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Wahlrecht: Was längst hinfällig war

Dirim Su Derventli

Die rot-grüne Koalition hat abgestimmt: Künftig sollen zugewanderte EU-Bürger in Bremen an den Landtagswahlen teilnehmen dürfen und auch Nicht-EU-Bürger sollen bald an den Wahlen der Stadtteilbeiräte mitbestimmen. Verfassungskonform oder nicht entscheidet sich bald durch den Staatsgerichtshof. Die CDU hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt, was keine weitaus überraschende Situation darstellt. Wer wählen wolle, könne sich doch einbürgern lassen, entgegnete sie.

Diese 82.000 Migranten sollen sich also nun im kleinsten Bundesland an den Wahlen beteiligen dürfen, 24.000 selbst an den Landtagswahlen, sofern es verfassungskonform ist. Ist das ein Schritt zur Anerkennung? Ist es zuvorkommend oder notwendig, dass Menschen, in einem Land in denen die politischen Ereignisse und Gesetzte, die vor allem sie betreffen und beeinflussen, die Wahl erlaubt wird? Sollen wir uns über die Nachricht freuen oder uns die Frage stellen, ob es nicht viel mehr hätte sein können? Wieso erwartet rot-grün Applaus und Zuspruch für etwas Selbstverständliches? Schließlich leben wir doch in einer „Demokratie“. Aber wie soll jene Demokratie funktionieren, ohne jeden an den Wahlen teilnehmen zu lassen? Es ist nicht zu erwarten, jeden einzelnen Schritt zu applaudieren, der eine Besserung in Sachen Migrations- und Integrationspolitik zu sein scheint. Zumal sie ihre Politik jahrelang an der Spitze des Staates verbreiten konnten und es ihnen nicht einfiel, die Gesetzte so zu ändern, dass auch die Nicht-deutschen Bürger wählen dürfen. Der Staatsgerichtshof wird nicht von heute auf morgen auf die Idee kommen, ein paar Gesetze außer Acht zu lassen, nur weil rot-grün es sich so wünscht. Das Ergebnis der Abstimmung ist letztendlich begrüßenswert, aber kein Zeichen der Besserung. Für ein Miteinander sind viel mehr Schritte zu machen, jedoch nicht für den Applaus oder die Beruhigung, sondern um ein würdiges Leben jedem Menschen zu ermöglichen. Die Wahl, entscheiden zu können, wie sie leben möchten. Nicht umsonst ist Paragraph 1 im deutschen Grundgesetz: “Die Würde des Menschen ist unantastbar”

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