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Eurorettung durch Stabilitätsmechanismus

Kaum hat das Verfassungsgericht den Weg für den neuen Euro-Rettungsschirm ESM freigemacht, da bereiten die Euro-Länder schon seine Ausweitung vor. Statt der bisher vorgesehenen 500 Milliarden Euro sollen Berichten zufolge über zwei Billionen Euro verfügbar sein, um im Ernstfall auch Länder wie Spanien und Italien retten zu können.
Gegen den ESM hatten viele Menschen geklagt und Unterschriften gesammelt.

Stabilitätsmechanismus doch nicht so stabil
Vorbild für die Hebelung der Hilfsgelder sind demnach die Bestimmungen des Vorläufers EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität), der bereits im August 2010 als vorläufiger Stabilisierungsmechanismus mit einem Kreditvolumen von 440 Milliarden Euro von den EU-Ländern ausgestattet wurde. Damit wollten sie die offiziell im Jahre 2010 ausgebrochene Eurokrise in den Griff bekommen.
Mit dem ESM wird quasi eine Bank geschaffen, die die Finanzhoheit der EU Länder hat und bestimmt, wie viel diese für die „Überwindung“ der Krise zahlen. Kann ein Staat nicht zahlen, so übernehmen automatisch die anderen Mitgliedsstaaten die Schuld und müssen binnen 7 Tagen bezahlen.
Die Bürger in den Mitgliederstaaten haften mit ihrem Privatvermögen für die Schuld des eigenen Staates. Das heißt: Eine kleine Gruppe von Personen wird in Zukunft darüber entscheiden, wie viel jeder Bürger zu zahlen hat. Er bestimmt damit den Staatshaushalt der Länder. Der Rest des Geldes soll von privaten Kapitalgebern kommen und einem nur eingeschränkten Risiko unterliegen.
Weil der erste Rettungsschirm aber schon fast verbraucht ist, sahen sich die Euro-Staaten zu einem zweiten „Rettungsschirm“ gezwungen, genannt ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus). Dieser soll ein dauerhafter Mechanismus werden, um die Euro-Zone endgültig zu retten. Wie stabil dieser doch in Wirklichkeit in Bezug auf die „dauerhafte Rettung“ sein wird, lässt sich schon anhand der kurz nachdem Karlsruher Urteil ausgebreiteten Kapazität erkennen.

Missachtung der Demokratie

Das Urteil wurde unter grober Missachtung demokratischer Grundsätze beschlossen. Zwar sind die Haftungsmaßnahmen des ESM völkerrechtlich zu begrenzen und nur nach Parlamentsbeschluss zu erhöhen, jedoch finden sich auch Lücken, von denen profitiert werden kann. Zwar mag die Bundesregierung mit der Durchsetzung des ESM die formaljuristischen Normen der sogenannten Rechtsstaatlichkeit erfüllt haben, jedoch werden wieder vor allem Arme und die „Schwächsten“ der Gesellschaft die Lasten tragen. Die Rettung des Euro-Projekts wird auf Kosten der Arbeiter und kleinen Angestellten geschehen – entweder durch Inflation und auch Lohnsenkungen, höhere Steuern und Sozialabbau. Stattdessen überschlugen sich Meldungen über Kurssprünge an den Börsen, wobei Bankaktien besonders von der ESM- Entscheidung profitierten. Vorübergehend jedenfalls.
ESM und Fiskalpakt sollen helfen, eine Schuldenkrise zu überwinden, in die sich nahezu alle Euro- und EU-Mitgliedsländer hineingewirtschaftet haben – unter Aufsicht, Anleitung und mit Krediten des Finanzkapitals.
Die Staatspleiten drohen weiterhin, nicht nur in Griechenland, Slowenien oder Zypern. Im Grunde gesehen geht es lediglich darum, Geld für weitere Bankenrettungen und Investmentfonds zu organisieren und das auf dem Rücken von Beschäftigten, Erwerbslosen und Rentnern. Vor allem Deutschland hat dabei das Sagen und befindet sich auf einem Kürzungszug durch Europa, der von der Bevölkerung nicht mehr lange hingenommen werden kann. Dieses verdeutlichte ein Plakat, als Merkel zu Besuch in Madrid war: „Merkel go home!“

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