Written by 10:24 HABERLER

Kein Einzeltäter – Der Fall NSU 2.0.

Gamze Karaca

Es war zu erwarten, dass auch im Fall NSU 2.0 keine lückenlose Aufklärung erfolgen wird. Dennoch bestand mit der Festnahme eines Tatverdächtigen ein Fünkchen Hoffnung, dass doch noch Licht ins Dunkle gebracht wird. Doch stattdessen bleiben – wie gewohnt – viele Fragen nach wie vor offen, an deren Beantwortung die hessische Regierung und Behörden nicht wirklich interessiert zu sein scheinen. Zumindest wird dieser Eindruck erweckt, wenn der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) die Polizei entlasten möchte und suggeriert, dass es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen Einzeltäter ohne Netzwerk dahinter handelt und für ihn der Fall „NSU 2.0“ somit aufgeklärt sei.

In der Nacht zum Dienstag wurde ein 53 -Jahre alter Mann aus Berlin festgenommen, der der Verfasser der mindestens 115 Drohbriefe sein soll. Seit drei Jahren erhielten Anwälte, Politiker und Künstler Drohbriefe an ihre Privatadressen, die größtenteils geheim und lediglich der Polizei und Behörden zugänglich waren. Ein näherer Blick auf den Umfang des „NSU 2.0“ zeigt deutlich, dass diese Taten ohne jegliche Unterstützung eines Netzwerks schwer realisierbar wären.

Wie alles begann

Den ersten Drohbriefe bekam die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız im August 2018 an ihre Privatadresse, die längst nicht mehr im Telefonbuch aufgeführt ist und eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt hinterlegt ist. In dem Drohbrief wurde Basay-Yildiz rassistisch beschimpft, sie und ihre Tochter,die namentlich erwähnt wird, wurden mit dem Tode bedroht. Wie sollte der Tatverdächtige an diese geheimen Daten gekommen sein, wenn er laut Behörden „zu keinem Zeitpunkt Bediensteter einer hessischen oder sonstigen Polizeibehörde“ war?

Die Spur führte zum 1. Revier der Frankfurter Polizei, wo ihre Meldedaten zum ersten Mal abgerufen worden sind. Es folgten Hausdurchsuchungen bei jenen Polizisten, die zu der Zeit Zugriff auf den Rechner hatten. In dem Zusammenhang wurden die Ermittler auf eine Whatsapp-Chatgruppe „Itiotentreff“ aufmerksam, in der überwiegend Polizisten sich über mehrere Wochen hinweg über rechte Inhalte unterhielten oder Bilder von Hitler, Kindern mit Trisomie 21 und KZ-Häftlingen austauschten. Ermittelt wurde gegen vier Polizeibeamte, die aktiv in dieser Gruppe kommunizierten und teilweise bereits in der Vergangenheit durch rechtes Gedankengut aufgefallen waren. Sie wurden suspendiert. Daraufhin erhielt Başay-Yıldız ein weiteres Schreiben, in dem auf die Suspendierung der Polizisten angespielt und ihre Tochter erneut mit dem Tode bedroht wurde. Ebenfalls erhielt der Brief weitere persönliche Daten, z.B. die Namen der Eltern. Die Behörden bestätigten ihr, dass die Daten und auch weitere Informationen über sie, die ebenfalls abgerufen worden sind, lediglich der Polizei zugänglich waren. Aber der hessische Innenminister Peter Beuth möchte auch vor diesem Hintergrund weiterhin keinen Bezug zur hessischen Polizei sehen.

Weitere Drohschreiben an Künstler, Politiker und Schulen

Einige Monate später erhielt auch die Künstlerin Idil Baydar, die im Fall Başay-Yıldız die Haltung der Polizei und Politik kritisiert hatte und sich seit vielen Jahren gegen Rassismus engagiert, ein NSU 2.0- Drohschreiben. Ihre persönlichen Daten wurden sowohl an einem Berliner Polizeicomputer als auch in Wiesbaden ohne erkennbaren dienstlichen Grund abgerufen. Fast ein Jahr später, im Februar 2020, erhielt Janine Wissler, damals Fraktionsvorsitzende der Linken im hessischen Landtag, heute eine der beiden Sprecherinnen der Linken, zwei Drohschreiben, in dem sie beschimpft und bedroht wurde, dass der „Tag X“ kommen würde, an dem die Polizei sie nicht beschützen könne. Auch diese Schreiben enthielten Informationen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind.

Im Juli 2020 räumt nun auch Peter Beuth ein, dass er ein rechtes Netzwerk bei der Polizei nicht mehr ausschließen könne und wirft dem Landeskriminalamt im Zuge der Ermittlungen im Fall Wissler Versäumnisse vor. Er habe außerdem zu spät erfahren, dass ihre Daten von einem Polizeicomputer stammten.

Disziplinarverfahren und Entlassungen

Der Fall Basay-Yildiz, der zeitgleich die rechte Chatgruppe und in dem Kontext auch die Nähe von Polizisten zur rechten Szene aufdeckte und deswegen zu 80 Disziplinarverfahren gegen hessische Polizisten führte, waren für Beuth wohl nicht Anlass genug, zu der Erkenntnis zu kommen, dass hinter oder innerhalb der hessischen Polizei ein rechtes Netzwerk stecken könnte. Dazu bedurfte es einer prominenten deutschen Politikerin.

Im selben Monat verkündete Beuth den Rücktritt des hessischen Landespolizeipräsidenten Udo Münch, der damit als oberster Polizist die Verantwortung für die Versäumnisse trage. Grund hierfür sei u.a., dass Münch über die Datenabfrage von einem Polizeicomputer Bescheid gewusst, dies aber nicht mitgeteilt habe. Zeitnah wurde ein Ex-Polizeibeamter aus Bayern festgenommen, der nach einer Wohnungsdurchsuchung allerdings wieder entlassen wurde, da die Bedingungen für einen Haftbefehl nicht erfüllt sein.

Währenddessen tauchten immer mehr Drohbriefe auf. Im Januar 2021 ist die Walter Lübcke Gesamtschule in Hessen im Visier des NSU 2.0. Die Schülerinnen und Schüler hatten am Tag zuvor, an dem der rechte Mörder von Walter Lübcke in Frankfurt verurteilt worden war, vor der Urteilsverkündung eine Mahnwache abhalten, bei der sie eine härtere Strafverfolgung von rechten Tätern forderten.

Kein Grund zum Aufatmen!

Peter Beuth betonte nach der Festnahme des Verdächtigen wieder mehrmals, dass es im Fall des NSU 2.0 nie einen Bezug zur hessischen Polizei gegeben habe. Er versicherte, dass man aus dem Fall „weitere Lehren für unsere Sicherheitsbehörden ziehen“ und „die Ermittlungen mit der gleichen Beharrlichkeit und Akribie“ fortführen werde, die seiner Meinung nach zu diesem „Erfolg“ geführt habe. Diese Beharrlichkeit und Akribie glänzten im Fall von Hanau bereits mit Abwesenheit, denken wir beispielsweise an die Unterbesetzung des Notrufs, die womöglich das Leben einiger Opfer von Hanau kostete. Welche Inkompetenz Beuth an den Tag legt, konnten wir spätestens im Fall von Hanau gut beobachten.

Es scheint, dass sowohl die hessische Polizei als auch Peter Beuth glücklich darüber sind, dass es sich bei dem Tatverdächtigen nicht um einen Polizisten aus Hessen handelt und so versucht wird, jegliche Verantwortung von sich zu weisen. Dennoch werden sie sich mit der Tatsache auseinandersetzen müssen, dass die zentralen Fragen nach wie vor ungeklärt bleiben, die einen Bezug zur hessischen Polizei womöglich nicht umgehen werden. Wie soll der Tatverdächtige ohne Zugangsdaten, Personalnummer, ohne jeglichen Bezug zur Polizei in Hessen, über einen einfachen Anruf geheime Informationen erhalten haben? Es ist kein Geheimnis, dass selbst Polizisten keine Auskunft über Datensätze jener Personen erhalten, deren Datensätze – wie im Fall Seda Başay-Yıldız – aus bestimmten Gründen gesperrt sind.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass es in einigen Fällen eine Verbindung geben muss, die in Form eines Austauschs oder einer Vernetzung besteht.

Es gehört wohl zum Standard, dass in Fällen von rechter Gewalt stets von einem Einzeltäter gesprochen und ein rechtes Netzwerk nicht aufgeklärt wird. Auch wenn Beuth und die hessischen Behörden wohl aufatmen möchten. Solange das Umfeld des Tatverdächtigen ignoriert wird, gibt es keinen Anlass zum Aufatmen, sondern vielmehr zur Beunruhigung.

Close