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Vordemokratisches Streikrecht

Veit Wilhelmy*
Verwaiste Baustellen, menschenleere Fabriken, zunehmende Arbeitslosigkeit. Doch wenn in Deutschland gestreikt wird, dann geht es um Tariflöhne und -gehälter, um Arbeitszeiten und Beschäftigungsbedingungen. Dagegen wird das Thema „Politischer Streik“ in den Parteien, Institutionen, Medien und in der Öffentlichkeit tabuisiert und auch bei den Gewerkschaften unter der Decke gehalten. Allein für DIE.LINKE spielt dieses fundamentale Grundrecht eine Rolle. Sind wir inzwischen Antidemokraten?

Vordemokratische Verhältnisse in der BRD
Die Sozial- und Wirtschaftspolitik beeinflusst zunehmend die Tarifverhandlungen. Die so genannte Agenda 2010 im Jahr 2004 mit den Hartz-Gesetzen und später die Rente mit 67 sind gegen den Willen der großen Mehrheit der Bevölkerung durchgesetzt worden, um die Löhne zu senken. Warum die Gewerkschaften sich nicht ausreichend dagegen zur Wehr setzen, liegt unter anderem in der vordemokratische Rechtsprechung der 1950er Jahre, die den politischen Streik faktisch illegalisiert hatte.
Die Arbeiterbewegung hatte das Streikrecht in der Weimarer Republik mühsam zur Durchsetzung politischer Forderungen erkämpft. Der sogenannte politische Streik wurde aber erst in der Bundesrepublik durch Richterrecht verboten. Auslöser für dieses Verbot war ein Zeitungsstreik im Jahr 1952, zu dem die IG Druck und Papier aus Anlass der dritten Lesung des Betriebsverfassungsgesetzes aufgerufen hatte. 30.000 Beschäftigte im grafischen Gewerbe beteiligten sich an diesem 24-Stunden-Streik. In der Folge verklagten 21 Zeitungsverlage die Gewerkschaft und forderten Schadensersatz. Doch in Wirklichkeit ging es um viel mehr: Die Juristen sollten die „Kampfmaßnahme Streik“ generell auf ein Minimum beschränken und machten sich damit zum Handlanger des Kapitals.
Der erste Präsident des Bundesarbeitsgerichtes, Hans Carl Nipperdey, hatte bereits unter den Nazis sein „Recht“ gesprochen. Noch heute ist nach ihm noch eine Straße in Köln benannt. Er formulierte den bis heute dominierenden Standpunkt, nach dem politische Streiks „Eingriffe in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ und deshalb rechtswidrig seien. Diese Logik stellt ausdrücklich das Recht, ungehindert Geschäfte und Profite machen zu dürfen über das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und damit der großen Mehrheit des Volkes, für ihre sozialen Bedürfnisse zu kämpfen, die heute mehr und mehr zum Überlebenskampf werden.
Von einem Verbot steht in unseren Gesetzen allerdings nichts. Doch die Rechtsprechung setzt sich bis heute fort und verstößt damit gegen das Grundgesetz, die Europäische Menschenrechts- und Sozialcharta, gegen das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Vereinigungsfreiheit und gegen die Versammlungsfreiheit. In sieben von 16 deutschen Landesverfassungen ist der Streik ausdrücklich garantiert. Doch fehlende Aussagen im Grundgesetz über den politischen Streik dürfen nicht als Verbot interpretiert werden. Die Illegalisierung durch eine längst überholte herrschende Rechtsmeinung würde einer verfassungsrechtlichen Überprüfung kaum standhalten.
Zudem fällt ein politischer Demonstrationsstreik während der Arbeitszeit auch unter den Schutz der grundgesetzlich garantierten Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Das Streikrecht besteht auch gemäß Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) für die Wirtschaftsbedingungen, die von politischen Entscheidungen geprägt werden. Soziale Fragen, die wegen politischer Entscheidungen entstehen, dürfen auch unter bestimmten Voraussetzungen gemäß dem grundrechtlich verbrieften Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 des GG korrigiert werden.

Gewerkschaften brauchen mehr Biss
Seit  1998 hat der Europarat die Bundesrepublik wegen „schwerer Menschenrechtsverletzung“ gerügt, weil das Recht auf Arbeitsniederlegungen, die sich gegen politische Entscheidungen richten, nicht eingeschränkt werden dürfe. Bisher ist dies bei den Bundesregierungen abgeprallt. Die tendenziösen Medien berichteten selbstredend bisher nicht darüber. Bei der Überwindung der vordemokratischen Verhältnisse sind auch Gewerkschaften zurückhaltend. Sie klammern sich immer noch an die längst nicht mehr funktionierende „Sozialpartnerschaft“ und sehen sich selbst als „Ordnungsfaktor“ im Staat.
Zudem sind Gewerkschaften noch zu „sozialdemokratisiert“. Sie haben eine regelrechte „Beißhemmung“ gegenüber der SPD. Am deutlichsten zu sehen bei der Umsetzung der Agenda 2010, der Hartz-Gesetze und der Rente mit 67. Diese Ängste, dass das Streikmonopol durch die Forderung nach einem umfassenden Streikrecht fallen könnte sind unbegründet oder zumindest übertrieben. Es ist nicht nachzuweisen, dass das Recht zum politischen Streik automatisch mit dem „Preis“ des Streikmonopols bezahlt werden müsste. Und wäre denn, wenn dies so wäre, der Nutzen der Ausweitung der Kampfmittel nicht wesentlich höher einzustufen, als der etwaige Verlust des Streikmonopols?
Das Recht auf den politischen Streik kann auch in den Tarifverträgen abgesichert werden. Im Manteltarifvertrag der Druckindustrie von ver.di ist dieses Recht schon seit Jahren verbrieft. Leider ist das bisher der einzige Tarifvertrag. Die Gewerkschaften brauchen daher nicht zwingend den Gesetzesgeber, um dieses Recht zu manifestieren.

Schwere Verletzung der EU-Menschenrechts- und Sozialcharta
Deutschland ist eines der streikärmsten Länder der Welt und hat darüber hinaus weltweit das restriktivste und rückständigste Streikrecht – einmal abgesehen von totalitären Staaten. Das Verbot des politischen Streiks hierzulande stellt eine schwere Verletzung des harten Kerns der Europäischen Menschen- und Sozialrechtscharta dar. Auch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) stufe das Verbot von Streiks, die nicht auf Abschluss von Tarifverträgen gerichtet seien, als „ernsthafte Verletzung“ der Versammlungsfreiheit ein.
Kanzlerin Angela Merkel und ihre Außenminister reisen durch die Welt und prangern Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten an. Sie sollten auch vor der eigenen Tür kehren. In fast allen europäischen Ländern ist der politische Streik beziehungsweise der politische Demonstrationsstreik durch die Verfassung oder ein Gesetz geregelt, durch Tarifverträge rechtlich erlaubt oder zulässig oder zumindest von Politik und Richtern geduldet. Lediglich in Österreich, England und Deutschland ist das verboten.
Arbeitnehmerorganisationen dürfen nicht daran gehindert werden, gegen die Sozial- und Wirtschaftspolitik einer Regierung – wie die Einführung der Rente mit 67 oder die Hartz-IV-Gesetze – zu streiken. Es wird Zeit, dass das Thema auf die Tagesordnung gesetzt wird. IG Metall, ver.di, IG BAU und weitere DGB-Gewerkschaften haben schon seit Jahren entsprechende Gewerkschaftstagsbeschlüsse. Diese Beschlüsse gilt es nun einzufordern und umzusetzen. DGB und Einzelgewerkschaften müssen endlich den Mut haben, das Thema öffentlich zu vertreten.

* IG BAU, Gewerkschaftssekretär in Wiesbaden

Freiheitsrechte müssen erkämpft werden

Arbeitgeber und manche Politiker werden immer wieder versuchen, auch Streiks um Arbeitsbedingungen durch eine Flut von Rechtsstreitigkeiten zu unterbinden. Das „normale“ Streikrecht muss deshalb auch durch die „Schärfung“ der Kampfmittel wie den politischen Streik verteidigt und ausgebaut werden. Damit würde mehr durchgesetzt werden, und gerade auch im politischen Raum. Die Gewerkschaften sollten wissen, dass die Durchsetzung des politischen Streikrechts bei der Mitgliedergewinnung –Erhaltung durch ihre Politisierung zudem für sie Erfolge verspricht. Gewerkschaften müssen endlich radikaler und politischer werden. Die Tarifpolitik verkommt zunehmend zur „Reparaturwerkstatt“ einer verfehlten neoliberalen Politik. Die „normale“ Tarifpolitik kann nicht mehr die ganzen politisch verursachten Verschlechterungen ausgleichen.
In Italien, Frankreich, Spanien, Portugal, Griechenland und vielen anderen Ländern haben in den vergangenen Jahren Generalstreiks oder ähnliche Aktionen stattgefunden, die sich gegen Rentenreformen, Sparpakete oder gegen die Aufweichung des Kündigungsschutzes richteten. In weiteren europäischen Ländern hat es eine Fülle von politischen Streiks bis hin zu Generalstreiks gegeben. Was in vielen anderen Staaten selbstverständlich ist, wird in Deutschland durch Politik und rückwärtsgerichtete Rechtsprechung unterdrückt.
Die meisten Menschen in Deutschland wollen ihre Freiheitsrechte auch nutzen. Etwa 80 Prozent wünschen eine grundlegende gesellschaftspolitische Wende; denn an die Legende von der „sozialen Marktwirtschaft“ glaubt hierzulande kaum noch jemand. Die viel beschworene Demokratie tendiert immer mehr zu einer Plutokratie der Herrschaft der
Superreichen und des Mammons. Dass auch die deutsche Arbeiterbewegung zu Massenstreiks fähig ist, zeigen die Jahre 1918 bis 1923. Diese Bewegung, namentlich die Generalstreiks 1920 und 1923, wurde von keinem Gewerkschaftsgremium geplant und ausgerufen.

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