Written by 11:00 HABERLER

Gaspreisbremse oder doch Deckel oder Verbot?

Im ersten Jahr der Ampelregierung folgt eine große Versprechung mit wenig Inhalt der nächsten. Erst hieß es man „mehr Fortschritt wagen“. Dieser Fortschritt kommt aber doch vor allem der Bundeswehr zu Gute, während an fast allem anderen gespart wird. Dann wurde Hartz-IV mit viel Aufmerksamkeit in Bürgergeld unbenannt, bleibt jedoch im Kern das gleiche. Nun verspricht nicht nur Gesundheitsminister Karl Lauterbach eine „große Krankenhausreform“, weg von den Fallpauschalen, die er einst selbst miteinführte (siehe Seite 5), sondern die langerwartete Strom- und Gaspreisbremse soll endlich kommen! Eingeführt im März 2023, soll sie rückwirkend ab Januar gelten und Haushalte und Unternehmen entlasten. Dabei sollen knapp 80 % des Stromverbrauchs mit gedeckelten 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Wer mit Gas heizt, bekommt 80 % des Verbrauchs für maximal 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas und 9,5 Cent pro Kilowattstunde für Fernwärme. Nachdem in den letzten Wochen immer wieder Briefe ins Haus geflattert sind, die Preissteigerungen für 2023 angekündigt haben, werden nicht wenige erleichtert aufgeatmet haben. Der Spaß jedoch ist: die sogenannte Preisbremse ist keine echte Deckelung, sondern unsere Energiepreise werden vom Staat subventioniert. Das bedeutet die Energiekonzerne verkaufen uns den Strom oder das Gas weiterhin für den erhöhten Preis, doch anstatt, dass wir alles direkt bezahlen, machen wir das indirekt: mal wieder über unsere Steuergelder. So wie alle anderen „Hilfspakete“ zuvor wird die Profitgier der Energieriesen auf uns abgewälzt, während Reiche, die ihre Außenpools munter weiter heizen, auch immer mal wieder davon profitieren.

Auch Verbraucherschützer sehen die Erhöhungen keinesfalls im Verhältnis zu den Preisentwicklungen an den Energiebörsen. Da es jetzt um Steuergelder geht und nicht alle Kosten direkt beim Verbraucher landen, hat wohl auch die Bundesregierung eingesehen, dass sie etwas gegen die fortdauernden unverhältnismäßigen Energie-Preissteigerungen tun muss. So sollen ungerechtfertigte Tariferhöhungen bei Strom und Gas künftig erschwert werden, indem Unternehmen bei Preiserhöhungen in der Zukunft begründen müssen, wenn sie ihre Preise erhöhen. Bislang musste umgekehrt das Bundeskartellamt eine Unrechtmäßigkeit nachweisen.

Nachdem sich die Bundesregierung nun seit Monaten gegen ein Verbot von Erhöhungen und eine Deckelung der Preise gesträubt hat, geht es plötzlich also doch. Nachdem die Kosten weitestgehend von uns Werktätigen getragen wurden und sich die Energiekonzerne in 2022 eine goldene Nase verdient haben. Es bleibt abzuwarten, welches neue Gewand die Bundesregierung weiteren alten Praktiken als nächstes überstülpen wird.

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