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Neuer Prozess gegen „Sturm 34“

Pinar Aki

 

Mit schwarzen Sonnenbrillen und tief ins Gesicht gezogenen Kaputzen terrorisierten sie die Straßen von Mittweida. Ihr Ziel war es, die Region durch Gewalt und Terror von Ausländern und Andersdenkenden zu „säubern“.

Bereits 5 Jahre zuvor stand die im Jahre 2006 Gegründete Neonazi-Kameradschaft  „Sturm 34“ vor Gericht, jedoch war hierfür nicht die Bildung einer kriminellen Vereinigung der Grund, sondern die Ausübung von mehreren brutalen Überfällen und Angriffen auf Ausländer und Vertreter der Linken.

Im ersten Verfahren wurde den Angeklagten Haft- und Bewährungsstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung verhängt, allerdings vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung wurden sie freigesprochen. Es habe den Angeklagten der Gruppenwille gefehlt, hieß es laut der Aussage des Richters. Dadurch, dass die Staatsanwaltschaft eine Revision gegen das Urteil in diesem Punkt beim Bundesgerichtshof eingelegt hat und welcher dann auch statt gegeben wurde, weil die Gruppierung durch ihre Zielsetzung eine kriminelle Vereinigung war, wurde das Urteil Ende 2009 vom Bundesgerichtshof teilweise wieder aufgehoben. Den fünf mutmaßlichen Mitgliedern der verbotenen rechtsextremen Gruppierung „ Sturm 34“ wurde am 4. Mai erneut der Prozess eröffnet und nun müssen sie sich im Juni vor Gericht in Dresden wieder wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung verantworten.

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