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Kunst, Kultur und Privatisierungen

Nicht selten stellt man sich die Frage, wonach Kunst betrieben wird, nach welchen Maßstäben und in welchen Umständen sich Kultur entwickelt und wozu diese eigentlich dienen. In erster Linie sollte Kunst dazu dienen, dass sich der Mensch mit sich selbst, seiner Umwelt und der Gesellschaft im Medium der Kunst kritisch auseinandersetzt. So sollte auch eines der Ziele der kulturellen Bildung sein, Fähigkeiten zu entwickeln, eigene Qualitätskriterien zu entwickeln oder entwickeln zu können. Dazu muss natürlich die Plattform geschaffen werden, auf der „freie Kunst“, und in diesem Zusammenhang auch Kultur, betrieben werden kann. Artikel 151 des EG-Vertrages sowie Artikel 22 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sehen vor, dass das offizielle Ziel der europäischen Kulturpolitik die kulturelle Vielfalt in Europa zu bewahren und zu fördern ist. Ebenso sollten diese einen breiten Zugang für die Öffentlichkeit zu Kulturangeboten gewährleisten und somit eine Plattform für künstlerische und kulturelle Entfaltung bieten.
Jedoch ist davon in der Kulturpolitik zu Zeit weniger die Rede. Vielmehr wird die Diskussion geführt, welche Oper an wen verkauft werden soll und wie Theaterbühnen und Orchester „wettbewerbsfähig“ gehalten werden können, ob zur Finanzierung öffentlicher Kunstanstalten die Haushaltskassen ausreichen und wenn nicht, ob diese privatisiert oder gar geschlossen werden müssen.

Opernhäuser und Orchester für Reiche
Erst vor einigen Tagen kritisierte die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) die zunehmende Privatisierung öffentlich finanzierter Opernhäuser und Orchester. Anlass war, dass das bisher städtisch betriebene Volkstheater Rostock mit seiner gesamten Besatzung in eine GmbH umstrukturiert wurde. Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, die auf das Erzielen von Gewinn und Profit ausgerichtet ist. Somit wurden 300 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in ein privatwirtschaftliches Unternehmen „outgesourced“. Die Stadtverwaltung hat in keiner Hinsicht mehr Einfluss auf das künstlerische Geschehen im Rostocker Volkstheater und trägt somit auch keine Verantwortung dafür. Seit 1990 sind von den heute noch bestehenden 133 Kulturorchestern in der Bundesrepublik bereits 43 Orchester oder Opernhäuser privatisiert worden. Aber auch die Zahl der festangestellten Orchestermusiker unterschritten im Jahre 2008 zum ersten Mal die Untergrenze von 10000.

EU der Kulturbanausen
Nicht nur in Deutschland ist die Privatisierung kultureller Einrichtungen ein Thema. In nahezu allen EU-Staaten haben sich seit der 90`er Jahre verschiedene Formen der Privatisierung von Kulturanstalten etabliert. In Antwerpen wurde 1990 die Renovierung und das Management des Stadttheaters dem Kulturkonzern Music Hall übertragen. Schon 1980 begann Großbritannien nationale Museen in Treuhandgesellschaften zu umwandeln (so genannte trusts). Ein weiteres Beispiel des Trust-Modells stellt der National-Trust dar, der als privatrechtliches Unternehmen für die Widerherstellung und den Schutz von Denkmälern verantwortlich ist. Aber auch in Ländern wie Griechenland, Italien, Österreich, Frankreich usw. wurden Staatsopern sowie Theaterbühnen in privatrechtliche Gesellschaften umgewandelt. In Deutschland wurden mehrere staatlich getragene Museen in privatrechtliche Stiftungen weitergegeben. So wird auch am Beispiel des Verkaufs des Theater des Westens in Berlin an den niederländischen Musicalkonzern Stage deutlich, dass sich auch im Kulturbereich die sog. „global player“ ihre Marktmacht sichern.
Konzerne und Kapitalbesitzer bestimmen die
Inhalte
Dass aber durch Privatisierung von Opernhäuser sowie Theater und Kulturzentren die Qualität der Vorführungen optisch als auch inhaltlich nicht gestiegen, sondern vielmehr gesunken ist, haben schon mehrere Studien und Untersuchungen gezeigt. Dazu reicht aber auch schon ein Blick hinter die Kulissen. Denn durch die Kulturprivatisierung und den Übernahmen privatrechtlicher Stiftungen verlieren Mitarbeiter ihren Status als Angestellte im öffentlichen Sektor und damit gehen auch bestimmte Arbeiterrechte verloren. Ebenso werden viele Arbeitsplätze im technischen sowie auch im künstlerischen Bereich gestrichen. Aber auch inhaltlich wird der Qualitätsverlust sehr deutlich, denn der wirtschaftliche Aspekt berührt nun mal den künstlerischen. Qualität wird nur noch an den hohen Besucherzahlen gemessen. Am Programm der Opernhäuser ist dies ebenfalls schon zu sehen. Immer öfter werden die populärsten Werke auf den Bühnen vorgeführt, um Einnahmen zu erhöhen. Das Beispiel der Stiftung Museum Kunst Palast in Düsseldorf, zu deren Stifter E.ON AG, Metro und die Degussa gehören, zeigt, dass inhaltliche Entscheidungen von Stiftungskuratorien getroffen werden. Zu denen gehören die Sponsoren, Vertreter der Kommunen und andere „wichtige“ Persönlichkeiten des gesellschaftlichen und vor allem wirtschaftlichen Lebens. Diese müssen gegenüber der Öffentlichkeit weder transparent arbeiten noch Rechenschaft abgeben. Dies sollte jedoch nicht der Auftrag der Kulturanstalten sein. Es kann keine vernünftige kulturelle Bildung im Interesse von Privatunternehmern und der herrschenden Klasse geben. Die öffentliche Hand zieht sich immer mehr aus der Verantwortung für die künstlerische und kulturelle Bildung und Entwicklung zurück. Stattdessen übergibt sie diese an Unternehmen und etabliert die Kunst und Kultur in der Gesellschaft als Ware.

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