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EU Generalanwalt Mengozzi bestätigt: Sprachnachweis beim Ehegatten-Nachzug ist rechtswidrig

Sidar Carman – Demirdoğen

Frau Dogan, Mutter von vier Kindern, wartet seit vier Jahren auf ihre Einreise nach Deutschland. Denn hier lebt ihr Mann. Er lebt seit 1998 in Deutschland und besitzt die unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Die deutsche Botschaft in Ankara lehnt bis heute die Erteilung des erforderlichen Visums für den Ehegattennachzug an Frau Dogan ab. Der Grund: Frau Dogan kann die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht nachweisen – sie ist Analphabetin. Sie klagte beim Verwaltungsgericht Berlin. Ihre Klage liegt nun dem Europäischen Gerichtshof vor. Mit ihr wurde die Frage erneut aufgeworfen, ob die geltende Spracherfordernis mit dem Unionsrecht und der sog. Stillhalteklausel vereinbar ist, die seit den 1970´er Jahren im Rahmen des Assoziierungsabkommen mit der Türkei gilt. Diese Klausel verbietet die Einführung neuer Beschränkungen (im Verhältnis zu den Beschränkungen, die bereits bei Inkrafttreten dieser Klausel für den jeweiligen Mitgliedstaat bestanden) der Niederlassungsfreiheit.“ Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi verstößt es gegen das Unionsrecht, dass in Deutschland Drittstaatsangehörigen ein Visum zum Zweck des Ehegattennachzugs nur erteilt wird, wenn sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen können. Das 2007 eingeführte Spracherfordernis sei weder mit der Stillhalteklausel des Assoziierungs-abkommens mit der Türkei noch mit der Richtlinie über die Familienzusammenführung vereinbar, so Mengozzi.

Der sog. Sprachnachweis für nachziehende ausländische Ehegatten ist Bestandteil der im Jahr 2007 vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurfs zur Bekämpfung von Zwangsverheiratung. Zu diesem Gesetzespaket gehört auch die Verlängerung der Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahren. D.h. erst nach drei Jahren Ehe, erlangt der/die zugezogene Ehefrau/-mann den rechtlichen Anspruch auf ein unabhängiges Bleiberecht in Deutschland. In Gewaltfällen in der Ehe ein fataler Zustand.

RA Dr. Hayriye Yerlikaya kommentierte in einem Interview für unsere Zeitung Neues Leben (11.2011) diese Regelung damals wie folgt: „Statt zu helfen, hat die Regierung die rechtliche Lage von betroffenen Frauen eher verschlechtert! So beim Familiennachzug (Sprachnachweis). Damit aber Frauen ein selbstbestimmtes Leben führen können, muss das unabhängige Bleiberecht für Frauen unabhängig vom Ehemann endlich eingeführt werden. Auch stellt die Einführung des Straftatbestandes § 237 StGB „Zwangsheirat“ keine geeignete Maßnahme dar.“

Die Koppelung des gesetzlichen Sprachnachweises mit anderen aufenthaltsrechtlichen Einschränkungen für Migrantinnen und Migranten verstößt gegen das Grundgesetz und verletzt das Menschenrecht. Und es ist eben diese geltende Rechtsgrundlage, auf die der aktuelle Fall von Frau Dogan beruht. Er verdeutlicht auch, dass das Erlernen der deutschen Sprache im Herkunftsland mit vielen und unzumutbaren Hürden verbunden ist. Dies betrifft vor allem Fragen der Kosten sowie der räumlichen Nähe zu entsprechenden Sprachkursen, die für den Großteil der betroffenen Ehegatten aufgrund ihrer sozialen Situation kaum zu bewältigen sind. Der gesetzliche Sprachnachweis – auch als Instrument der sozialen Selektion – im Aufenthaltsrecht gehört komplett abgeschafft!

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