Mahir Şahin
Der Vorsitzende der Bergarbeiter-Gewerkschaft „Bağımsız Maden-İş“, Gökay Çakır, und der Organisationssekretär Başarar Aksu wurden im Rahmen einer Ermittlung wegen des Vorwurfs der „Anstiftung der Bevölkerung zu Hass und Feindseligkeit“ festgenommen.
Während die Protestaktion von Hunderten von Arbeitern, die in den Bergwerken der Yıldızlar SSS Holding beschäftigt sind, wegen seit Monaten ausstehender Löhne, Abfindungen und Versicherungsansprüchen weitergeht, wurden gestern der Vorsitzende der Gewerkschaft „Bağımsız Maden-İş“, Gökay Çakır, in der Stadt Soma und der Organisationsbeauftragte Başaran Aksu, der in Ankara festgenommen.
Beide sind inzwischen inhaftiert worden
Der Gewerkschaftsvorsitzende Gökay Çakır war gestern im Gewerkschaftszentrum in Soma festgenommen worden, während der Organisationsbeauftragte Başaran Aksu bei der Protestaktion der Bergarbeiter vor dem Ministerium für Energie in Ankara festgenommen worden war.
Çakır und Aksu waren nach ihren Aussagen bei der Staatsanwaltschaft mit dem Antrag auf Haft an das Amtsgericht verwiesen worden.
Das Amtsgericht entschied, Çakır und Aksu in Haft zu nehmen.
Der Rechtsanwalt der Gewerkschaft Bağımsız Maden İş erklärte zu den Inhaftierungen folgendes: Wir befinden uns vor dem Gerichtsgebäude in Ankara. Der Vorsitzende unserer Gewerkschaft, Gökay Çakır, war gestern in unserer Zentrale in Soma festgenommen worden und hatte die Nacht in Gewahrsam verbracht. Auch der Organisationsbeauftragte unserer Gewerkschaft, Başaran Aksu, wurde gestern – am 16. Tag des Widerstands – zum siebten Mal von unserem Aktionsort aus festgenommen, verbrachte die Nacht in Gewahrsam und wurde heute vor Gericht gestellt. Ihnen wird vorgeworfen, „die Bevölkerung zu Hass und Feindseligkeit“ angestiftet zu haben. Wir wissen, dass sie diese Straftat nicht begangen haben, aber es ist offensichtlich, dass die Tweets und Social-Media-Beiträge, um die es in diesem Fall geht – was der Öffentlichkeit ohnehin bekannt ist –, diese Straftat nicht begründen. Wir wissen, dass dies nicht auf einer Straftat beruht.
Wie bereits erwähnt, liegt hier keine Straftat im Sinne des türkischen Strafrechts vor. Was hier vorliegt, ist der Mut, Widerstand zu leisten. Was hier vorliegt, ist das Vergehen, den Schweiß der Arbeiter nicht zurückzulassen und ihn nicht dem Arbeitgeber zu überlassen. Unser Aufruf richtet sich an die gesamte Öffentlichkeit, an unser gesamtes Volk und an die gesamte Arbeiterklasse in der Türkei: „Lasst uns unseren Vorsitzenden und unseren Organisationsbeauftragten Başaran Aksu nicht im Stich lassen und lasst uns diesen Widerstand, den Widerstand der Bergleute hier, unterstützen.“

