Die anwaltliche Vertretung der deutschen Journalistin Eva Maria Michelmann und ihres Kollegen Mehmet Nizam Aslan, bekannt als Ahmet Polad, hat mit großer Sorge auf die weiterhin unklare Situation der beiden in Syrien inhaftierten Journalist:innen aufmerksam gemacht. Laut einer Pressemitteilung vom 26. Mai 2026 gibt es seit dem 23. April keinen weiteren bestätigten Kontakt zu Eva Maria Michelmann. Beide waren bereits am 18. Januar 2026 während journalistischer Recherchen in Syrien festgenommen worden.
Nach Angaben der Anwälte und Familienangehörigen wurden die beiden zunächst ohne offizielle Bestätigung festgehalten. Erst Ende April bestätigte die syrische Übergangsregierung die Inhaftierung. Die Familien und die anwaltliche Vertretung werfen den syrischen Behörden vor, den Kontakt weiterhin massiv einzuschränken und weder unabhängige medizinische Betreuung noch anwaltlichen Zugang zuzulassen.
Besonders alarmierend seien Berichte über Folter und den schlechten Gesundheitszustand der Inhaftierten. Eine syrische Journalistin habe berichtet, Eva Maria Michelmann sei schwer misshandelt worden. Auch über Verletzungen von Ahmet Polad gebe es Hinweise. Die Anwälte sprechen von einer fortdauernden „Incommunicado-Haft“, also einer vollständigen Isolation ohne regelmäßigen Kontakt zur Außenwelt.
Zugleich wächst die Kritik an der Bundesregierung und dem Auswärtigen Amt. Die Familien fordern deutlich stärkeren politischen und diplomatischen Druck auf die syrische Regierung. Sie verlangen unter anderem sofortige konsularische Besuche, medizinische Untersuchungen durch unabhängige Ärzt:innen sowie sicheren Zugang für die anwaltliche Vertretung. In der Pressemitteilung warnen die Angehörigen zudem davor, politische und wirtschaftliche Interessen über Pressefreiheit und Menschenrechte zu stellen.
Erst am 30. März hat Bundeskanzler Merz Dscholani in Berlin empfangen. Dabei ging es hauptsächlich um die Rückführung der Syrer in Deutschland.

