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Kopftuchdebatte reloaded!

Ein Jahr endet und ein Neues fängt an, aber die Themen ähneln sich. Das Kopftuch wird auch 2018 ein Reizthema bleiben. Gegner des Berliner Neutralitätsgesetzes haben eine neue Attacke auf das Gesetz gestartet. 2005 hatte die Berliner rot-rote Landesregierung das Neutralitätsgesetz beschlossen, welches besagt, dass Justiz- und Polizeibeamte sowie Lehrer „keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole“ und „keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen“ dürfen. Begründet wurde das Gesetz damit, dass das Bundesland Berlin zu weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichtet sei. „Deshalb müssen sich Beschäftigte des Landes in den Bereichen, in denen die Bürgerin oder der Bürger in besonderer Weise dem staatlichen Einfluss unterworfen ist, in ihrem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis zurückhalten.“

Nun haben die Grünen auf ihrer jüngsten Landesdelegiertenkonferenz einen Leitantrag beschlossen, nachdem Lehrerinnen auch an staatlichen Berliner Grund- und Oberschulen ein Kopftuch tragen dürfen. Der grüne Justizsenator Dirk Behrendt bereitet zudem ein Landesdiskriminierungsgesetz vor, dass dem Vernehmen nach auch das pauschale bundesweite Kopftuchverbot umgehen soll.

Die Gegner dieser Initiative hingegen fordern die Beibehaltung des Neutralitätsgesetzes. Kritisiert wird, dass es ein Interesse von konservativen, religiösen und islamistischen Kräften gibt, das Berliner Neutralitätsgesetz abzuschaffen. Diese nutzen religiöse Symbole (was ein Kopftuch ja auch ist), um ihren Einfluss, auch auf Kinder und Heranwachsende zu bekräftigen. Bereits jetzt werden muslimische Schülerinnen in zunehmendem Maße unter Druck gesetzt, das Kopftuch zu tragen und ein solcher Druck würde sich durch eine religiöse Bekleidung der Lehrkräfte erhöhen. Die Befürworter sehen sich ihrer Religionsfreiheit beraubt.

Das Kopftuch ist nicht mehr nur ein Stofffetzen, sondern Symbol eines zunehmend politischen Islam. Daher muss man sich vehement für die Einhaltung des säkularen Systems auch in Schulen einsetzen. Jeder soll seine Religion privat ausüben dürfen und Lehrerinnen und Lehrer müssen neutral bleiben, auch nach ihrem äußeren Anschein! Das Berliner Neutralitätsgesetz ist kein „Kopftuchverbot“ per se und damit auch nicht verfassungswidrig. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses genießen alle Beschäftigte des Landes, nur dürfen sie, wie bereits vom Verfassungsgericht beschlossen, innerhalb des Dienstes keine sichtbaren Symbole einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren. Das gilt für ein Kopftuch, wie für ein Kreuz auch und soll auch so bleiben. Was noch bedeutender ist, dass diese und ähnliche Debatten nicht die weitreichenderen Probleme und Themen, wie die internationalen Spannungen und sozialen Herausforderungen, die uns in diesem Jahr erwarten nicht ausgeblendet werden dürfen.

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