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Überwachte Freiheit

Seval Mengi

Aktuell werden in der Innenpolitik und in der EU immer mehr Debatten zum Thema Datenschutz und Datensicherung geführt. Verschiedene Argumente und Gefahren, die für oder gegen eine derartig vermehrte Datenkontrolle sprechen, sind in zahlreichen Äußerungen in der Presse und in den Nachrichten verfolgbar.
Die Speicherung und Überprüfung von privaten Daten und Informationen seitens der Finanzämter und sozialer Behörden ist in den vergangenen Jahren besonders gestiegen. Namen, Geburtsdaten und Adressen werden abgespeichert und jeder Zeit zur freien Verfügung verschiedener Behörden gestellt. Welches Ziel steckt aber hinter der vermehrt auftretenden Datenüberwachung und was sind die Folgen?
Es ist in erster Linie die Kontrolle und Überwachung in verschiedenen Bereichen, wie privaten Bankkonten, Sozialbehörden und sozialen Netzwerken.
Darüber hinaus werden die eingegebenen Suchbegriffe im Internet sogar als wirtschaftliches Instrument im Bereich Marketing ausgenutzt. Unternehmen verwenden die Datensicherung im Internet, für die Entwicklung neuer Werbekampagnen und somit auf diesem einfachen und billigen Wege für ihren eigenen Nutzen.
Auch von einer Manipulation der Pressefreiheit kann man sprechen. Demnach müssen Journalisten das Auffliegen ihrer vertraulichen Informationsquellen fürchten, was zusätzlich zu einer Einschränkung der freien Meinungsäußerung und -bildung führt. Folglich ist also davon auszugehen, dass durch die zunehmende Überwachung und Kontrolle innerhalb des Kommunikationssystems, der freie Informationsaustausch erschwert wird.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, warnt aus gegebenem Anlass: „Eine Maßnahme, die laut Bundesverfassungsgericht eigentlich als Ausnahme gedacht war, hat sich fast zu einer Routine entwickelt“. Auch die Mehrheit der Bürger zeigt ihren Widerstand gegen die genannten Vorgänge, weil das Nutzen all dieser Maßnahmen hinsichtlich der Erfassung von möglichen kriminellen Gefahren nur gering ist.
Befürworter erklären, eine Begründung dieser Überwachung läge in der Eindämmung von Sozialleistungsmiss-brauch und Aufdeckung von terroristischen Gruppierungen.
Trotz des Widerstandes der Mehrheit hält die Kommission der EU erneut an ihrer Überzeugung fest, die mindestens sechsmonatige, verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten aller EU-Bürger sei für die Aufklärung von Straftaten unerlässlich.
Mit diesem Argument handelt auch das BKA, Bundeskriminalamt, in der Bundesrepublik, indem es eine Überwachungstechnik anwendet, die nicht nur Telefongespräche verfolgt, sondern auch über die Handy-Signale den jeweiligen Ort, an dem sich der Nutzer befindet, bestimmt. Die sogenanten stillen SMS sind weit verbreitet. Vom BKA wurden in den letzten 5 Jahren 355000 solcher SMSe verschickt. Auch der Zoll war dabei mit mehr als 950000 verschickten SMS nicht zimperlich. Bei solch einer SMS wird auf dem Handy kein Signal angezeigt. Aus diesen Daten werden Bewegungsprofile erstellt, und festgestellt, wo sich die Person aufhält. Wenn man bedenkt, dass solche Maßnahmen vom Gesetzgeber aus nur dann angewandt werden dürfen, wenn jemand schwere Straftaten begeht (wie Mord und Totschlag, Bankendiebstahl, Erwerb, Besitz und Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Schriften, Geldwäsche, Bestechlichkeit oder Bestechung), sind die Zahlen erstreckend. Demnach müssten in Deutschland, wenn die 400000, die der Verfassungsschutz verschickt hat, dazu gerechnet werden, nur noch Straftäter herumlaufen.
Doch hinter diesen sogenannten Sicherheitsmaßnahmen verbirgt sich viel mehr als eine genannte Gewährleistung von Sicherheit. Die Bürger werden in jeder Hinsicht beobachtet und werden mit einem ständigen Misstrauen konfrontiert. Dabei wird nicht nur ihre Privatsphäre missachtet, sondern auch die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit in jeglicher Hinsicht eingeschränkt.

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