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Die sechste Fraktion: Üppiges Zubrot zu den Diäten

„Aufstocker im Bundestag“, so lautet der Titel einer aktuellen Studie der Otto Brenner Stiftung über die Nebeneinkünfte „unserer“ Volksvertreter. Jeder Vierte der 631 Bundestagsabgeordneten hat demzufolge ein Zusatzeinkommen. Für den Autor der Studie ist klar: Bezahlte Nebentätigkeiten sind letztlich ein Betrug am Wähler.

 

Ein Bundestagsabgeordneter ist finanziell gut versorgt. Mit 8.252€ brutto erhält er jeden Monat eine ordentliche Diät plus eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 4.204 €. Derart abgesichert soll er nicht nur unabhängig arbeiten, sondern sich auch auf das Abgeordnetenmandat konzentrieren können. Soweit die Theorie. In der Praxis jedoch ist jeder Vierte der 631 Bundestagsabgeordneten ein „Aufstocker“, der seine Diäten durch bezahlte Nebentätigkeiten aufbessert.

Bundestagsabgeordnete haben die Möglichkeit, mit Verweis auf das sogenannte „Freie Mandat“, unbegrenzt Einkünfte aus Tätigkeiten neben dem Mandat zu erzielen. Und umgekehrt wird auf diesem Weg interessierten Verbänden, Unternehmen etc. Gelegenheit  eingeräumt, Bundestagsabgeordnete  durch  Beschäftigungsverhältnisse,  Aufsichtsratsmandate etc. an sich zu binden und für besondere Interessen einzuspannen. Die Daten der Nebentätigkeitsstudie „Die sechste Fraktion“ machen auf  zwei  Probleme  der  entgeltlichen  Nebentätigkeiten  von  Abgeordneten  aufmerksam: Sie sind ein Privileg für die Beteiligten, und sie generieren Nachteile und Benachteiligungen für Wähler ebenso wie für alle gesellschaftlichen Gruppen, die keinen exklusiven Zugang zur Politik durch eigene Funktionsträger im Parlament haben.

 

Allein zwei Drittel der Abgeordneten, die sich für Nebentätigkeiten bezahlen lassen, sind Mitglieder der Unionsfraktion, die aber weniger als die Hälfte aller Abgeordneten stellt. Die 97 nebenher tätigen Unions-Abgeordneten machen rund ein Drittel ihrer Fraktion aus. Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gehören auch die vier Abgeordneten mit dem höchsten Einzeleinkommen an (jeweils über 250.000 Euro). Nur etwas über zehn Prozent der Abgeordneten gehören der Opposition an, zu der aber 20 Prozent der Abgeordneten zählen. In den Oppositionsfraktionen sind die Nebenverdiener laut Studie auch nur eine kleine Minderheit (11 Prozent bei den Grünen und 15 Prozent bei der Linken).

Nur 13 Prozent der Frauen im Bundestag üben eine bezahlte Nebentätigkeit aus. „Der Anteil der Frauen im Bundestag, die nebenher verdienen, ist weniger als halb so groß wie der der Männer,“ so die Studie. Statt vergüteten Nebenjobs nachzugehen wirken weibliche Abgeordnete vor allem unbezahlt in Vereinen, Verbänden und Stiftungen mit. Der Anteil der Frauen, die dort in Funktionen aktiv sind, ist mit 57 Prozent annähernd so hoch, wie der entsprechende Anteil der Männer.

Knapp 30 Prozent der direkt gewählten Abgeordneten üben bezahlte Nebentätigkeiten aus, dagegen nur etwas über 20 Prozent der über Landesliste gewählten. Funktionen in Unternehmen üben laut Studie knapp 40 Prozent der direkt gewählten Mitglieder des deutschen Bundestages aus, aber nur etwas über 30 Prozent der auf den Landeslisten platzierten. Noch deutlicher fielen die Unterschiede bei den Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts und den Funktionen in Vereinen etc. aus. Der Autor der Studie erklärt dies damit, dass die Aufstellung als Direktkandidat und die Direktwahl offenbar ein höheres Maß an Vernetzung voraussetze. Andererseits eröffne der Status des Wahlkreis-Abgeordneten die Chance auf ein höheres Maß an Vernetzung. „Die Vernetzung über Nebentätigkeiten scheint sich eher positiv auf die Wahl auszuwirken, eine abschreckende Wirkung ist nicht feststellbar.“

77 Abgeordnete des Bundestages geben auf der Website des Bundestages als Berufsbezeichnung Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt an. Während nur ein Viertel aller Mitglieder bezahlte Nebentätigkeiten ausübt, sind es bei den Rechtsanwälten 70 Prozent – die am meisten überrepräsentierte Berufsgruppe im Parlament.

 

Mit dem Projekt „Die Aufstocker im Bundestag“ wird die Arbeit an dieser Problematik

fortgesetzt.  Über  die  ganze  18.  Wahlperiode  hinweg  wird  bis  zur  Bundestagswahl

2017 die Entwicklung der Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten beobachtet.

Ziel ist vielmehr, Licht in Strukturen und Zusammenhänge des Systems der Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte zu bringen und die politische Überprüfung dieser fragwürdigen Praxis anzustoßen. Es geht um nicht weniger als die strikte Regulierung und weitreichende  Beschränkung  eines  Zustands,  der  das  Parlament  in  Misskredit  bringt.

Dabei ist allerdings sorgfältig zu unterscheiden, welche Nebentätigkeiten -Ehrenämter,  Funktionen  in  Körperschaften  und  Anstalten des öffentlichen  Rechts  etc.-  im  allgemeinen öffentlichen Interesse sind und das Mandat stärken und welche nicht. Lobbyisten jedenfalls gehören nicht ins Parlament!

 

Basak Yildirim

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