Written by 12:22 HABERLER

Weit weg von der Wahrheit

René Heilig *

Am Beginn jeder der bislang absolvierten Verhandlungstage hat der Vorsitzende Richter Manfred Götzl die Anwesenheitsliste abgefragt. Schon am zweiten Tag musste er feststellen, dass sich die meisten Nebenkläger nur noch von ihren Anwälten vertreten ließen. Das ist logisch, denn die von der Verteidigung angezettelten Scharmützel mögen zwar übliche Prozesstaktik sein – für die Hinterbliebenen der Opfer sind es nur weitere Qualen. Sie werden erst dann wieder in den Münchner Saal zurückkehren, wenn man dort ernsthaft und ehrlich über die Angeklagten und ihre Verbrechen zu Gericht sitzt. Es geht um die Morde an acht türkischen Mitbürgern, an einem griechischen Nachbarn und an einer deutschen Polizistin. Sie wurden wie weitere Anschläge und Überfälle verübt von den Rechtsterroristen des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU), sagt die Anklage.

Am 4. November soll es nun endlich zur Vernehmung der ersten Angeklagten kommen. Carsten Schultze und Holger Gerlach wollen angeblich aussagen, was sie über das NSU-Terrornetzwerk wissen. Die Hardcore-Neonazis Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben und André Emingen dagegen haben angekündigt, weiter zu schweigen. Das ist, schaut man sich die teilweise recht unbeholfene Anklage der Bundesanwaltschaft an, aus ihrer Sicht das Klügste. Umso größer sind die Erwartungen an das Gericht, insbesondere an die Nebenkläger. Sie müssen – obwohl es in so einem juristischen Verfahren vor allem um die individuelle Schuld der Angeklagten geht – die Aufklärung vorantreiben, Ursachen und Hintergründe des rechtsextremistischen Terrors, das über die deutschen Grenzen hinausreicht, ergründen helfen. Da ist allzu vieles noch im Dunkel.

In der vergangenen Woche hat der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages seine letzten Zeugen und Sachverständigen aufgerufen. Nun wird man daran gehen, den Abschlussbericht zu formulieren. Er wird – kurz bevor in Deutschland ein neues Parlament gewählt wird – auf einer Sondersitzung des Bundestages debattiert werden. Sachbezogen, selbstbewusst und solidarisch haben die Abgeordneten aller fünf Parlamentsparteien die Mordtaten des NSU untersucht und sich bemüht herauszufinden, warum der deutsche Rechtsstaat nicht in der Lage war, den mörderischen Angriff der Nazi-Terroristen abzuwehren.

Anfang 2012 hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel den Betroffenen die restlose Aufklärung der beispiellosen Verbrechen zugesichert. Die Abgeordneten im Ausschuss haben das Ihre dazu getan. Trotzdem ist man noch immer weit weg von der Wahrheit. Und noch weiter davon entfernt, die richtigen rechtsstaatlichen Schlussfolgerungen aus dem grausamen Geschehen zu ziehen. Glaubt man der Regierung, dann sei viel geschehen. Wirklich? Bei den Geheimdiensten wurden Personen ausgetauscht. Man hat ein wenig in Vorschriften herum redigiert und neue Dateien erfunden. Doch die Ermittler können wesentliche Hintergründe der Mordfälle noch immer nicht aufklären, und bei den Opferangehörigen, die sie jahrelang wie Täter behandelten, haben sich nur wenige entschuldigt. Haben die Staatsanwaltschaften, die bei der Fahndung nach den Neonazi-Mördern eine zumeist klägliche Rolle gespielt haben, etwas gelernt? Kaum. Und die Richter? Statt Naziaufmärsche zu verbieten, verurteilen einige der Juristen – als hätte es den NSU nie gegeben – lieber Antifaschisten, die sich den Nazi-Aufmärschen entgegen stellen. Hat die deutsche Regierung wenigstens etwas gelernt? Immer wieder wird bekundet, dass sich so etwas wie die NSU-Verbrechen nicht wiederholen dürfen. Doch was macht der deutsche Innenminister? Der redet mehr über islamische Hassprediger als über das Verbot der Nazi-Partei NPD – das er selbst, nachdem der NSU aufgeflogen war, als dringend erachtet hat.

 

* Neues Deutschland

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