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Die FDJ im Visier der Justiz

Volker Veeser

 

In den letzten Monaten wurden mehrere Verfahren in verschiedenen Städten eingeleitet, weil FDJ-Mitglieder im Blauhemd ihrer Organisation bei Demonstrationen oder antimilitaristischen Aktionen auftraten. Am 19.6.war der erste Prozess anberaumt. 2 Angeklagte. Ihr „Verbrechen“:

Mit diesem Transparent waren sie im FDJ-Hemd bei den offiziellen Mauergedenkfeiern am 13. August 2012.

 

Die Staatsanwaltschaft argumentiert so: die FDJ wurde in Westdeutschland 1951 verboten. Ihr Emblem ist das Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation. §86a greift. Zwar ist die FDJ der DDR nicht verboten. Aber da eine „Verwechslungsgefahr“ bei beiden Emblemen besteht, ist das FDJ-Emblem überhaupt verboten.

 

Und damit wäre jede als FDJ kenntliche Aktion der legalen (!) FDJ verboten!

Ob dieser Unsinn auch das Landgericht überzeugt, soll bei Gerichtsverhandlung geklärt werden.

Aber für den Richter ist das schon vorher klar. Er weist an: Die Angeklagten werden nicht ins Justizgebäude gelassen. Erst müssen sie ihr FDJ-Hemd ausziehen – heißt es. An der Schleuse. Als sie es dann tun – weil sonst womöglich der Richter ohne sie entscheidet – nützt das auch nichts. Ein Greif-Trupp der Polizei schnappt sich einen der Angeklagten, knallt ihn mehrfach gegen die Wand und sperrt ihn im Gefängniswagen ein. Seine Anwältin wird handgreiflich daran gehindert mit ihrem Mandanten zu sprechen. Die Öffentlichkeit wird aus dem Justizgebäude getragen oder gedrängt.

Mit einstündiger Verspätung beginnt der Prozess kurz. Die Anwältinnen beantragen, dass der Richter für „befangen“ erklärt wird. Weil für ihn bereits vor dem Prozess offenbar feststand, was im Prozess geklärt werden sollte. Der Prozess wird ausgesetzt.

„Wir lassen uns nicht verbieten, nicht unser Emblem, nicht unsere Organisation und nicht unseren Kampf gegen Krieg und Faschismus.“ (aus Flugblatt der FDJ)

 

 

 FDJ – Freie Deutsche Jugend

Ab 1936 schlossen sich im Exil kommunistische, sozialdemokratische, christliche und andere antifaschistische Jugendliche zur FDJ zusammen.

Nach der Befreiung vom Hitler-Faschismus entstanden FDJ-Gruppen in allen Besatzungszonen. Die FDJ wurde zur größten antifaschistischen Jugendorganisation.

Wegen ihres Kampfes gegen die Wiederbewaffnung des deutschen Imperialismus wurde die FDJ 1951 im Westen verboten. Im Osten beteiligte sich die FDJ am Aufbau eines besseren Deutschlands.

Die Annexion der DDR überstand die FDJ. Sie blieb (laut „Eignungsvertrag“) legal. Ihr schlossen sich revolutionäre Jugendliche aus der BRD zum gemeinsamen Kampf gegen den Kriegs- und Annexionskurs des deutschen Imperialismus und für die Vereinigung der revolutionären Jugend an.

Mehr Infos: www.fdj.de

 

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