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Mehrkosten im Gesundheitssektor müssen von Krankenversicherten getragen werden

Gülcin Mengi

Den gesetzlich Krankenversicherten wird der neue Koalitionsvertrag der Schwarz-Roten Regierung nicht schmecken. Denn sie sollen Mehrkosten von nun an zusätzlich selbst tragen.

Nach Vereinbarung der zukünftigen Großen Koalition soll der allgemeine Beitragssatz für eine Krankenversicherung von bisher 15,5% auf 14,6% gesenkt werden, wobei der Arbeitgeberanteil unveränderlich 7,3% davon ausmachen soll. Damit würden, im Gegensatz zur bisherigen Regelung, Arbeitgeber und Versicherte bezüglich des Versicherungsbeitrags den gleichen Anteil an die Krankenkasse zahlen.

Die Änderung

In Zukunft sollen die jeweiligen Krankenkassen neben diesem festgesetzten Wert auch einen selbstbestimmten, prozentualen Zusatzwert von ihren Versicherten einfordern können. Die bisher vorhandenen Pauschalgebühren, welche Krankenkassen von ihren Versicherten einfordern konnten, wenn die Gelder aus dem Gesundheitsfond nicht ausreichten, entfallen damit. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Krankenkassen zu fördern. Auf den Punkt gebracht, heißt das jedoch, dass die zukünftigen Mehrkosten im deutschen Gesundheitssystem von den Versicherten getragen werden sollen. Von staatlicher Seite sollen allerdings nicht mehr Gelder in das Gesundheits- und Pflegesystem investiert werden. Ferner soll  der Pflegebeitrag spätestens zum 1. Januar 2015 um 0,3 und später um weitere 0,2 Prozentpunkte erhöht werden.

Strengere Kontrollmaßnahmen

Statt durch finanzielle Investition in gesundheitliche Einrichtungen eine bessere und flächendeckendere medizinische Versorgung zu gewährleisten, einigten sich die Koalitionspartner auf strengere Kontrollmaßnahmen in Krankenhäusern. So soll beispielsweise der medizinische Dienst der Krankenkassen zukünftig unangemeldet Kontrollen in Krankenhäusern durchführen, um die Qualität der Einrichtung zu sichern. Auch die jährlich zu erstellenden Qualitätsberichte der Krankenhäuser sollen detaillierter und durchsichtiger gestaltet  werden, was mehr Arbeitsaufwand bei weiterhin bestehender Personalunterbesetzung in medizinischen Einrichtungen bedeutet.

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