Written by 16:54 HABERLER

Wieder kein NPD Verbot

Alev Bahadir

Seit einigen Monaten läuft das bis jetzt zweite Verbotsverfahren gegen die faschistische NPD. Am 17. Januar soll diesbezüglich eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht gefällt werden. Dass dieses Verfahren besser verlaufen wird, als der erste Anlauf im Jahr 2003, ist unwahrscheinlich. Damals war ein erstes Verbotsverfahren gegen die NPD wegen starker Verstrickungen des Verfassungsschutzes in hohen NPD-Riegen gescheitert. Damals kam heraus, dass der Verfassungsschutz V-Männer in hochrangigen Positionen finanzierte.

Der zweite Antrag auf ein Verbot wurde nun nicht von der Bundesregierung und dem Bundestag, sondern von den Bundesländern eingereicht. Im Falle eines Verbots würde die Partei aufgelöst und das Parteivermögen eingezogen werden. Doch scheint dieser Fall unwahrscheinlich. Nicht nur, dass der primäre Grund vom Verfahren 2003 nach wie vor besteht, die Verfassungswidrigkeit der NPD wird auch an zahlreichen Stellen angezweifelt. Nach Einschätzung der Bundesregierung würde die Partei „die Schwelle zur Gefährdung“ nicht überschreiten. Nur die Verbreitung von verfassungswidrigen Ideen würde nicht reichen.

Da stellt sich dann selbstverständlich die Frage, was denn passieren muss, wenn die Verbreitung von verfassungswidrigen Ideen nicht verfassungswidrig genug ist?

In der Vergangenheit der Bundesrepublik Deutschland wurden zwei Parteien verboten. Eine davon war die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Die KPD hatte sich nach dem 2. Weltkrieg erneut gegründet, nachdem sie auch während des Hitler-Faschismus verboten worden war. Doch wurde bereits seit Anfang der 50er Jahre erheblich Stimmung gegen die KPD gemacht. Zahlreiche Mitglieder der Partei wurden aus dem öffentlichen Dienst entlassen, Parteibüros durchsucht und Abgeordnete zeitweise vom Parlament verwiesen. Nach einem fünfjährigen Verfahren wurde die KPD schließlich 1956 verboten, was dazu führte, dass sie ihre Mandate verlor und ihr verboten wurde, Nachfolgeorganisationen zu gründen. Während dieser Zeit war sie vor allem wegen ihres Engagements gegen die Wiederbewaffnung der BRD aufgefallen.

In diesem Zusammenhang erscheint das 2. Verbotsverfahren gegen die NPD wie eine Farce. Der Bedarf von Seiten der Herrschenden, diese neofaschistische Partei zu verbieten, besteht überhaupt nicht. Gründe gäbe es ja genug. Die offensichtliche Gewaltbereitschaft innerhalb der Partei, der Wunsch nach einem zweiten Hitlerdeutschland, die Leugnung der Ermordung von fast 6 Mio. Juden und der Verbrechen während des 2. Weltkriegs. Und nicht zuletzt die Beteiligung von NPD-Funktionären bei der Unterstützung und Planung der NSU-Morde. Dass all diese Gründe gegen jegliches Demokratieverständnis verstoßen, ist offensichtlich. Doch in der bürgerlichen Demokratie, in der wir leben, stehen die Interessen der Reichen und Mächtigen nun mal vor denen der Bevölkerung. Außerdem hat der Verfassungsschutz mit der NPD eine eigene Partei, mit der er in aller Ruhe seine eigenen Interessen verfolgen kann.

Dass uns also am 17. Januar ein Verbot der NPD erwartet, scheint äußerst unwahrscheinlich. Wieder werden fadenscheinige Begründungen vorgelegt werden. Der Ausdruck „auf dem rechten Auge blind“ scheint viel zu niedrig gegriffen für die Regierung und Verwaltung, unter der wir leben.

Close