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Traditionelle Beschneidung als Straftat

Seval Mengi

 

Das Urteil vom 26. Juni 2012 des Kölner Landgerichts über die Beschneidung eines muslimischen Jungen stößt seit den vergangenen Tagen von verschiedenen Seiten auf starke Kritik. Dem Urteil zu Folge seien Beschneidungen muslimischer und jüdischer Jungen aus religiöser Überzeugung eine Straftat und auch nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt.

Das Kölner Landesgericht untersuchte den Fall eines Arztes, der die traditionelle Beschneidung  eines 4-Jährigen muslimischen Jungen durchgeführt hatte. Zwei Tage nach dem chirurgischen Eingriff wurde der Junge aufgrund von Blutungen in die Notaufnahme gebracht, worauf die Kölner Staatsanwaltschaft den verantwortlichen Arzt anklagte. Das Gericht sprach den betroffenen Arzt frei, allerdings nur weil er behauptete, er habe von der Strafbarkeit nichts gewusst.

Muslimische und jüdische Verbände kritisierten das Urteil. Sie betonten, dass dies ein „eklatanter und unzulässiger Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht“ sei und die „bestehenden Klischees und Vorurteile unterstütze“.

Weitere Kommentare beinhalten die Bezeichnung „Einzelfall, das keinerlei Anschluss an die Kölner Rechtsfassung von höheren Gerichten“ bewirken könne. Dies sei ein Eingriff gegen das Recht auf freie Religionsausübung.

Angesichts der geführten Debatten in den Medien, forderten jüdische und islamische Verbände den Bundestag auf, für die klare Rechtssicherheit bei Beschneidungen Minderjähriger zu sorgen.

Auch wenn Außenminister Guido Westerwelle (FDP) sich negativ zum Urteil äußert und der Bild-Zeitung erklärte, das Urteil habe im Ausland „Irritationen“ ausgelöst, fragt sich welche Absicht dahinter steckt. Die Beschneidung hat mehrere Gründe religiöse, kulturelle, soziale und medizinische. Sie wird seit Jahrtausenden vollzogen und gegenwärtig sind nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) 30 Prozent aller Männer auf der Welt beschnitten. Von verschiedenen Wissenschaftlern wird die Beschneidung als ungefährlich und bei manchen Männern sogar als krankheitsverhindernd bewertet. Zeromonien und Rituale um eine Penisvorhaut fussen ohne Frage auf einer patriarchalisch ausgelegten Weltanschauung. Letztlich sollte weder die Notwendigkeit einer Beschneidung heraufbeschworen werden, noch die seit Jahrtausenden praktizierte Beschneidung als „die Menschenrechtsverletzung ohne Gleichen“ hochstilisiert werden. Es sei denn, man möchte es als Politikum für die eigenen Interessen ausnutzen.

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