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„Muttersprachlicher Unterricht“ oder „Herkunftssprache“

Jetzt hat das Nordrhein-Westfälische Bildungsministerium das Niveau des „muttersprachlichen Unterri…

klasse

Schon seit Jahren fand in Deutschland eine Diskussion über die sprachliche Erziehung und schulische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund statt. Schon in den 1970`er Jahren forderten vor allem türkische Vereine und Verbände eine schulische Förderung der Kinder in ihrer „Muttersprache“. In Anbetracht des damals stark vorherrschenden „Rückkehrgedankens“ war diese Forderung sicherlich auch verständlich und nachvollziehbar. Jedoch rückte der Rückkehrgedanke mit jedem Tag immer weiter in die Ferne, so dass aus den meisten sogenannten „Gastarbeitern“ auch Bürger Deutschlands wurden. Heute sind die meisten Türkei-stämmigen in Deutschland zu Hause, in ihrer ursprünglichen Heimat gelten sie als „Deutschländer“. Ihre Kinder und Enkelkinder wurden und werden mittlerweile in Deutschland geboren und ihre natürliche „Muttersprache“ wurde Deutsch. Abgesehen davon, wie die Muttersprache eines Kindes mit Migrationshintergrund in Deutschland definiert wird, kann sich die Mehrzahl von diesen auf Deutsch besser ausdrücken, als in der Sprache der Eltern. Jedoch befanden sich diese Kinder in einem Zwiespalt: Zu Hause bei der Familie sprechen sie meist die Sprache der Vorfahren, in der Schule oder „draußen in der Welt“ ist Deutsch die allgemeine Sprache, mit der man sich verständigt.
Das am Anfang prophezeite Interesse an dem „Türkischunterricht“ nahm stark ab und viele wollten ihre Kinder nicht mehr zu dem „freiwilligen Angebot“ schicken. Nicht zuletzt war auch ein Grund die pädagogische Ausrichtung dieses muttersprachlichen Unterrichts. Die von den türkischen Konsulaten bestellten und importierten „Lehrkräfte“ unterrichteten eher das „Türkentum“ oder „islamische Unterweisung“ als den Kindern etwas beizubringen, womit sie ihr soziales Leben hier in Deutschland bewältigen und eine bessere Voraussetzung für die Zukunft aufbauen können.
Verschiedene religiöse oder nationalistische Kräfte übersahen bewusst die sozialen, politischen und ökonomischen Probleme der Migrantenkinder in Schulen und forderten weiterhin unabhängig von der sozialen und gesellschaftspolitischen Situation die offizielle Anerkennung des Unterrichts in der Muttersprache, um angeblich eine soziale Ausgrenzung auszuschließen. Diese Forderung nutzt den Kindern jedoch herzlich wenig, wenn sie der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Mit dem Erlernen der „Muttersprache“, welche die denn auch sein mag, wäre die soziale Selektion bestimmt nicht beseitigt.

„Herkunftssprache“ als Landesaufgabe
Jetzt hat das Nordrhein-Westfälische Bildungsministerium das Niveau des „muttersprachlichen Unterrichts“ enorm gehoben und „Herkunftssprachen“ aufgewertet. Zum Jahresbeginn tritt eine Neufassung des Erlasses zum „Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte“ in Kraft. Nach Abstimmung mit einigen Elternverbänden von Kindern mit Migrationshintergrund sollen diese in der „Herkunftssprache“ gefördert werden.
Dieser herkunftssprachliche (muttersprachliche) Unterricht soll laut Angaben des Bildungsministeriums schrittweise in den weiterführenden Schulen in einen Fremdsprachenunterricht überführt werden. Das bedeutet: Die Herkunftssprache wird als zweite oder dritte schulische Fremdsprache anerkannt. An Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien war dies bereits möglich, an der Hauptschule nunmehr ebenfalls als Modellversuch seit diesem Schuljahr 2009/2010. Die Durchführung von herkunftssprachlichem Unterricht für Schülerinnen und Schüler, die öffentliche Schule besuchen, ist Aufgabe des Landes. Die Vorgaben über die Unterrichtsinhalte sowie die Schulaufsicht trägt die Landesregierung. Das Land Nordrhein-Westfalen wird künftig für den Herkunftssprachenunterricht im Regelfall nur noch Lehrkräfte einstellen, die eine deutsche Lehrbefähigung haben. Nur noch in Ausnahmefällen können auch Lehrkräfte eingestellt werden, die ihr Lehrerexamen im Herkunftsland absolviert haben. Sie müssen aber die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen und gegebenenfalls Sprachprüfungen oder Sprachqualifikationen gemäß der Kompetenzstufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „Lernen, Lehren, Beurteilen“ des Europarates nachweisen. Für die Sprachen, für die die Landesregierung keine Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung hat oder stellen kann, aber es trotzdem Bedarf an diesem Unterricht gibt, dürfen Konsulate eingreifen und Konsulatsunterricht anbieten.

Schritt in die richtige Richtung
Nordrhein-Westfalen ist eines der ganz wenigen Länder in der Bundesrepublik Deutschland, das staatlichen Unterricht in der Herkunftssprache in großem Umfang anbietet. 886 Lehrerstellen werden dafür eingesetzt. Die Landesregierung erklärt, damit die besonderen sprachlichen Kompetenzen würdigen und sich für deren Bildungserfolg einsetzen zu wollen. Schulministerin Barbara Sommer: „Wenn die Herkunftssprache nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich beherrscht wird, eröffnen sich schulische wie auch spätere berufliche Chancen. Sprachenvielfalt ist ein kultureller Reichtum […]“
In dem Erlass heißt es: „Sofern die organisatorischen, curricularen und personellen Voraussetzungen es zulassen, kann an Schulen der Sekundarstufe I […] die Herkunftssprache anstelle einer zweiten oder dritten Fremdsprache angeboten werden.“ In einem Schulversuch wurde schon „Unterricht in der Herkunftssprache an Hauptschulen als zweite Fremdsprache“ eingeführt.
Der Unterricht in der Herkunftssprache gilt als ein zusätzliches Angebot, das für die am meisten in Nordrhein-Westfalen gesprochenen Herkunftssprachen von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund eingerichtet wurde. Sie soll überall dort angeboten werden, wo die Anzahl der Kinder einer gemeinsamen Herkunftssprache die Bildung einer mindestens 15 Schülerinnen und Schüler umfassenden Lerngruppe dauerhaft ermöglicht. Aufgabe des Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans „die herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift zu erhalten, zu erweitern und wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln“. In den Schulen der Sekundarstufe I (5.-10 Klasse) wird der herkunftssprachliche Unterricht in ein Fremdsprachenangebot umgewandelt. Jedoch kann hier herkunftssprachlicher Unterricht solange stattfinden, wenn nicht 18 Schülerinnen und Schüler gleicher Herkunftssprache dauerhaft daran teilnehmen.
Was aber sehr wichtig ist, ist der Punkt der Hauptsprache: In dem Erlass wird deutlich klargestellt, dass für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund das Erlernen und die Beherrschung der deutschen Sprache in der Schule an erster Stelle stehen müssen.

„Herkunftssprache“ ist nicht „Fremdsprache“
„Ausschlaggebend für die Einrichtung eines solchen Angebots ist, dass ausreichend große Lerngruppen zustande kommen.“ heißt es in dem Erlass. Und genau hier fängt die Kritik an. Es läuft bei dieser durchaus als positiv anzusehenden Aufwertung der „Herkunftssprachen“ in Form von Unterricht leider darauf hinaus, dass die Herkunftssprache nur für diejenigen angeboten wird, deren Vorfahren auch aus dieser Sprachregion stammen, d.h. Türkisch für Türken, Russisch für Russen usw. In dem Erlass ist nicht zu erkennen, ob auch andere „Herkunftssprachler“ sich für eine andere „Herkunftssprache“ entscheiden können, als die ihrer Vorfahren. Im Gegenteil: Die Auflage von mindestens „18 Schülerinnen und Schülern gleicher Herkunftssprache“ zeigt, dass das vom Ministerium nicht vorgesehen ist! Aber das wäre eigentlich der einzig richtige Schritt. Eine „Abschiebung“ in „Sondersprachklassen“ kann nicht der Weg einer gelungenen Integration sein. Es muss die Möglichkeit geschaffen werden, alle Sprachen als Fremdsprache wählen zu dürfen. Die Landesregierung muss in diesem Punkte den Erlass sicherlich noch überarbeiten und weitere Schritte unternehmen. In NRW weit verbreitete Sprachen müssen durchaus als gleichberechtigte Fremdsprachen anerkannt werden, an der sich alle Schülerinnen und Schüler beteiligen können und nicht nur diejenigen, die das „Privileg“ haben, Vorfahren aus dieser Sprachfamilie zu haben. Diese werden es in diesen Fremdsprachen sicherlich leichter haben, als ihre Mitschülerinnen und Mitschüler aus einer anderen Sprachregion, aber die Umgestaltung des Unterrichts muss sicherlich pädagogisch und didaktisch überarbeitet werden, so dass auch andere Herkunftssprachler in den Unterricht integriert werden können. Kinder mit Sprachvorteilen müssen in die Gestaltung und in den Ablauf des Fremdsprach-Unterrichts eingebunden werden, dass sie ihren Mitschülerinnen und Mitschülern vieles aus ihrer Sprache und Kultur zeigen und beibringen können. Sicherlich ist die vollständige Anerkennung der „Herkunftssprache“ als eine Fremdsprache mit viel Aufwand verbunden, aber in einem Bundesland wie NRW, in der sehr viele Sprachen existieren, sollte es möglich sein, die meistgesprochenen Sprachen zumindest in den 5-Schulstunden in der Woche wesentlich näherzubringen und gegebenenfalls Vorurteile abzubauen.
Selbstverständlich soll hierbei berücksichtigt werden, dass die gemeinsame Sprache aller NRW-Schülerinnen und Schüler die deutsche Sprache sein muss!
Der Schritt in die richtige Richtung ist gemacht worden. Jetzt gilt es, die endgültigen Veränderungen anzupacken und die „Herkunftssprachen“ zu Fremdsprachen unabhängig von der Herkunftssprache der Eltern zu machen. Die kulturelle und sprachliche Vielfalt in Deutschland ist eine Bereicherung für alle, aber nur dann, wenn allen die Möglichkeit gegeben wird, alle Sprachen lernen zu dürfen.

Oktay Demirel

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