Written by 12:24 DEUTSCH

Leiharbeitsreform: Das Problem ist die Leiharbeit!

Eren Gültekin

Die Leiharbeiter verdienen im Durchschnitt nur rund 60 Prozent des Gehalts eines Fest-Beschäftigten trotz der ein und selben Arbeit. Das war die gegebene Antwort auf eine Anfrage der Linken im Bundestag. Ende des Jahres 2015 betrug das Durchschnittsbruttogehalt eines Vollzeitbeschäftigten ca. 3.100 Euro im Monat, was hingegen bei Leiharbeitern nur rund 1.800 Euro im Durchschnitt betrug. Dieser Betrag liegt übrigens unter der von der OECD definierten Niedriglohngrenze von 1973 Euro. Die Begründung der Bundesregierung für den großen Unterschied zwischen den Festbeschäftigten und Leiharbeitern sei die meist geringere Qualifikation der Leiharbeiter und dass diese eher als Helfer denn als Fachkräfte eingestellt würden.

Die Statistiken über die Qualifikation besagen jedoch was anderes: Rund 60 Prozent der sozialversicherungspflichtig arbeitenden Leiharbeiter haben einen Berufsabschluss. Diese Zahl entspricht damit fast dem der Festangestellten, der bei 62 Prozent liegt. Klaus Ernst, Bundestagsabgeordneter der Linken, kritisiert: „Das oft beschworene Argument, Leiharbeitsbeschäftigte wären fachlich geringer qualifiziert, ist schlichtweg falsch“. Für die Arbeit, die sie ausüben, werden sie nicht gerecht bezahlt, dazu beuten die Unternehmen ihre Qualifikationen unberechenbar aus. Ernst fordert, dass Qualifikationen auszuzahlen sind, auch für Leiharbeiter. Die Linke ist gegen das zum 1. April 2017 geplante Gesetz der Bundesregierung gegen den Missbrauch von Leiharbeit. Man wisse jetzt schon, dass das Gesetz für die Meisten der Leiharbeitenden keine materielle Verbesserung bringen werde, denn lediglich ein Viertel von ihnen hätte eine Chance auf eine gleiche Bezahlung. Nach dem neuen Gesetzt ist geplant, dass die Unternehmen 9 bis 15 Monate warten dürfen, bis sie den Tarifvertrag mit der Verpflichtung zur selben Bezahlung wie der Stammbelegschaft auch auf Leiharbeiter ausweiten. Das Problem dabei: Lediglich jeder Vierte Leiharbeiter ist so lange in einem Unternehmen beschäftigt, so dass er von dieser Regelung überhaupt erst profitieren könnte. Ein Recht auf Festanstellung hat ein Leiharbeiter erst dann, wenn er mehr als 18 Monate auf derselben Stelle beschäftigt ist, weshalb Unternehmen den Trick anwenden, sie kurz vorher zu kündigen, abziehen oder in andere Bereiche zu versetzen. Laut Bundesregierung laufen nur 12 Prozent der Leiharbeitsverhältnisse mehr als 18 Monate. Insgesamt seien rund eine Million Leiharbeiter in 11 tausend Unternehmen in Deutschland beschäftigt. Die von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, geplante Reform der Leiharbeit ist also überhaupt keine Lösung des Leiharbeitproblems und der geringfügigen Beschäftigung und hebt das Zweiklassen-Lohnsystem nicht auf. Dieses Ziel, diese Ungerechtigkeit im Betrieb aufzuheben, verfolgt die Bundesregierung aber auch gar nicht. Immerhin war es rot-grün mit der Unterstützung von schwarz-gelb, was dieses System überhaupt einführte und ermöglichte.

Close