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Kein Verbot – Auf nach Frankfurt!

In der vergangenen Woche sprach die Stadt Frankfurt das sogenannte Demonstrationsverbot für die geplante Demonstration des Bündnis´ Blockupy aus. Das Bündnis plant vom 16. – 19. Mai im Bankenviertel verschiedene bunte und vielseitige Veranstaltungen. Am Samstag den 19.Mai findet dann als Abschluss die Grossdemonstration statt. Hiermit möchte das Bündnis ein Zeichen gegen die Krisenbewältigungspolitik der Regierungen setzen.

 

„Gefährdung der Öffentlichkeit“

Die Stadt Frankfurt untersagte die Veranstaltungen, weil sie der Auffassung ist, dass diese eine unmittelbare Gefährdung beziehungsweise Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstelle. Frankfurts Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU) führte in einer Presseerklärung aus, dass die Versammlungsfreiheit zwar hohes Gut aus dem Grundgesetz sei, allerdings dürfe dieses nicht in die Freiheit der einzelnen eingreifen. Die Polizei befürchtet hingegen Gewalttaten und Sachbeschädigung. Ordnungsdezernent Markus Frank warf den Veranstaltern vor, keine Kompromissbereitschaft gezeigt zu haben. „Wenn 40000 Demonstranten über vier Tage lang das Stadtleben gezielt lahmlegen wollen und damit bewußt in die Freiheitsrechte anderer Menschen eingreifen, so liegt auf der Hand, dass eine Stadtregierung dies nicht zulassen kann“, erklärte der CDU-Politiker.

 

Das Recht dazu!

Die rechtliche Würdigung der Stadt fällt allerdings sehr mager aus. Eine Gefährdung der Öffentlichkeit müsste konkret bestehen oder die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Eintritt müsste sehr hoch sein. Dies lässt sich jedoch nicht vermuten. Dies gilt schon alleine deshalb, weil das Bündnis immer wieder betont hat, dass die Veranstaltungen ihrerseits friedlich ablaufen werden. Das Argument, dass der Eingriff in die Freiheitsrechte der Einzelnen ist überspitzt dargestellt. Durch eine Demonstration wird der Verkehr beeinträchtigt, das erlebt aber die Stadt Frankfurt und erleben die Bürger wohl nicht zum ersten Mal. So viel Organisationsvermögen sollten die Stadtverantwortlichen schon haben, die möglichen „Verzögerungen“ zu überbrücken. Das bedeutet, es ist hier nur ein bestimmter wesentlich kleinerer Personenkreis betroffen, sodass von einer Unverhältnismäßigkeit nicht gesprochen werden kann. Ganz im Gegenteil, die Demonstrationsfreiheit würde hier gegenüber der Freiheit des Einzelnen überwiegen. Des Weiteren kann eine unfriedliche Demonstration auch nicht angenommen werden, weil es vereinzelte kleine Gruppen gibt, die sich an die Abmachungen nicht halten. Dieses Merkmal kann und darf nicht auf die Veranstaltung insgesamt projiziert werden. Das Bündnis hat bereits angekündigt, gegen diese Entscheidung gerichtlich vorzugehen. „Wir werden gegen ein Verbot klagen, weil sich Proteste nicht verbieten lassen“ ist die Einstellung des Bündnisses. Also auf nach Frankfurt

 

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