Written by 12:54 HABERLER

In Hamburg soll das Polizeigesetz weiter verschärft werden

Dilan Baran

Schon vor der Einführung der neuen Polizeigesetze in NRW und Bayern hatte die Hamburger Polizei die meiste Gewalt. Die Bürgerschaft diskutiert nun über einen Entwurf für ein neues Polizeigesetz, das die Befugnisse noch weiter erweitern soll.

Generalverdacht von vermeintlich muslimischen Deutschen und Ausländern?

Schon heute darf die Hamburger Polizei z.B. Menschen unter Verdacht bis zu zehn Tage in Gewahrsam nehmen, dafür braucht es kein neues Polizeigesetz.

Bemerkenswert in dem neuen rot-grünen Gesetzesentwurf ist jedoch Beispiel Paragraf 49, der der Polizei zusätzlich die automatisierte Datenanalyse im großen Stil erlauben würde. Die Polizei dürfte dann Software einsetzen, um ihre Datenbanken ohne konkreten Anlass zu durchforsten und vorbeugend „Beziehungen oder Zusammenhänge zwischen Personen, Personengruppierungen, Organisationen, Institutionen, Objekten und Sachen“ zu ermitteln.

Solche Formen der „vorhersagenden Polizeiarbeit“, auch Predictive Policing genannt, bergen ein hohes Diskriminierungspotenzial und sind fehleranfällig. Bisher sind vor allem Ausländern und vermeintlich muslimische Deutsche (weil sie dem islamistischen Spektrum zugeordnet werden) von solchen Prognoseinstrumenten betroffen.

Zudem ist der IT-Konzern Palantir, der solche Software verkauft und betreibt, bekannt für seine engen Kontakte zu den US-amerikanischen Geheimdiensten und geheimen Deals, mit denen er sich jahrelang Zugang zu polizeilichen Datenbanken verschafft hat.

Füße fesseln, Verdächtige kontrollieren

Als technisches Instrument neu eingeführt werden soll laut Gesetzesentwurf die „elektronische Fußfessel“. Damit kann der Aufenthaltsort einer Person Tag und Nacht überwacht werden.

Schon bisher ist es gängige polizeiliche Praxis, den Aufenthaltsort von als gefährlich geltenden Personen zu kontrollieren. Bisher waren Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote jedoch meistens an konkrete Ereignisse, etwa ein bevorstehendes Fußballspiel, geknüpft. Die Einführung der Fußfessel auf Verdacht von „drohender Gefahr“ würde die Überwachung von einem bestimmten Ort oder Zeitpunkt entkoppeln und fortan lediglich die abstrakte, vermutete Gefährlichkeit der Person voraussetzen.

Wer kontrolliert eigentlich die Polizei?

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar darf bisher die Polizei bezüglich ihrer Datenverarbeitung kontrollieren. Caspars Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Polizei und andere Behörden nur die Daten der Bewohner der Stadt erheben, speichern und verarbeiten darf, die sie auch speichern dürfen. Er spricht mit den Verantwortlichen und kann Bußgelder verhängen. Im Ernstfall verbietet er die weitere Nutzung. Das ist bislang ein einziges Mal passiert: Nach dem G20-Gipfel kaufte die Polizei Gesichtserkennungs-Software ein, um im völlig neuen Maßstab verfügbares Foto- und Videomaterial auszuwerten. Caspar hielt das für unzulässig, er ordnete den sofortigen Stopp an. (Netzpolitik.org, 24.09.19) Während des G20-Gipels wurde jedoch unzählige rechtsbrüche der Polizei gegenüber Demonstranten und der Presse bekannt. Sie alle blieben folgenlos, denn es gibt keine Kontrollinstanz für die Polizei. Mit der aktuellen Version des Gesetzes dürfte zukünftig nichtmal der Datenschutzbeauftragte der Polizei etwas verbieten. Er müsste sich zuerst an ein Gericht wenden. Damit wäre die Polizei gegenüber anderen öffentlichen Stellen deutlich priviligiert.

Der Entwurf der rot-grünen Regierung könnte noch dieses Jahr beschlossen werden. Christiane Schneider von der Linken im Innenschauschuss kritisiert die Erneuerungen des Gesetzesentwurf und fordert eine Aufhebung des Antrag. AfD Abgeordnete Nockemann führen die verstärkten Polizeigesetze sogar nicht weit genug. Er fordert längere Präventivhaft und mehr Handlungsmacht bei „drohender Gefahr“.

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