Written by 12:01 uncategorized

Türkei: Die HSYK-Operation

hsyk

Die Regierung führt gegen den hohen Rat der Richter und Staatsanwälte (HSYK) eine Operation durch. Der Startschuss wurde von Ministerpräsident Erdoğan gegeben, der bei dem Referendum 2010 einen Fehler eingestand. Damals hatte man den HSKY aus dem Einflussbereich von Linksnationalisten (Ulusalcilar) gerissen und der AKP-Regierung unterworfen. Zumindest hatte man dies geglaubt. Damals ging man davon aus, dass man die Richter und Staatsanwälte, die der Gülen-Bewegung zuzuschreiben sind, zu den eigenen Leuten im Justizapparat zählen konnte. Im Zuge der jüngsten Entwicklungen mussten sie erkennen, dass die Kräfte der Gülen-Gemeinde stärker sind, als ihre eigenen. So wurde es unumgänglich, den hohen Rat neu zu gestalten.

Zunächst wollten sie die Neugestaltung mit einer Verfassungsänderung durchsetzen und rechneten mit der Unterstützung der Opposition im Parlament. Und der Entwurf für die Grundgesetzänderung lag bereits vor. Er war nämlich bereits vor dem Referendum 2010 ausgearbeitet worden. Und man kann sagen, dass er besser ist, als die jetzt geplanten Änderungen. Danach war die Gründung zweier separaten Räte für Richter bzw. Staatsanwälte vorgesehen und die Richter im hohen Rat sollten vom Parlament gewählt werden. Die Pläne von damals waren fortschrittlicher als die jetzigen. Allerdings gingen sie der AKP nicht weit genug. Und der Umweg über eine Verfassungsänderung würde unnötig lange dauern und die Konsenssuche mit der Opposition viel Kraft kosten. Ferner wären die Möglichkeiten kleiner, einen neuen oder zwei hohe Räte zu installieren, die nach der Pfeife der Regierungspartei tanzen.

Deshalb machte die Regierungspartei erneut eine Kehrtwende und beschloss, das Gesetz über den HSYK zu ändern. Der dafür ins Parlament eingebrachte Gesetzentwurf* sieht keine Änderungen bei der Wahl der Mitglieder oder deren Anzahl vor. Dies wäre auch nur durch eine Verfassungsänderung möglich. Dagegen soll der Justizminister allein ihr Einsatzgebiet und ihre Aufgaben entscheiden.

Das Einbringen dieses Gesetzentwurfs über die Hintertür kann getrost als eine Piraterie bezeichnet werden. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen:

Zunächst ist der Entwurf offensichtlich verfassungswidrig. Die Aufgaben des HSYK sind nicht nur durch Gesetze, sondern auch durch die Verfassung definiert. Die vorgesehene Erweiterung der Ministerkompetenzen, die Änderung der Zahl von Richtern in verschiedenen Kammern, die Änderung der Pflichten und Rechte von Verwaltungsbeamten etc. bedeuten einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Die AKP plant ihre Änderungen schnellstmöglich und mit kleinstem Widerstand durchzudrücken. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wird der Justizminister die Gülen-Anhänger im HSYK ihres Amtes entbinden und sie somit neutralisieren. Schließlich wird dem eine Struktur verpasst, die ihn im Interesse der Regierung funktionieren lässt.

In der Zwischenzeit werden die Oppositionsparteien vor das Verfassungsgericht ziehen, welches das neue Gesetz für verfassungswidrig erklären wird. Der HSYK wird jedoch längst eine neue Zusammensetzung verpasst bekommen haben.

Wegen dieser Absicht kann und muss man das Vorhaben als Piraterie bezeichnen. Das Vorhaben kann nur vom Staatspräsidenten Gül gestoppt werden. Damit verbunden ist deshalb auch die Absicht, Gül zu schwächen. Wenn Gül das neue Gesetz durch sein Vetorecht verhindern würde, würde das eine Konfrontation mit der AKP-Basis mit sich bringen. Er müsste in diesem Fall für die AKP (und damit Erdoğan) oder gegen sie entscheiden. Eine wahrlich schwere Entscheidung. Denn würde er das Gesetz absegnen, würde er das in ihn gesetzte Vertrauen und sein Ansehen verlieren. Entscheidet er sich gegen das Gesetz und verweigert seine Zustimmung, verliert er den Rückhalt in der AKP-Basis. Wie man sieht, schlägt die AKP-Regierung mit dem Gesetzentwurf mehrere Fliegen auf einmal.

 

Kamil Tekin SÜREK

* Bei seinem Besuch bei der EU-Kommission am 23. Januar 2014 in Brüssel wurden Erdoğan und seine Regierung wegen dieses Gesetzesentwurfes scharf kritisiert. Nach seiner Rückkehr aus Brüssel musste der Ministerpräsident erklären, dass seine Regierung die Verabschiedung der hier erwähnten Bestandteile des Entwurfs ausgesetzt hat. Nunmehr sollen lediglich einige nicht essentielle Änderungen im HSYK-Gesetz wie die Struktur der Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten verabschiedet werden. Der Artikel wurde vor dem Bekanntwerden dieser Entscheidung geschrieben. – Die Redaktion

Close