Written by 15:00 HABERLER

Deutschland versagt bei der Prävention von Gewalt gegen Frauen

Der erste Bericht der Expertengruppe des Europarats GREVIO hat ergeben, dass Deutschland bei der Prävention von Gewalt gegen Frauen versagt.

GREVIO, die unabhängige Expertengruppe des Europarates, die für die Überwachung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbulkonvention) zuständig ist, fasst in einem aktuellen Bericht begrüßenswerte Entwicklungen vor allem aber gravierenden Defizite bei den Anstrengungen zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen zusammen. Der Bericht beruht auf 17 Ländern in Europa und umfasst die Tätigkeiten zwischen Juni 2019 und Dezember 2020.

Im ersten Länderbericht von GREVIO, der in Straßburg veröffentlicht wurde, wird Deutschland dafür kritisiert, dass es entgegen den Anforderungen der Istanbul-Konvention keinen nationalen Aktionsplan hat. Die Istanbul-Konvention ist in Deutschland seit 2018 in Kraft.

In dem Bericht wird festgestellt, dass es in Deutschland in vielen Bereichen Unzulänglichkeiten gibt, sowohl bei der Risikoeinschätzung wie bei den Schutzmaßnahmen bis hin zu Hilfsangeboten für Frauen. Es muss also mehr Schulungen geben, damit Menschen, die mit Opfern oder Tätern von Gewalt zu tun haben, diese auch erkennen können.

In der Analyse wird hervorgehoben, dass die Schutz- und Hilfsmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Bundesländern und sogar innerhalb der Bundesländer selbst sehr unterschiedlich verteilt sind. Vor allem in vielen Provinzregionen gibt es überhaupt keine Hilfe, während die Hilfszentren in den Städten dem Bedarf nicht nachkommen.  In Berlin, mit seinen 3,7 Millionen Einwohnern, gibt es zum Beispiel nur eine einzige Beratungsstelle für Vergewaltigungsopfer. Weibliche Opfer müssen im Durchschnitt rund zwei Monate auf den ersten Beratungsdienst warten.

Die GREVIO Gremium fordert, dass alle weiblichen Gewaltopfer kostenlosen Zugang zu speziellen Unterkünften bei häuslicher Gewalt haben sollten.

In dem Bericht wurden auch Fälle kritisiert, in denen gewalttätigen Vätern das Vormundschafts- oder Besuchsrecht eingeräumt wurde, ohne dass die Sicherheitsbedenken von Frauen und Kindern angemessen berücksichtigt wurden. Zudem werde nach deutschem Recht in Fällen, in denen Gewalt von einem aktuellen oder ehemaligen Partner ausgeübt wird, nur leicht bestraft.

Ein gravierendes Defizit stellenten die Experten beim Schutz von geflüchteten Frauen vor Gewalt fest. Ihr Schutz wird derzeit unter dem Vorwand abgtan, sie seien im Migrationsrecht geregelt.


Die BIK fordert

Die Allianz Istanbul-Konvention (BIK) in Deutschland hatte in ihrem zum 3. Jahrestag der Umsetzung der Konvention veröffentlichten Alternativbericht die deutschen Mängel kritisiert und zusammenfassend folgende Forderungen aufgestellt: Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine Verletzung der Menschenrechte. Alle Frauen und Mädchen müssen vor jeglicher Form von Gewalt geschützt werden. Alle Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt müssen miteinander verknüpft werden. Zu diesem Zweck sollte eine staatliche Koordinierungsstelle eingerichtet werden. Der Schutz vor Gewalt braucht mehr Frauenhäuser und Fachberatungsstellen, die bedarfsgerecht finanziert werden. Der Zurückhaltung der Bundesregierung zum eheunabhängigen Aufenthaltstitel der Istanbul Konvention (Artikel 59 IK) muss aufgehoben werden, um alle Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen.

Close