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Jeder sechste ist von Armut betroffen

Cigdem Kardelen

Wieder einmal sprechen die Zahlen für sich: Der neue 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, der demnächst offiziell erscheint, belegt, dass jeder sechste in Deutschland von Armut betroffen ist. Doch Deutschland ist in der Hinsicht sehr gespalten. Denn während der Bericht deutlich zeigt, dass ganz bestimmte Bevölkerungsgruppen immer mehr in die Armut rutschen, können Andere ihr Reichtum erhöhen. So haben Spitzenmanager der 30 deutschen Dax-Unternehmen einen Einkommenszuwachs von fast 14 Prozent. Und das allein 2016. Während der Spitzenreiter der SAP-Chef Bill McDermott ist, sind die Plätze zwei bis fünf vom Daimler-Chef Dieter Zetsche, Heidelberg-Zement-Boss Bernd Scheitele, Postchef Frank Appel und der Siemens-Vorstandsvorsitzende Josef Käser belegt. Und der andere Pol der Medaille? Ganz oben stehen Erwerbslose (59%), Alleinerziehende (43,8%), geringfügig Beschäftigte (25,7%) und Leiharbeiter (17,7). Daraus ergibt sich in der Gesamtbevölkerung eine Armutsquote von 15,7%. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ruft dringend zur Armutsbekämpfung auf und hat diesbezüglich verschiedene Vorschläge herausgearbeitet. Die Vorschläge betreffen verschiedene Bereiche wie den Arbeitsmarkt, die soziale Absicherung und die Steuerpolitik.

Diese Entwicklung, vor allem die der Spitzenmanagergehälter, ruft Fragezeichen auf. Denn die Bundesregierung hatte auf der Agenda, den Managergehältern Schranken zu setzen, weil diese in der Bevölkerung zu Empörung geführt hatte. Um dem entgegenzuwirken und diese Schranken zu setzen, hatte die Bundesregierung eine Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter eingeführt. Die Süddeutsche analysiert das ganze jedoch aus der heutigen Sicht als eine Chance für die Konzerne, die sie auch genutzt haben, um Vergleiche und daraus Schlüsse zu ziehen.

Kurz vor den Wahlen scheint dieses Problem eine neue Möglichkeit für die Parteien zu bieten. Die CDU kommt mit einem neuen Plan und zwar will sie die Zuständigkeit für die Genehmigung der Höhe der Managergehälter in die Verantwortung der Aktionäre übergeben, während sie bis jetzt in der Hand des Aufsichtsrats lag. Doch auch dann wird sich nichts ändern, da es in 28 von 30 Dax-Konzernen bereits so praktiziert wird.

Auch die SPD hat neue Pläne. Sie will die Steuervorschriften ändern. So sollen Unternehmen Einzelgehälter steuerlich bis 500.000 Euro geltend machen dürfen. Doch auch das löst das Problem nicht wirklich. Vor allem, wenn man bedenkt, dass die SPD-Politikerin Christine Hohmann-Dennhardt 14 Millionen Euro Abfindung bekommt, nachdem sie gerade mal 13 Monate bei VW tätig war. Damit hat die SPD in diesem Thema absolut die Glaubwürdigkeit verloren. Das absurde an der Geschichte ist, dass Hohmann-Dennhardt eingesetzt wurde, um den organisierten Missbrauch der Unternehmenskasse durch Manager zu kontrollieren.

Während die Parteien ihren Wahlkampf mit dem Thema fortführen und ausgerechnet die verantwortlichen Parteien sich die Köpfe einschlagen, werden die Lasten durch Leiharbeiter, Erwerbslose und Alleinerziehende getragen. Es ist mehr als unverschämt, dass während die soziale Schere unter der Verantwortung dieser Parteien immer weiter auseinander geht, diese es sind, die die Stimmen der von Armut betroffenen Bevölkerung einfordern.


DGB-Vorschläge zur Armutsbekämpfung und für eine gerechtere Verteilung

Arbeitsmarkt

Prekäre Arbeit muss zurückgedrängt und in reguläre Arbeit umgewandelt werden. Notwendig sind dazu u.a. folgende Maßnahmen:

  • Minijobs müssen in die Sozialversicherungspflicht einbezogen werden. Ein möglicher Umsetzungsweg ist, die Regelungen für die Gleitzone, in der die Beitragssätze zur Sozialversicherung für die Beschäftigten bereits heute schrittweise auf 21 Prozent steigen, „nach vorne“ auf Einkommen ab einem Euro zu erweitern.
  • Die Befristung von Arbeitsverhältnissen, ohne dass es für die Befristung einen sachlichen Grund gibt, darf nicht mehr zulässig sein.
  • Leiharbeit muss wirksam auf zeitlich begrenzte Auftragsspitzen eingegrenzt werden. Der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ muss möglichst früh greifen.
  • Die Abgrenzung von Werkvertragsverhältnissen zu den Tätigkeiten der Fest-angestellten muss gesetzlich klar definiert werden, damit Missbrauch rechtssicher verfolgt und unterbunden werden kann.
  • Der gesetzliche Mindestlohn muss auch tatsächlich überall ankommen. Notwendig sind u.a. eine Ausweitung der Kontrollen, eine Umkehrung der Beweislast, die die Arbeitgeber verpflichtet, die Zahlung des Mindestlohns nachzuweisen sowie ein Verbandsklagerecht.
  • Tarifverträge (oberhalb des Mindestlohns) müssen leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können und flächendeckend für alle Unternehmen einer Branche gelten.
  • Langzeiterwerbslosen und Älteren Erwerbslosen müssen Perspektiven eröffnet werden. Notwendig ist eine qualitative und quantitative Ausweitung der Förderangebote, insbesondere von abschlussorientierten Bildungsmaßnahmen. Öffentlich geförderte Beschäftigung sollte ausgebaut werden und für Ältere nicht nur im Hartz-IV-Bezug sondern auch in der Arbeitslosenversicherung möglich sein. Eine intensive, verstärkte Förderung muss es auch für langzeiterwerbslose Eltern geben, da die Erwerbslosigkeit beider Elternteile die zentrale Ursache für Kinderarmut ist.

Soziale Absicherung

  • Die Arbeitslosenversicherung muss so revitalisiert werden, dass sie im Regelfall das Risiko der Arbeitslosigkeit ausreichend absichert. Um den Zugang zum Arbeitslosen-geld (ALG) zu verbessern, sollte die Zeitspanne, in der Anwartschaftszeiten gesammelt werden können, wieder von zwei auf drei Jahre verlängert werden (sog. Rahmenfrist).
  • Neben einer verbesserten, aktiven Förderung von älteren Erwerbslosen muss auch die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes verlängert werden, beispielsweise für die Gruppe der 58-Jährigen und älteren von heute 24 auf 30 Monate.
  • Der Zahlbetrag des Kinderzuschlags von heute 140 € muss erhöht und nach dem Kindesalter gestaffelt werden. Zudem muss der Zugang zum Kinderzuschlag erleichtert werden.
  • Das Wohngeld sollte weiter ausgebaut werden und gestiegene Energiekosten berücksichtigen. Wohngeld und Kinderzuschlag sollten so ausgestaltet sein, dass Geringverdienende oberhalb des Hartz-IV-Niveaus abgesichert sind und nicht „aufstocken“ müssen.
  • Die Hartz-IV-Regelsätze müssen grundsätzlich neu und ohne fragwürdige Abschläge ermittelt werden. Die Regelsätze müssen wirksam vor Armut schützen und die tatsächlichen Kosten des Mindestbedarfs abdecken – insbesondere für Kinder.
  • Die gesetzliche Rente muss gestärkt werden und zum Leben reichen. Das Rentenniveau soll nicht weiter sinken und in einem weiteren Schritt etwa auf 50 Prozent angehoben werden.

Steuerpolitik

  • Der Tarifverlauf der Einkommensteuer muss gerechter ausgestaltet werden: Einkommen bis mindestens 80.000 Euro brutto (Alleinstehende) sollen entlastet werden und hohe Einkommen sollen stärker besteuert werden.
  • Die Entfernungspauschale soll verbessert werden, sodass ein Durchschnittsverdiener mit einem Arbeitsweg von 33 Kilometren um zusätzlich 200 € im Jahr entlastet wird.
  • Der steuerliche Kinderfreibetrag, der höhere Einkommen begünstigt, soll abgeschafft werden zugunsten eines für alle erhöhten Kindergeldes. Davon profitieren Familien mit einem Bruttoeinkommen bis über 90.000 Euro.
  • Hohe Einkommen und große Vermögen müssen stärker besteuert werden. Konkret fordert der DGB, die Abgeltungsteuer (25-Prozent) abzuschaffen und Kapitalerträge wie Arbeitseinkommen nach dem Einkommensteuertarif zu besteuern. Die Erbschaftsteuer soll sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit richten und die Vermögensteuer wieder erhoben werden.

(Quelle: www.dgb.de)

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