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Freiheit für Tahir Canan!

Tahir Canan sitzt seit genau 33 Jahren in einer türkischen Haftanstalt, obwohl er durch ein späteres Berufungsurteil durch ein anderes Gericht vor 8 Jahren hätte entlassen werden müssen. Ohne triftigen Grund wird er weiterhin willkürlich im Gefängnis festgehalten.
Obwohl in den letzten Tagen zahlreiche Berichte in Funk und Presse veröffentlicht wurden und trotz der unzähligen Haftentlassungsanträge durch seine Anwälte und aber auch die Behandlung dieses Themas im türkischen Parlament auf Initiative einiger Abgeordneter, wird ein Menschenleben immer noch mit den Füßen getreten, wird die Justiz immer noch mißachtet. Die AKP-Regierung spielt Zweierlei. Sie behauptet mit dem Militärputsch von 1980 abrechnen zu wollen und verurteilt im Schauspielmanier vor der Öffentlichkeit zwei alte Generäle, die als Sündenböcke für diesen Militärputsch auserwählt wurden, aufs Schärfste, aber gleichzeitig werden auch Tahir Canan und unzählige weitere Opfer des Militärputsches genau mit dieser Militärputschmanier und –logik willkürlich in den Gefängnissen und Haftanstalten festgehalten. Tahir Canans Leben ist ein schreckliches Beispiel für diese verlogene Haltung, diese Doppelmoral, die erst Recht aufs Schärfste zu verurteilen ist!
Tahir Canan wurde im Jahre 1978 mit der Behauptung “aus politischen Motiven heraus Menschen getötet zu haben” von der Polizei festgenommen, gefoltert und anschließend zu einer Haftstrafe von 36 Jahren verurteilt. Er hat es immer wieder beteuert, diese Morde nicht begangen zu haben und stritt vehement diese Straftat ab. Dem Gericht lagen bei der Urteilsverkündung auch keine Beweismittel vor, aus denen die Strafbarkeit von Canan feststellbar gewesen wäre. Er saß 11 Jahre lang eine Haftstrafe ab, obwohl seine Strafbarkeit nicht festgestellt werden konnte und anschließend wurde er nach den Bestimmungen des “Bedingten Haftentlassungsgesetzes” am 12. April 1991 wieder freigelassen.

Die Militärputschlogik von 1980 und die willkürliche Justiz dauern immer noch an
1993 wiederum wurde er mit der Begründung, Mitglied der Revolutionären Kommunistischen Partei der Türkei (TDKP) zu sein, festgenommen, gefoltert und anschließend vom Gericht zu einer zwölfeinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Mit dieser Verurteilung wurde der im Jahre 1991 gefällte Gerichtsbeschluss der bedingten Haftentlassung wieder aufgehoben und die Vollstreckung der übriggeliebenen Zeit aus der ersten Haftstrafe angeordnet. Im Gerichtsbeschluss der 1. Kammer des Staatssicherheitsgericht Malatya (DGM No 1) ist auch schriftlich festgelegt, dass die Vollstreckung der Haftstrafe ausgesetzt wird!

2003 führte die AKP ein neues Gesetz mit der Nr. 4959 ein und das Staatssicherheitsgericht Malatya fällte eine neue Entscheidung. Das Gericht hob die Verurteilung zu der zwölfeinhalbjährigen Haftstrafe und alle sich aus dieser Haftstrafe weiterleitenden Schritte auf. Es entschied, dass es nicht zu einer Verurteilung kommen kann. Nach dieser Gerichtsentscheidung wird der Haftstrafenvermerk aus dem Strafenregister gelöscht.
Trotz dieser Entwicklung hält sich das 2. Kriminalgericht Gaziantep, das den Vollstreckungstitel der Haftstrafe zurücknahm, nicht an diesem Urteil fest. Nach diesem Urteil wird Canan im Rahmen von der willkürlichen Justiz in der Haftanstalt festgehalten.

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