Der Termin für die erste Verhandlung im Verfahren gegen Mehmet Türkmen, den Vorsitzenden der Gewerkschaft Vereinigte Textil-, Weberei- und Lederarbeitergewerkschaft (BİRTEK-SEN), steht fest: Die Verhandlung findet am 12. Mai statt. Die von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Anklageschrift und die geforderten Strafen gelten als erschreckendes Dokument antidemokratischer Repression gegen Arbeiterrechte und gewerkschaftliche Aktivitäten in der Türkei. Die Staatsanwaltschaft beantragt gegen Türkmen zudem ein „politisches Betätigungsverbot“ nach Artikel 53 Absatz 1 des türkischen Strafgesetzbuches.
Laut Anklage wird Mehmet Türkmen, der am 16. März 2026 wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ inhaftiert wurde, nicht nur eine Haftstrafe angedroht. Ihm drohen außerdem ein Verbot, Gewerkschaftsfunktionen auszuüben, sowie Einschränkungen seiner politischen Tätigkeit. Anlass sind Äußerungen bei einer Presseerklärung zur Unterstützung von Beschäftigten der Teppichfabrik Sırma Halı in Antep, die gegen ausstehende Lohnzahlungen protestierten.
Große Solidarität von Gewerkschaftern, Wissenschaftler:innen und Kulturschaffenden
Gegen die Inhaftierung von Mehmet Türkmen und die Forderung nach einem Verbot seiner gewerkschaftlichen und politischen Tätigkeit fanden in der Türkei zahlreiche Proteste statt. Hunderte Gewerkschafter:innen, Wissenschaftler:innen, Autor:innen, Künstler:innen, Politiker:innen und Vertreter:innen demokratischer Organisationen starteten Solidaritätskampagnen.
Auch das Parlament befasste sich mit dem Fall. 34 Abgeordnete verschiedener Parteien reichten eine parlamentarische Anfrage an Justizminister Yılmaz Tunç ein und fragten:
„Wie viele Unternehmer wurden in Gaziantep in den letzten fünf Jahren wegen Arbeitsunfällen, tödlicher Arbeitsverbrechen, Berufskrankheiten oder der Behinderung gewerkschaftlicher Rechte untersucht, festgenommen, inhaftiert oder verurteilt?“
Damit wollten sie deutlich machen, dass Türkmen kriminalisiert wird, während Verstöße von Arbeitgebern häufig ohne Konsequenzen bleiben.
Solidarität von Gewerkschaftern und Betriebsvertreter:innen
Landesweit starteten Gewerkschaftsfunktionär:innen und betriebliche Interessenvertretungen eine Unterschriftenkampagne für Mehmet Türkmen, die von mehr als tausend Gewerkschafter:innen und Arbeitervertreter:innen unterzeichnet wurde.
In dem Aufruf wird gegen Repressionen gegen Gewerkschaftsarbeit und Arbeiterrechte protestiert. Betont wird, dass gewerkschaftliche Tätigkeit kein Verbrechen sei und das Verfahren eingestellt sowie Türkmen unverzüglich freigelassen werden müsse.
In der Erklärung heißt es:
„Die Arbeitsbedingungen haben sich massiv verschlechtert. Arbeitszeiten sind unberechenbar geworden. Arbeits- und Gesundheitsschutz werden faktisch außer Kraft gesetzt. Jedes Jahr sterben Tausende Arbeiter bei Arbeitsverbrechen. Allein im Jahr 2025 verloren 2.105 Arbeiter dabei ihr Leben.“
Weiter heißt es, in einem Klima, in dem alle, die gegen diese Verhältnisse protestieren, bestraft und zum Schweigen gebracht werden sollen, würden Polizei und Justiz im Interesse von Arbeitgebern eingesetzt, die selbst geltendes Recht missachten.
Türkmen sei lediglich deshalb inhaftiert worden, weil er die Beschäftigten von Sırma Halı unterstützte, die am 9. März 2026 wegen ausbleibender Lohnerhöhungen und verspäteter Lohnzahlungen in den Streik getreten waren.
Der Aufruf endet mit den Worten:
„Wir als Gewerkschaftsfunktionär:innen und Betriebsvertreter:innen weisen jede Form von Druck und Angriffen auf Arbeiterrechte zurück. Für Rechte der Beschäftigten einzutreten und Missstände zu benennen ist kein Verbrechen, sondern Kern gewerkschaftlicher Verantwortung. Mehmet Türkmen muss sofort freigelassen werden! Die Angriffe auf gewerkschaftliche Rechte und Freiheiten müssen enden!“
Protest und Solidarität aus der Wissenschaft
170 Wissenschaftler:innen veröffentlichten eine Erklärung zur Unterstützung von Mehmet Türkmen und den streikenden Arbeiter:innen von Sırma Halı.
Darin heißt es: „Wir verurteilen die Inhaftierung von Gewerkschaftsvorsitzendem Mehmet Türkmen aufgrund von Äußerungen, die keinerlei Straftatbestand erfüllen. Diese Inhaftierung ist eine Einschüchterung gegen Beschäftigte, die ihre Rechte einfordern und streiken.“
Die Unterzeichnenden betonen, dass Türkmen lediglich auf verspätete und ausbleibende Lohnzahlungen aufmerksam gemacht habe. Seine Aussagen seien kein Straftatbestand, sondern Ausdruck legitimer Kritik. Sie fordern: „Mehmet Türkmen muss umgehend freigelassen werden. Die Rechte der Beschäftigten von Sırma Halı müssen anerkannt werden.“
Aufruf von Autor:innen und Künstler:innen
246 Künstler:innen, Autor:innen und Journalist:innen veröffentlichten eine gemeinsame Erklärung und forderten die sofortige Freilassung von Mehmet Türkmen sowie der inhaftierten Journalisten İsmail Arı und Alican Uludağ.
Unter den Unterzeichnenden befinden sich unter anderem Nur Sürer, Emin Alper, Jülide Kural, Ayfer Tunç, Murat Uyurkulak, Vedat Yıldırım und Bahadır Özgür.
In ihrer Erklärung heißt es, die Inhaftierungen seien ein Angriff auf Meinungsfreiheit und gewerkschaftlichen Widerstand „Diese Verhaftungen sind ein Einschüchterungsversuch gegen alle, die Rechte einfordern, sprechen, schreiben, Kunst machen oder sich gewerkschaftlich organisieren.“
Besonders kritisiert wird, dass mit dem Vorwurf der „Verbreitung irreführender Informationen“ ein konstruiertes Delikt geschaffen worden sei, das Zensur und Repression beschleunige. Unter Bezug auf Bertolt Brecht erklären die Unterzeichnenden: „Auch in dunklen Zeiten werden wir weiter schreiben, sprechen und unsere gewerkschaftlichen Rechte wahrnehmen.“
Internationale Solidarität aus Deutschland und Europa
Auch in Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden, der Schweiz und Frankreich protestierten Gewerkschafter:innen gegen die Inhaftierung von Mehmet Türkmen und forderten die Einstellung des Verfahrens.
Sie erklärten ihre Solidarität mit den bedrohten Gewerkschaftsrechten in der Türkei und schickten Schreiben an das türkische Justizministerium, in denen sie die Kriminalisierung gewerkschaftlicher Tätigkeit als rechtswidrig verurteilen und Türkmens Freilassung verlangen.
Delegationen aus Deutschland und Großbritannien, darunter auch Gewerkschafter:innen, wollen zur ersten Verhandlung am 12. Mai nach Antep reisen, um am Prozess teilzunehmen und sich mit Gewerkschafter:innen und Arbeiter:innen vor Ort zu treffen.

