Written by 12:24 HABERLER

Rojava: Ein Fleckchen Demokratie in der Wüste

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Eine Region, die bis vor wenigen Jahren hierzulande als Nordsyrien bekannt war, ist heute in aller Munde: Rojava! Rojava ist kurdisch, bedeutet „der Westen“ und steht für „Westkurdistan“. Kobani ist eine weitere Regionsbezeichnung, die durch den heroischen Kampf der YPG-Kämpfer gegen die IS-Banden seit sieben Wochen den allermeisten geläufig sein dürfte. Seit einigen Monaten dürfte sich die Zahl der Ergebnisse bei Google-Suche wohl verzigfacht haben. Der Name der Stadt Kobani ist zugleich die Bezeichnung für einen der drei Kantone, die seit nunmehr zwei Jahren in allen Medien steht. Die beiden anderen sind Afrin und Cizire.

 

Die Rojava-Revolution

Seit die Siegermächte nach dem Ersten Weltkrieg vor Hundert Jahren ihr Versprechen von einem eigenen Staat an die Kurden nicht einlösten, leben die Kurden aufgeteilt in der Türkei, in Syrien, im Iran und dem Irak. Mit rund 3 Mio. Menschen bilden sie rund ein Siebtel der Bevölkerung Syriens. Nach den Ereignissen im Zusammenhang mit dem so genannten „Arabischen Frühling“ und dem vom Westen geförderten Bürgerkrieg in Syrien entstand dort eine Machtlücke. Sie endete am 19. Juli mit der Entmachtung des syrischen, in Auflösung befindlichen Staatsapparats mit seinen Verwaltungs- und Sicherheitsbehörden im Norden des Landes. Damit wurde für die Menschen in der Region, darunter auch Araber, Eziden, Turkmenen, die verschiedenen Religionen angehören, der Grundstein für ein freies und gleichberechtigtes Zusammenleben gelegt. Die Zahl der Bewohner in den drei Kantonen Rojavas wurde vor der Flucht von über 150.000 Menschen aus Kobani auf 2,5 Mio. beziffert. Hinzu kamen rund 1,2 Mio. Binnenflüchtlinge aus Syrien und Eziden aus dem Irak, die vor den Massakern des IS flüchteten.

Der stellvertretende Präsident des Kantons Afrin erklärte in einem Interview mit der Agentur ANF das Ziel ihrer Selbstverwaltung mit folgenden Worten: „Die Herrschenden hetzen die Bevölkerungs-, kulturellen und religiösen Gruppen in Syrien gegeneinander auf, um ihre eigenen Ziele zu erreichen. Deshalb haben sie unsere Revolution verunglimpft und Mörderbanden auf uns losgelassen. Mit den autonomen Kantonen wollen wir dies verhindern und zeigen, dass die Menschen mit unterschiedlicher ethnischer und Religionszugehörigkeit zusammenleben können.“ Und nach Aussagen von Sahin Cilo vom KCK-Exekutivrat orientiert sich das „Modell Rojava“ an den Vorstellungen des PKK-Führers Abdullah Öcalan des „Demokratischen Konföderalismus“.

 

Ein neuer Gesellschaftsvertrag

Am 6. Januar 2014 wurde in Qamislo ein Gesellschaftsvertrag verabschiedet und am 18. Januar die autonome demokratische Selbstverwaltung ausgerufen. In der Online-Zeitung Telepolis werden die Grundzüge dieser Autonomie wie folgt zusammengefasst:

„Die Beschlüsse der Kommunen sind quotiert, das bedeutet, dass zur Entscheidungsfähigkeit, wie in allen Räten in Rojava mindestens 40% Frauen an der Diskussion beteiligt sein müssen. Hier werden die aktuellen Notwendigkeiten der Verwaltung, Strom- und Lebensmittelversorgung, aber auch gesellschaftliche Probleme, wie patriarchale Gewalt, Familienstreits…diskutiert und wenn möglich gelöst. Die Kommunen haben Kommissionen, die sich mit allen gesellschaftlichen Fragen befassen. Dabei geht es von der Organisierung der Verteidigung, der Justiz bis hin zur Ökonomie und dem Aufbau von eigenen Kooperativen, die von der Kommune getragen werden. Das können Bäckereien, Nähereien oder aber auch landwirtschaftliche Projekte sein. Ökologiekommissionen kümmern sich um die Sauberkeit der Stadt und ökologische Problematik.“

Laut dem Gesellschaftsvertrag ist die „Quelle der Macht die Bevölkerung“ (Artikel 2).

In regionalen Entscheidungen sind die Kantone unabhängig (Artikel 8). Darin wird festgeschrieben, dass Rojava anstrebt, Teil eines nicht zentralistisch organisierten zukünftigen Syriens zu werden (Artikel 12). Die Volksverteidigungseinheiten (YPG) sind als eine nationale Institution für die Sicherheit aller drei Kantone verantwortlich. (Artikel 15)

Im Gegensatz zu den meisten Diktaturen in der Region wird für die Bewohner der autonomen-demokratischen Selbstverwaltung das Recht auf politische Betätigung (Artikel 26), den Frauen das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens (Artikel 27) und Religionsfreiheit (Artikel 31) festgeschrieben. Während der Gesellschaftsvertrag die natürlichen Ressourcen und den Boden zum Eigentum der Gesellschaft erklärt, sieht er keine Aufhebung, sondern eine Begrenzung des Privateigentums an Produktionsmitteln vor.

Der gesellschaftlichen Struktur liegen Stadtteilräte zugrunde. Bei diesen Mala Gel (Volkshäuser) genannten Gremien, deren Mitglieder von der Bevölkerung gewählt werden, handelt es sich um eine Art Kommunalverwaltung. Streitigkeiten vor Ort werden ebenfalls vor lokalen Schiedsgerichten gelöst. Beide sind Stadträten bzw. Volksgerichten als die nächst höhere Instanz untergegliedert, die von den lokalen Räten gewählt werden.

Nach Möglichkeit wird an den Schulen eine bilinguale (kurdisch und arabisch) Bildung angeboten. Hierfür wurden bis Anfang 2013 rund 1.500 Kurdisch-Lehrer ausgebildet.

 

Mehmet Calli

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