Testversion verbaut, es gab ein signifikantes Leck in der Hydraulik durch eine um mehrere Umdrehungen gelockerte Schraubverbindung und entgegen weltweit verbreiteten Standards fehlte eine zusätzliche Fern- und Automatikauslösung.

Hinzu kommt, dass BP einige fragwürdige Entscheidungen getroffen hatte, die höchstwahrscheinlich zum Unglück beigetragen haben. Trotz einer internen Studie, die eine doppelwandige Verkleidung des Bohrlochs empfahl, entschieden sich die BP-Manager für eine einfache Ausführung. Trotz einer Richtlinie des „American Petroleum Institute“ wurde der Bohrschlamm vor der Zementierung der Verkleidung nicht wenigstens einmal komplett zirkuliert, was notwendig ist, um Gas und Gesteinsbrocken zu erkennen. Entgegen eindeutigen Berechnungen der Firma Halliburton wurden von BP zur Vorbereitung der Zementierung nur 6 Zentrierhülsen angebracht, statt empfohlener 21. Auch ein Test der Zementschicht durch Angestellte der Firma Halliburton wurde von BP abgesagt, die Fachleute, die sich bereits auf der Plattform befanden, wurden von BP wieder weggeschickt und am oberen Ende des Bohrlochs wurde auf Befestigungselemente für das Auskleidungsrohr verzichtet.

Somit ist offensichtlich, dass BP gegen Vorschriften gehandelt hat und Schuld an 11 toten Menschen, tausender Tiere und die Zerstörung hunderter Existenzen und der Natur trägt.

Und das nur aus Profitgier und Gewinnmaximierung! In diesem Prozess darf es nicht nur um die Entschädigung gehen, sondern auch um die Verurteilung der verantwortlichen Manager für 11 tote und die nachhaltige Zerstörung der Natur.

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