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50 Jahre „Berufsverbote“ in der BRD 

Ulrich Schneider (Generalsekretär der Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer (FIR)

Die FIR erinnert daran, dass Anfang der 1970er Jahre, in der Zeit der internationalen Entspannung zwischen Ost und West in Europa, in der Bundesrepublik die politische Repression gegen Antifaschisten und Linke einen neuen Höhepunkt erreichte.
Am 28. Januar 1972 wurde von Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) und den Innenministern der Länder der sogenannte „Radikalenerlass“ unterschrieben. Der Kanzler, der 1969 in seiner Regierungserklärung forderte „Mehr Demokratie wagen“, der selbst in der NS-Zeit ins politische Exil musste und als Sozialist in Frankreich und Norwegen Widerstand geleistet hatte, wurde nun verantwortlich für die Verfolgung von Antifaschisten in der BRD.
Angeblich um „Radikale“ aus dem öffentlichen Dienst fernzuhalten, wurde eine massenhafte Bespitzelung gegen alle jungen Akademikerinnen und Akademiker, aber auch gegen Postboten, Lokführer und andere Beamte entwickelt. Der von alten Nazis geprägte Inlandsgeheimdienst sammelte „Erkenntnisse“, wie z.B. die Teilnahme an einer Demonstration, das Verteilen von Flugblättern, die Mitarbeit im Studentenparlament, die Kandidatur für ein Parlament auf der Liste der DKP. Über eine „Regelanfrage“ beim Verfassungsschutz kamen diese „Erkenntnisse“ zu höheren Verwaltungsbeamten, die dann darüber entschieden, ob ein Bewerber oder eine Bewerberin für den öffentlichen Dienst sich als demokratietauglich erweisen würde. Auf diese Weise wurden nicht nur junge Menschen um ihren Berufswunsch gebracht, sondern es entstand auch ein politisches Klima der Angst vor Bespitzelung demokratischer Bewegungen.

Schon in den 1950er Jahren hatten die FIR und ihre Mitgliedsverbände gegen politische Verfolgungen von Antifaschisten in der BRD protestiert, so z.B. in der Hochphase des Kalten Krieges gegen die politische Verfolgung von Unterstützern des Stockholmer Friedensappells und gegen die Repressionen, der die VVN ausgesetzt war. Als die VVN per Gericht verboten werden sollte, organisierten die FIR und ihre Mitgliedsverbände breite internationale Solidarität.
So war es nur konsequent, dass sich die FIR auch in dieser politischen Auseinandersetzung an der Seite der VVN gegen die Berufsverbote in der BRD engagierte. Waren doch unter den Betroffenen der Berufsverbote-Politik oftmals Kinder von Frauen und Männern aus dem Widerstand. Das bekannteste Beispiel war sicherlich der „Fall Silvia Gingold“. Silvia war die Tochter von Peter und Ettie Gingold, die als Emigranten im französischen Widerstand gekämpft hatten und in Frankreich dafür hoch geehrt waren. Deren Tochter sollte nun wegen „Zweifel an der Verfassungstreue“ aus dem Schuldienst vertrieben werden. Das führte – insbesondere in Frankreich – zu einer breiten Solidaritätskampagne. „A bas le Berufsverbote“ wurde zur Losung vieler Aktionen. Gemeinsam mit der VVN-BdA und anderen Mitgliedsverbänden organisierte die FIR internationale Demonstrationen in Bonn und Straßburg vor dem Europäischen Parlament „Pour l’abolisation des ‚Berufsverbote““.

Erst Mitte der 1980er Jahre wurde die Politik der Berufsverbote in der BRD zurückgefahren. Willy Brandt, schon nicht mehr Bundeskanzler, erklärte den Radikalenerlass zum „politischen Fehler“. Anfang der 1990er Jahre erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Musterprozess gegen die BRD die Berufsverbote-Politik als Verstoß gegen Recht und Menschenrechte. Die politische Bilanz bis zu diesem Urteil war verheerend. Im Laufe von knapp 20 Jahren wurden rund 3,5 Millionen junger Menschen, die in den öffentlichen Dienst wollten, vom Verfassungsschutz überprüft, über 10.000 Anhörungen, fanden statt, mit denen die Ablehnung der Einstellung legitimiert werden sollte, 1.250 als „linksextrem“ bezeichnete Lehrkräfte wurden nicht eingestellt und schätzungsweise 260 Personen, darunter Postboten und Eisenbahner entlassen.

Bis heute warten die Betroffenen dieser staatlichen Repression vergeblich auf eine politische Rehabilitierung sowie die Anerkennung als Unrechtsmaßnahme. Die FIR erinnert anlässlich des 50. Jahrestages an dieses politische Unrecht und unterstützt die Forderungen der Betroffenen.

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