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Diskriminierende Mogelpackung per Gesetz

Sevim Dağdelen*

Es handelt sich tatsächlich um eine „Trendwende in der Integrationspolitik“, wie die euphemistisch als Integrationsbeauftragte der Bundesregierung bezeichnete Staatsministerin, Maria Böhmer (CDU), den Gesetzesentwurf der Regierungskoalition zur Bekämpfung der Zwangsheirat und anderer asylrechtlicher Vorschriften am gestrigen Montag meinte. Aber nicht zum Guten. Denn rechtspopulistische und diskriminierende Argumentationen werden in Gesetze gegossen. Im Gesetzespaket sind vier thematische Blöcke enthalten. So werden unter dem Vorwand der Bekämpfung von Zwangsverheiratungen die Mindestehebestandszeit von zwei auf drei Jahre erhöht, ein erleichtertes Rückkehrrecht für im Ausland Zwangsverheiratete sowie ein eigenständiger Straftatbestand geschaffen. Weitere Änderungen betreffen Verschärfungen der Kontrollen zur Integrationskursteilnahme, das Bleiberecht sowie die Residenzpflicht.
Seit Jahren wird mit billigster Propaganda wider besseres Wissen der Popanz des „Integrationsverweigerers“ aufgebaut, um nun auch die neuerlichen Verschärfungen im Ausländerrecht besser rechtfertigen zu können. CDU/CSU und FDP betreiben im Superwahljahr 2011 Wahlkampf auf dem Rücken von Migrantinnen und Migranten. So wird der Gesetzentwurf entgegen dem üblichen parlamentarischen Verfahren in kürzester Zeit durchgepeitscht, um noch vor der am kommenden Sonntag bevorstehenden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit Regierungsmehrheit beschlossen zu werden.
Die Regierungskoalition suggeriert mit ihrem Gesetzesvorhaben, dass Migrantinnen und Migranten die deutsche Sprache gar nicht lernen wollen und deshalb mit Zwang und Druck hierzu angehalten werden müssten. Für dieses rechtspopulistische Zerrbild einer vermeintlichen Integrationsverweigerung gibt es aber keinerlei empirische Belege. Selbst der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) würde aktuell gerade einmal ein Prozent der Migrantinnen und Migranten als vermeintliche „Integrationsverweigerer“ bezeichnen. Insofern stellt die per Änderungsantrag eingefügte Vorschrift, wonach eine Aufenthaltserlaubnis nur mit maximal einjähriger Dauer verlängert wird, solange nicht Sprachkenntnisse des vergleichsweise hohen Niveaus B1 nachgewiesen sind, wirklich einen weiteren Paradigmenwechsel dar. Denn bislang war „nur“ die Kontrolle der Teilnahme am Sprachkurs gefordert. Die Aufenthaltserlaubnis ist nun vom Niveau der Sprachkenntnisse abhängig. Zynisch ist dies besonders deshalb, weil die für die deutsche Wirtschaft als nützlich betrachteten einwandernden Fachkräfte überhaupt gar keine Deutschkenntnisse nachweisen müssen. Und es ist zynisch, weil die Bundesregierung durch die miserable Bezahlung der Lehrkräfte und die unzureichende Ausstattung der Sprachkurse mit dafür verantwortlich ist, dass mit 48,5 Prozent in den ersten drei Quartalen 2010 weniger als die Hälfte der Sprachkursteilnehmer/innen die Kurse auf B1-Niveau bestanden hat. Wer auf Zwangsmittel beim Spracherwerb setzt, gleichzeitig aber beim Integrationskursangebot kürzt, betreibt Ausgrenzung und Rechtspopulismus unterm Deckmantel der Integration.
Dass es sich vordergründig um rechtspopulistische und diskriminierende Stimmungsmache gegen Migrantinnen und Migranten handelt, wird aber auch in einer anderen Hinsicht deutlich. Sowohl die gerade beschriebene Schikaneregelung zur maximal einjährigen Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Nichtnachweis des Sprachniveaus B1 als auch die von der Regierungsfraktion geplante Verlängerung der Mindestehebestandszeit von zwei auf drei Jahre verstößt bei der größten Gruppe von Migrantinnen und Migranten, den türkischen Staatsangehörigen, gegen Europarecht. Das Assoziationsrecht sieht seit Ende 1980 ein so genanntes Verschlechterungsverbot für türkische Arbeitnehmer/innen vor. Danach darf die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nicht wieder erschwert werden und gewährte Erleichterungen dürfen auch nicht mehr zurückgenommen werden.
DIE LINKE lehnt dieses Gesetzespaket ab. Wer Integration will, muss Ausgrenzung und Diskriminierung verhindern. Die sprachliche Entwicklung von Kindern mit Migrationshintergrund zu verbessern bedeutet, sich für einen Rechtsanspruch auf kostenlose Kita- und Kindergartenplätze einzusetzen. Wer die miserable Bildungssituation von Migrantinnen und Migranten kritisiert, muss Gemeinschaftsschulen bis zur Klasse 10 als Regelschulen und individuelle Förderung anbieten. Wer die mangelnde Ausbildung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund kritisiert, muss die Konkurrenz auf dem Ausbildungsmarkt durch eine gesetzliche Ausbildungsplatzumlage entschärfen. Und um die wachsende Armut auch von Migrantinnen und Migranten zu beheben, muss die Bundesregierung einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro einführen und den Regelsatz bei Hartz IV auf mindestens 500 Euro anheben. Das wären Schritte zur Integration.

* Sprecherin für Migration und Integration der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag

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