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Gebetsräume an deutschen Universitäten?

In Deutschland herrscht Religionsfreiheit. Es ist eines der höchsten Freiheitsrechte im Grundgesetz. Jeder ist frei darin, seine Religion auszuüben. Die Religionsfreiheit geht so weit, dass „die ungestörte Religionsausübung gewährleistet“ werden muss. Gleichzeitig gilt die Trennung zwischen Religion und Staat an Universitäten und Schulen. Das führt für religiöse Studenten zu der Schwierigkeit, wie sie trotz Trennung von Religion und Universität der Ausübung ihrer Religion nachgehen. Insbesondere muslimische Studierende, die dem islamischen Betgebot nachgehen möchten, müssen in vielen Fällen improvisieren.  Einige begeben sich dort wo es möglich ist in nahegelegene Moscheen. Andere  suchen sich einen stillen Platz, um ihr Gebet durchzuführen: Mal in abgelegenen Unifluren, unbelegten Hörsälen,  in Bibliotheken oder auch mal in Treppenhäusern.

Neutralität an Universitäten

Aus diesem Grund forderten muslimische Organisationen, dass Universitäten ihnen muslimische Gebetsräume zur Verfügung stellen sollten. Viele Universitäten kamen diesem Wunsch nach. Doch wie passt das zusammen mit der Neutralität, zu der Universitäten verpflichtet sind? Im Islam begehen Männer und Frauen getrennt das Gebetsritual. Dies bedeutete oftmals, dass gleich ein weiterer Raum zur Verfügung gestellt werden musste, so zum Beispiel an der TU Berlin.

Überkonfessionelle Gebetsräume?

Da muslimische Gebetsräume eine Bevorteilung von einer Religionsgemeinschaft gegenüber anderen darstellt, gingen manche Universitäten dazu über, überkonfessionelle Ruheräume einzurichten, die offen für alle Religionsgemeinschaften stehen sollten. Egal, wie man zur Religion steht, ein schöner Gedanke, dass Angehörige unterschiedlicher Religionen in Gemeinschaft ihrer Religionen nachgehen können. Auch nicht religiöse Studierende konnten hier meditieren oder in Ruhe entspannen. Doch häufig ging es nicht entspannt zu. Beispielsweise errichteten muslimische Studierende im Gebetsraum mit Hilfe von Stellwänden und Decken einen kleineren Raum, in dem nur noch Frauen beten sollten. Noch heftiger ging es an der Uni in Essen zu. Muslime ließen keine Nichtmuslime in den überkonfessionellen Gebetsraum während ihrer Freitagsgebete. Ebenso waren Aufzüge und Toiletten im unmittelbaren Umfeld des Gebetsraums nicht mehr zugänglich für Nichtmuslime. Beide Gebetsräume wurden geschlossen.

Darf Religion einen Platz in der Hochschule haben?

So unschön die Erfahrungen mit überkonfessionellen Gebetsräumen auch sind, dürfte dies nicht der einzige Grund für die Schließung von Gebetsräumen an Universitäten sein. Sicher, es darf nicht zugelassen werden, dass religiöse Gruppierungen Andere diskriminieren oder in ihren Freiheiten einschränken. Ebenso wichtig ist jedoch die Frage, ob Religionen überhaupt einen Platz in der Universität haben dürfen. Auch hierauf gibt das Grundgesetz eine Antwort. Im Artikel 5 heißt es „Forschung und Lehre sind frei“. Ebenso wie Religion, dürften also auch Wirtschaft und Bundeswehr keinen Platz an der Uni haben.

Ali Candemir

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