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NSU: Verfahren läuft weiter

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SEVAL MENGI

Der NSU-Prozess begann am 6. Mai 2013. Bisher wurden insgesamt 71 Tagungen im Oberlandesgericht in München durchgeführt. Dabei war der Vater von Uwe Mundlos, einer der 3 Haupttäter der Terrororganisation, zweifellos einer der wichtigsten Zeugen für die Aufdeckung der Untergrundbewegung.

Am 18. und 19. Dezember wurde der 67-Jährige Vater Prof. Siegfried Mundlos an 2 Tagungen zur Zeugenaussage herangezogen. Dabei kam eine erschütternde Schlussfolgerung zum Vorschein: Nach der Wiedervereinigung gab es starke Bemühungen und Strategien, Jugendliche in Neonazi-Organisationen zusammenzuführen.

Mundlos, ehemalig tätig als Informatik-Professor in der DDR, sagte zu Beginn seiner Zeugaussage, er wolle die Tatsachen verkünden. Die Anklage der Bundesanwaltschaft sei eine Verschwörungstheorie. Mit diesen Worten begann Mundlos den Einfluss des Verfassungsschutzes auf seinen Sohn und sein Umfeld zu erzählen, bis er vom Vorsitzenden Richter Manfred Götzl unterbrochen wurde, er solle zunächst über seinen Sohn Uwe Mundlos und seine Familie berichten.

Mundlos richtete sich in seiner Zeugenaussage auch an die Familienangehörigen der Mordopfer und sprach Beileid aus. Er wolle eine Aufdeckung der Morde und sei bereit, dazu beizutragen. Mundlos erwähnte auch, die Bundesanwaltschaft solle die Rolle des Verfassungsschutzes hinterfragen.

Unter vielen wichtigen Informationen, wurde mit den Aussagen des Vaters erneut bekannt, dass Uwe Mundlos rassistisch orientiert war. Dieser Hinweis bestand bereits in seinem Bundeswehrdienst, wobei er zu dieser Zeit nach Vater Mundlos ein Angebot bekommen hat, als Agent des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) zu agieren, was weder vom Vater im Detail kommentiert, noch von den beteiligten Anwälten hinterfragt wurde.

 

Selbstmord oder ermordet?

Seit Monaten werden im Rahmen des NSU-Prozesses Gerichtstagungen durchgeführt und noch immer stehen viele Details für die Aufdeckung der Verantwortlichen der Mordserie und der Terrororganisation im Dunkeln.

Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt wurden am 4. November 2011 in Eisenach tot in einem Wohnmobil aufgefunden, doch bisher wurde immer noch keine eindeutigen Ermittlungsergebnisse darüber erreicht, ob diese Selbstmord begannen haben, wie es die Polizei zunächst verkündete oder wer die beiden getötet hat. Nach rechtsmedizinischen Untersuchungen konnte von einer klaren Ermordung von Mundlos und Böhnhardt ausgegangen werden, jedoch fehlt bisher immer noch die Aufdeckung über den Tod der zwei NSU-Anführer.

 

Der NSU-Prozess ist ohne Zweifel als ein besonders wichtiger Fall zu behandeln. Jedoch ist er nach 71 Tagungen noch immer mit Ermittlungslücken und -fehlern bestückelt, was an einem befriedigenden Gerichtsurteil und einer Aufdeckung einer rechtsextremen Terrororganisation zweifeln lässt. Bleibt nur eine Hoffnung auf das kommende Jahr mit den weiteren Tagungen des NSU-Prozesses. Eine Ermittlung und Aufdeckung kann offensichtlich nur mit einer Untersuchung der Verbindung zwischen dem Verfassungsschutz und von rechtsextremen Organisationen stattfinden, was bisher bei jeder Gelegenheit abgelehnt wurde. Andernfalls wird die Bundesregierung die Möglichkeit, diese Verbindung zu hinterfragen, verpassen und eine Aufdeckung der Morde nicht gewährleisten können.

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