Written by 09:46 TÜRKEI

Mit welchen Kräften – und wie – soll eine neue Verfassung entstehen?

Fatih Polat

Präsident Erdoğan erklärte am 21. Dezember 2024: Eine neue Verfassung ist für die Türkei kein Luxus, sondern eine längst überfällige Notwendigkeit. Ein Schritt in diese Richtung wird es uns ermöglichen, unser Ziel, das ‚Jahrhundert der Türkei‘, leichter und schneller zu erreichen.“

Ähnlich äußerte sich der Präsident der Großen Nationalversammlung der Türkei, Numan Kurtulmuş, am 8. Dezember 2025: Die Ausarbeitung einer neuen, zivilen Verfassung, die dem zweiten Jahrhundert der Türkei angemessen ist – national, partizipativ, demokratisch und inklusiv –, ist eine der wichtigsten Aufgaben der 28. Legislaturperiode der Großen Nationalversammlung.“

Auch Erdoğan selbst betonte am 13. Dezember 2025: Derzeit sind wir bestrebt, eine zivile, freiheitliche und integrative Verfassung zu schaffen.“

Justizminister Yılmaz Tunç schließlich sagte am 26. Dezember 2025: Insha’Allah werden wir das Jahrhundert der Türkei mit einer neuen Verfassung begrüßen.“

Diese Aussagen stehen jedoch in einem deutlichen Widerspruch zur bisherigen Praxis der AKP. Während ihrer 24-jährigen Regierungszeit hat die Partei die Verfassung zwölfmal geändert, davon dreimal per Referendum. Insgesamt wurden 134 der 177 Verfassungsartikel – also rund drei Viertel – verändert. Sobald jedoch auch diese geänderte Verfassung an ihre Grenzen stößt, wird sie zunächst missachtet, um anschließend die Voraussetzungen für eine vollständig neue Verfassung zu schaffen.

Das sogenannte Palastregime -wie die Erdoğan-Administration auch genannt wird- setzt selbst bindende Verfassungsnormen nicht um. So werden die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in den Fällen Selahattin Demirtaş und Osman Kavala ignoriert, obwohl ihre Umsetzung verfassungsrechtlich vorgeschrieben ist. Gleichzeitig wird erneut die Notwendigkeit einer „zivilen Verfassung“ betont – selbst um den Preis von Gewalt im Parlament –, um das Urteil des Verfassungsgerichts im Fall des TİP-Abgeordneten Can Atalay aus Hatay nicht umzusetzen.

Bemerkenswert ist, dass diese Situation selbst innerhalb der AKP auf Kritik stößt. Bei der siebten Sitzung der im Parlament eingesetzten „Kommission für nationale Solidarität, Brüderlichkeit und Demokratie“ am 28. August 2025, bei der ehemalige Parlamentspräsidenten angehört wurden, erklärte Bülent Arınç:
Die Entscheidungen des EGMR und des Verfassungsgerichts müssen umgesetzt werden. Ich möchte noch einmal daran erinnern.“ Er fügte hinzu: „So verlangt es die Demokratie. Man mag heute bestimmte Bestimmungen der Verfassung für falsch halten, man kann sie ändern oder sogar eine neue Verfassung schaffen. Aber die beste Verfassung ist die, die umgesetzt wird, und die schlechteste ist die, die nicht umgesetzt wird. Es ist grundfalsch, nur jene Teile der geltenden Verfassung zu akzeptieren, die einem passen, und die anderen einfach aufzuschieben.“

Die Verfassung, die nach dem Militärputsch vom 12. September 1980 eingeführt wurde, unterdrückte die soziale Opposition in der Türkei systematisch. Gewerkschaften, politische Parteien und Vereine wurden verboten, zahlreiche autoritäre und faschistische Praktiken eingeführt, darunter auch die Todesstrafe. Innerhalb der mit der NATO verbundenen Militärführung spielte die Förderung des politischen Islam eine besondere Rolle: Ziel war es, die organisierte Arbeiterbewegung zu zerschlagen, die Gesellschaft zu entpolitisieren und so den Weg für eine neoliberale Wirtschaftspolitik freizumachen.

Auf diesem Boden entwickelte sich auch Erdoğans politische Karriere. Begünstigt wurde sie zudem durch den sogenannten „postmodernen Putsch“ vom 28. Februar 1997, der die Koalition zwischen der Refah-Partei unter Necmettin Erbakan – Erdoğans politischem Mentor – und der DYP von Tansu Çiller beendete. Nach diesem Einschnitt gründeten Erdoğan und seine Weggefährten die AKP, die als Partei der „Erneuerer“ präsentiert wurde und die nach den Wahlen im Zuge der Wirtschaftskrise von 2001 allein an die Macht kam.

Nachdem die AKP bei den Wahlen vom 7. Juni 2015 ihre parlamentarische Mehrheit verlor, begann Erdoğan offen nach einem politischen System zu suchen, in dem er die Macht vollständig in seiner Person konzentrieren konnte. Die vergangenen zehn Jahre, geprägt von mehreren Verfassungsänderungen und einem Referendum, folgten dabei einem Denken, das sich in einem Satz des Staatsrechtlers und Politikwissenschaftlers Carl Schmitt widerspiegelt, der auch die Nationalsozialisten beeinflusste: „Von allen Rechtsbegriffen unterliegt der Begriff der Souveränität am stärksten den aktuellen Interessen.“

Ebenfalls Schmitts Diktum „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“ folgend, wurden zunächst Zwangsverwalter in kurdischen Gemeinden eingesetzt. Später wurde diese Praxis – nach ihrer Einbindung in das sogenannte „demokratische System“ – auch auf von der CHP regierte Kommunen ausgeweitet. Was in einem demokratischen Repräsentationssystem eigentlich die Ausnahme sein müsste und massive gesellschaftliche Empörung hervorrufen würde, wurde durch Gerichtsentscheidungen und administrative Zwangsmaßnahmen schrittweise zur Normalität gemacht.

Für Erdoğan, der jede Verfassungsänderung mit dem Argument der „Bekämpfung von Putschversuchen“ legitimierte und zeitweise auch Unterstützung aus liberalen Kreisen erhielt, war es entscheidend, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die ihm den Verbleib an der Spitze der Machtpyramide sichern. Als seine Wirtschaftspolitik – die insbesondere Arbeiter und Angestellte verarmen ließ – begann, seine eigene Massenbasis zu untergraben, wurde die Forderung nach einer neuen Verfassung erneut als Instrument zur Stabilisierung seiner Macht auf die politische Tagesordnung gesetzt.

Auch diesmal erleben wir einen politischen Balanceakt, bei dem gehofft wird, das Ziel durch die Instrumentalisierung der Erwartungen im Zusammenhang mit der seit Jahrzehnten ungelösten Kurdenfrage zu erreichen.

Schlucken Sie diesen Köder nicht!

Die Erfahrungen mit der Diskrepanz zwischen einer scheinbar von den Überresten des Militärputsches befreiten Verfassung und der realen Praxis der AKP lehren uns eines ganz deutlich: Schlucken Sie diesen Köder nicht noch einmal.

Unbestritten ist, dass die Türkei eine demokratische Verfassung braucht – frei von den Hinterlassenschaften des Militärputsches und von rechtlichen Mechanismen, die eine monopolartige Machtkonzentration in den Händen eines Einzelnen ermöglichen. Eine solche Verfassung kann jedoch nur auf einer geeigneten politischen Grundlage und durch eine verfassungsgebende Versammlung entstehen.

Der vor 15 Jahren verstorbene Verfassungsrechtler Server Tanilli machte in seinem grundlegenden Werk „Staat und Demokratie“ deutlich, dass eine Verfassung niemals losgelöst von Klassen- und Machtverhältnissen betrachtet werden kann. Seine späteren Bücher „Welche Demokratie wollen wir?“ und „Welche Bildung wollen wir?“ knüpfen an diese zentrale These an. Bei der Beantwortung dieser Fragen betonte Tanilli insbesondere die Bedeutung der Laizität.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Frage „Welche Verfassung wollen wir?“ kann heute ein sinnvoller Ausgangspunkt sein. Sie erfordert jedoch, nicht nur über den Text einer Verfassung zu sprechen, sondern auch über die Machtverhältnisse, auf denen sie beruhen soll.

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