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Streikverbot am Frankfurter Flughafen

Ali Candemir

Auf Antrag des Flughafenbetreibers Fraport verbot das Frankfurter Arbeitsgericht vor zwei Wochen den Streik der 200 Vorfeldarbeiter am Frankfurter Flughafen. Schon einen Tag zuvor hatte das Gericht den Solidaritätsstreik der Fluglotsen verboten. Das erste Verbot wurde mit einer Unverhältnismäßigkeit des Streiks, der Andere mit formalen Unzulänglichkeiten begründet. Die Vorfeldarbeiter forderten eine Lohnangleichung auf das Lohnniveau der Flughäfen in Berlin und München. Ohne die Fluglotsen wäre der Betrieb des Flughafens unmöglich gewesen. Und obwohl genau dies der Sinn eines jeden Streiks ist, konnte er vom Arbeitsgericht verboten werden. Wie ist das möglich?

Gesetze spiegeln Machtverhältnisse wider

Man muss sich zunächst vor Augen führen, dass Gesetze immer Ausdruck eines gesellschaftlichen und ökonomischen Machtverhältnisses sind. So wie ein Kind den Regeln seiner Eltern aus einer schwachen Machtposition sowie ökonomischer und sozialer Abhängigkeit heraus Folge leisten muss, so fügt sich auch ein Bürger eben aufgrund derselben Machtstellung  dem Gesetz. Dem steht die herrschende Klasse gegenüber. Für sie stellt das Gesetz und mit ihm der Staat ein Machtinstrument gegen die unterdrückten Klassen dar. Die hiesige Gesetzgebung spiegelt die politische und ökonomische Entwicklung seit dem frühen 19. Jahrhundert in Deutschland wider und mit ihnen veränderte Machtverhältnisse. Belege für diese These sind die Gesetze selbst. Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt vordergründig Eigentumsrechte und damit die Grundlage ökonomischer Macht. Notstands- und „Anti–Terror“- Gesetze erweiterten und festigten politische Macht.

Gesetze werden auch erkämpft

Doch wo ein Kind, ebenso wie ein Bürger, in der Lage ist, versucht es stets die Gesetze veränderten Machtverhältnissen anzupassen. Insbesondere in Zeiten, in denen sich eine politisch relevante Menge an Menschen organisiert für ihre Interessen einsetzte, wurden Gesetze geschrieben, die ihrer erstarkten politischen oder wirtschaftlichen Position Ausdruck verliehen. Einige Gesetze wurden so sogar gänzlich aufgehoben. Hier sind insbesondere die Einführung des Sozialversicherungssystems, das Frauenwahlrecht, der 8-Stunden-Tag, der Atomausstieg, die Meinungsfreiheit, die Einführung der Gewerkschaften und mit ihr die Tarifautonomie zu nennen. Die Tarifautonomie legt die Tarifverhandlungen in die Hände der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Sie reduziert die Tarifverhandlungen damit auf eine direkte Auslotung der Machtverhältnisse zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverbände, befreit diese von einer gesamtgesellschaftlichen politischen und wirtschaftlichen Vormachtstellung der herrschenden Klasse in Form des Staates. Dies ist selbst im Artikel 9 des Grundgesetzes verankert.

Tarifeinheit beschränkt die Tarifautonomie

Das Verbot der aktuellen Streiks stellt eine Einschränkung der Tarifautonomie dar. Der Vorstoß von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, ein gesetzliches Streikverbot für Berufsgewerkschaften einzuführen, unterstreicht dies. „Lasst uns Regeln aufstellen, dass in einem Betrieb verhandelt wird und dass zum Schluss auch eine Lösung herauskommt.“  Solch ein  Tarifeinheitsgesetz forderten bereits die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände und der Bundesverband der Luftverkehrswirtschaft, sowie der DGB. Das Tarifeinheitsgesetz bedeutet, dass es in jedem Unternehmen nur ein Tarifabschluss mit der jeweils größten Gewerkschaft gibt. Diese sind in den meisten Fällen nicht so kämpferisch, wie die kleinen Gewerkschaften. Ver.di-Chef Frank Bsirske unterstütze unterdessen das Streikverbot. Mögliche Gründe dafür dürften wohl sein, dass er die GDF als Konkurrenz sieht. Eigentlich müsste Bsirske jedoch auf den Streik beharren, denn genau da, wo Menschen organisiert ihre Macht zum Ausdruck bringen können, können sie sich über Verbote hinwegsetzen und ihre Position stärken. Doch Bsirske ist lieber weiter auf Kuschelkurs mit den Arbeitgeberverbänden, statt sich für die Rechte der Arbeiter einzusetzen!

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