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Katholische Krankenhäuser lehnen Vergewaltigungsopfer ab

Gülcin Mengi

„Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patientinnen und Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.“, so lautet einer der ersten Sätze des Gelöbnisses, welches Ärzte der Bundesrepublik ablegen müssen, bevor sie ihren Beruf aufnehmen dürfen.                                                                                    Doch dass im Vergleich zur Gesundheit der Patienten andere Dinge eine höhere Priorität haben können, zeigte sich im vergangenen Dezember 2012.

In den beiden katholischen Krankenhäusern St.-Vinzenz-Hospital und Heilig-Geist-Krankenhaus in Köln lehnte man die Untersuchung einer vermutlich zum Vergewaltigungsopfer gewordenen Patientin ab. Die junge Frau suchte laut ihrer eigenen Angaben nacheinander die beiden genannten Krankenhäuser auf, da sie die Befürchtung hatte, sie sei nach der Gabe von bewusstseinstrübenden Tropfen vergewaltigt worden. Doch in beiden Gesundheitseinrichtungen lehnte man sie mit der Begründung ab, man dürfe als katholische Einrichtung nicht zur Pille danach raten, geschweige denn, diese verschreiben oder gar eine Abtreibung in Erwägung ziehen. In nahezu allen Religionen, so auch in der katholischen, ist es bekanntlich eine Sünde, die Entstehung eines neuen Lebens bewusst zu verhindern, auch wenn es sich um ein Vergewaltigungsopfer handelt.

Es zeigt sich demnach erschreckenderweise, dass konfessionelle Krankenhäuser die Gebote der Kirche, an die sie gebunden sind, über die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit ihrer Patienten stellen. Ganz im Gegensatz dazu besagt jedoch einer der Grundsätze der Bundesärztekammer folgendes: „[…] Insbesondere dürfen sie [Die Ärzte der Bundesrepublik] nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patientinnen und Patienten stellen.“                                                                                                                                                        Das hier aufgetretene Dilemma zwischen dem Glauben und der Medizin dürfte keine Seltenheit sein, denn Statistiken zufolge steht etwa jedes dritte der insgesamt knapp über 2000 deutschen Krankenhäuser unter kirchlicher Trägerschaft.

Als Reaktion auf die großen Empörungen in der Bevölkerung erklärte NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne), dass im Extremfall Sanktionen bis hin zur Streichung der Kliniken aus dem Krankenhaus-Plan denkbar seien. Dadurch würden die betroffenen Krankenhäuser weniger Finanzierungsbeiträge erhalten, was jedoch nach anderen Expertenmeinungen ausgeschlossen sei, da dadurch die Versorgung der Patienten gefährdet würde.

Auf die Konsequenzen des Vorfalls lässt sich zwar noch warten, jedoch ist sicher, dass eine Kürzung der Gelder keine Strafe für die berufswidrig handelnden Ärzte, sondern für deren Patienten darstellen würde.  Die Lösung sollte vielmehr darin liegen, eine Unabhängigkeit der Medizin von verschiedenen Glaubenseinrichtungen zu etablieren, um solche und ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern.

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