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Der Bundestag hat entschieden: über den Zeitpunkt des eigenen Todes dürfen totkranke Menschen nicht selbst entscheiden

Gülcin Mengi

Bei der Abstimmung bezüglich der Lockerung des Sterbehilfegesetztes stimmten 360 der 603 mitwählenden Bundestagsabgeordneten mit einem ,,Nein‘‘. Damit sind künftig aktive Hilfeleistungen, die zum Tode des Sterbewilligen führen, strengstens verboten. Den entsprechenden Gesetzesentwurf hatte eine Abgeordnetengruppe aus Kreisen der SPD und CDU eingereicht.

Die bis Dato bestehende Grauzone im Bereich der Sterbehilfe ist demnach ab sofort verfallen. Beispielhaft bedeutet dies, dass ein an Krebs erkrankter Mensch, für den es keine Aussicht mehr auf eine Heilung gibt, seine von Schmerzen geprägte letzte Lebenszeit nicht durch ärztliche Unterstützung vorzeitig beenden darf. Gibt der behandelnde Arzt auf Wunsch des Patienten zum Beispiel Medikamente, die den vorzeitigen Tod einleiten und somit den Leidenden von seinen Schmerzen befreien, so drohen ihm bis zu 3 Jahre Haft.

Nach Meinung verschiedener Rechtsexperten, könnte das künftig zu häufigen Anklagen vor allem gegen Ärzte führen, da viele Medikamente damit verdächtigt werden können, den Tod des leidenden Patienten vorgezogen zu haben. Im Gesundheitswesen lässt sich der Verbot der Sterbehilfe demnach nicht freundlich begrüßen.

Dagegen löste das neue Gesetz unter den Trägern der Pharmaindustrie große Freude aus. Die Pharmaindustrie stellte nämlich einen erheblichen Einflussfaktor in der Entscheidungsfindung über das Sterbehilfegesetz dar. Mit dem Verbot der aktiven Sterbehilfe, ergeben sich schließlich hunderte von Patienten, die vor allem aufgrund ihres hohen Lebensalters zahlreiche Erkrankungen aufweisen, welche die Einnahme diverser Medikamente erfordern. Daraus resultieren für die Pharmaindustrie, welche sich an gesundheitlicher Not der Menschen Profit einräumt, Umsätze von Millionen Höhe.

Alle Interessen beiseite; der Beschluss über das Verbot der Sterbehilfe widerspricht sich möglicherweise mit der Verfassung. Schließlich steht dem deutschen Bürger laut Grundgesetz die Freiheit zu, sein Leben nach seinen eigenen Wünschen zu gestalten, solange dies keinem Anderen einen Schaden zufügt.

Zudem ist zu bezweifeln, dass die Gesetzesmacher das Leid kennen, das einen dazu führt, sich den eigenen Tod zu wünschen. Ein pauschal in allen Fällen geltendes Gesetz kann nicht zwischen dem Leid eines totkranken Menschen und dem depressiven Wunsch eines beispielsweise vom Partner Verlassenen unterscheiden. Jeder Fall müsste individuell entschieden werden. Während der eine Sterbenswillige einfach nur Lebensmotivation braucht, darf der Totkranke bei klarem Verstand nicht dazu gezwungen werden, seinen aussichtslosen Zustand bis zum Ende zu ertragen. Es gibt ein Recht auf Leben. Und es sollte ein Recht aufs Sterben geben.

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