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Vom „Sozialstaat“ zum Sanktionsstaat

Onur Kodaş

Mal wieder beherrscht das Thema  „Harzt IV“ die Medienlandschaft. Diesmal rückten aber direkt mehrere Aspekte in den Vordergrund. Als erstes die Geschichte über die steigenden Zahlen der Sanktionen gegenüber den Empfängern. Anschließend die Nachricht, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Milliardenüberschuss im Haushalt verbuchen konnte. Und  dann die Umfrage, dass fast jeder zweite Bundesbürger Vorurteile gegenüber Hartz IV-Empfängern hat. Dabei fallen zwei wesentliche Dinge auf. Zum einen sind die Hilfsbedürftigen in jeglicher Hinsicht die Leidtragenden und zum anderen werden die Zusammenhänge gar nicht aufgezeigt.

Die Hilfsbedürftigen werden in der Öffentlichkeit immer wieder als arbeitsfaul verurteilt. Dies führt dazu, dass die Arbeitenden Vorurteile entwickeln, die zur einer weiteren Spaltung in der Gesellschaft führt, obwohl zwischen dem Arbeitenden und dem Hartz IV Empfänger „nur“ eine Kündigung liegt.

Auf der anderen Seite haben wir den „Herren“, in diesem Falle die BA, die mit den Beziehern so umgeht, wie es ihr gerade passt. Nicht nur, dass die Zahl der Sanktionen stets steigt, ist beunruhigend, sondern die Gründe für diese Sanktionen. Diese zwingen die Bedürftigen dazu, etwaige Darlehen bei der BA aufzunehmen. Deswegen werden hier 10 Prozent von den Leistungen als Raten abgezogen. Was bleibt denn dann noch übrig?

Der deutsche „Vorzeige-Sozialstaat“ ist schon längst zum Sanktionsstaat umgemünzt worden. Durch diese Praxis werden auch die Beschäftigten verängstigt und gezwungen, zu allem, was der Arbeitgeber fordert, „Ja“ zu sagen. Denn falls eine Kündigung erfolgt, wartet die liebe Bundesagentur mit ihren „netten“ Methoden. Dass diese Methoden aber nicht nur ethisch, sondern auch rechtlich unsozial sind, stellen auch immer wieder die Sozialgerichte fest. Denn 60 Prozent der Klagen sind im Rechtsweg erfolgreich. Nur haben die meisten gar nicht die Mittel zum Klagen.

Diese Praxis ist auch der Grund dafür, warum die BA einen Haushaltsüberschuss  in Milliardenhöhe verbuchen konnte. Die Bezieher sind oftmals auf sich selbst gestellt, wenn es um das Finden eines angemessenen Jobs geht. Die Fördermittel, die für die Vermittlung von Arbeitslosen zu Verfügung stehen, werden nicht vollkommen ausgeschöpft. Schließlich ist es die Sanktions- und Darlehenspolitik, die immer reichlich Geld in die Kassen bringt.

 

 

 

 

Hartz-IV Sanktionen ähneln Sklaventreiberei

Nach einem Bericht der Bild verhängten die Arbeitsagenturen bis Juni bereits 520.792 Sanktionen. Erwartet wird, dass diese Zahl bis Ende des Jahres die Eine-Million-Grenze erreicht. 2011 wurde über 921.000 mal abgestraft. Der vergangene Februar war der Rekordmonat. Insgesamt wurden 93.931 mal Sanktionen verhängt. Der häufigste Grund für Sanktionen waren die Meldeversäumnisse, 2011 waren es über 352.200. Der zweithäufigste Grund sind die sogenannten „Eingliederungsvereibarungen“. Hierunter fallen Vergehen, wie beispielsweise, wenn der/die Hilfsbedürftige nicht genügend Bewerbungen verschickt. Es gibt zwei Formen der Sanktionen. Zum einen wird ein Teil der Leistungen gekürzt. Dies ist der häufigste Fall. Bei mehrfachen Verstößen werden die Leistungen komplett gestrichen und stattdessen Lebensmarken ausgehändigt.

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