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Endlagerungsgesetz: Schnell weg mit dem Atommüll!

Seval Mengi

 Jährlich werden in Deutschland 230 Tonnen Atommüll produziert, also hochradioaktive abgebrannte Brennelemente, die noch weitere Jahrhunderte gefährliche Strahlungen an die Menschen und Umwelt abgeben.

Das Problem heißt immer wieder und aktuell auch im Bundestag: Wohin mit dem Atommüll? Wo sollen die Castoren zwischen- oder endgelagert werden? Castor ist die Bezeichnung für die Spezialbehälter, worin der radioaktive Müll für die Zwischen- oder Endlagerung gelagert wird. Ihr Transport ist daher ebenfalls sehr gefährlich und stößt zu heftigen Protesten, was in den vergangenen Jahren häufig zu sehen war.

Wer trägt die Kosten? Eine weitere schwierige Frage, wenn man bedenkt, dass der immer mehr steigende Atommüll sehr vorsichtig gelagert werden sollte und sich die Energieversorgerkonzerne nur wenig für die Kosten verantwortlich fühlen, obwohl sie den gefährlichen Atommüll produzieren.

Bereits im Fall vom Salzstock in Gorleben von 1977 ist die umstrittene Endlagerung des Atommülls zu beobachten. Ohne jegliche unterirdische Untersuchungen wurde damals Gorleben willkürlich als Lager gewählt, um den Atommüll tief unter der Erde zu vergraben. Doch wenig später stellte sich wissenschaftlich bewiesen heraus, dass die eiligen Entscheidungen und Umsetzungen bezüglich der Atommüllendlagerung eine hohe Gefahr der radioaktiven Grundwasserverseuchung bedeutete. Eine Reaktion seitens der damaligen Regierung gab es nicht.

Aktuell wird im Bundestag erneut über neue Zwischenlagerungsorte von Castoren diskutiert, wobei die Grünen die Entlastung von Gorleben als Bedingung stellen, aber lediglich auf Kosten von womöglich einer anderen Region.

Mit dem neuen „Endlagerungsgesetz“ möchte Umweltminister Peter Altmaier möglichst schnell die im April verständigten Grundzüge zur Atommülllagerung schon am 5. Juli als endgültiges Gesetz verabschieden und umsetzen. Demnach sollen neue Bundesländer als potentielle Zwischenlagerungsorte für die ausstehenden 26 Castoren untersucht werden. Dieses Vorhaben wird von Umweltminister Wenzel und Wissenschaftlern abgelehnt, da eine wissenschaftliche Erkundung neuer Lagerungsorte bis zum Jahr 2031 nicht beendet werden könne. Auch Anti-AKW Initiativen wie „ausgestrahlt“ kritisieren den Gesetzentwurf und erklärten, dass  das Gesetz so schlecht gemacht sei, dass die Suche nach einem guten Lagerplatz für Atommüll damit kaum gelingen werde.

Des Weiteren soll nach dem Gesetzesentwurf eine Kommission zur Erarbeitung der Endlagersuche gegründet werden, bestehend aus 24 Vertretern aus allen gesellschaftlichen Bereichen und diese Kommission soll bis Ende 2015 fertige Ergebnisse liefern. Man kann sicherlich nicht von einer großzügigen Zeitplanung sprechen, wenn man bedenkt, dass die Lagerung von hoch radioaktivem gefährlichem Atommüll gründlich untersucht werden sollte. Weiterhin ist zu dem Endlagerungsgesetz zu betonen, dass die wenige Überzeugbarkeit und die Ablehnung der Konzerne zur Übernahme von Kosten zur Endlageruntersuchung ein viel größeres Problem darzustellen scheinen. Weitere Entwicklungen zum Gesetzesentwurf werden sich sicherlich in den nächsten Wochen zeigen. Der Lösung wird man aber keinen Schritt näher gekommen sein.

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