Written by 08:00 HABERLER

2-G-plus verschärft Notlage der Gastro-Beschäftigten

Allein in NRW haben seit dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 über 20.000 Beschäftigte das Hotel- und Gaststättengewerbe verlassen. Bundesweit beläuft sich die Abwanderung auf über 100.000. Darüber hinaus haben sehr viele Minijobber ihren Job im Gastgewerbe verloren und sind bei den Hilfen bisher komplett durchs Raster gefallen. Dem hält die Ampelkoalition nichts entgegen, außer an der geringfügigen Beschäftigung festzuhalten und lediglich die Mini-Job-Grenze zu erhöhen.

Nach den neuen Beschlüssen von Bund und Ländern gelten auch in der Gastronomie neue Corona-Vorschriften. Vor dem Hintergrund der Einführung der 2G-plus-Regel im Gastgewerbe macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf die Lage der Beschäftigten aufmerksam und erneuert ihre Forderung nach Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld. Die verschärften Bedingungen werden sich nach Auffassung des NRW-NGG-Landesvorsitzenden Mohamed Boudih auf die ohnehin schlechte Situation in Hotels und Gaststätten auswirken und die Unsicherheit der Beschäftigten weiter verschärfen. „Die Kurzarbeit gehört für die Gastro-Beschäftigten bereits seit Beginn der Pandemie zum Alltag. Wenn jetzt aufgrund der 2G-plus-Regel noch mehr Gäste einen Bogen um Hotels, Restaurants und Gaststätten machen, dann ist eine Ausweitung der Kurzarbeit vorprogrammiert“, so Boudih. Die NGG äußert zwar grundsätzlich Verständnis, dass Maßnahmen ergriffen werden, so sei es zu begrüßen, dass es jetzt einheitliche Regeln für die gesamte Branche gebe und keine Totalschließung der Gastronomie wie zu Beginn der Pandemie beschlossen wurde. „Klar ist aber auch, dass die Betriebe weiterhin staatliche Hilfen brauchen – genau wie die Beschäftigten“, sagte Boudih. Das Kurzarbeitergeld müsse deshalb über den 31. März hinaus auf 80 bzw. 87 Prozent aufgestockt werden. Da dies aber für viele Beschäftigte aufgrund der niedrigen Einkommen nicht zum Leben reiche, sei ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1.200 Euro pro Monat nötig. „Das Kurzarbeitergeld in seiner jetzigen Form geht klar an den Lebensverhältnissen der Niedriglohnbeschäftigten vorbei, so Boudih.

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