Written by 09:00 HABERLER

50 Jahre „Radikalenerlass“

Lothar Letsche

Am 28. Januar 1972 fassten die Ministerpräsidenten der damaligen westdeutschen Länder gemeinsam mit Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) einen folgenreichen Beschluss. Wer im öffentlichen Dienst arbeitete oder sich dort bewarb, sollte künftig automatisch politisch „überprüft“ werden. Bis 1991 wurde dieses Verfahren in einigen Bundesländern praktiziert.

Der Niedersächsische Landtag beschäftigte sich am 16. Dezember 2016 mit diesem Thema. So wurden in der Landtagsdrucksache die Auswirkungen beschrieben:

„Insbesondere mithilfe der ‚Regelanfrage’ wurden bundesweit etwa 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber von den Einstellungsbehörden auf ihre politische ‚Zuverlässigkeit’ durchleuchtet. Diese Behörden erhielten ihre ‚Erkenntnisse’ insbesondere vom ‚Verfassungsschutz’, welcher in dieser Zeit insgesamt 35.000 Dossiers über politisch Andersdenkende fertigte. In der Folge des ‚Radikalenerlasses’ kam es in der damaligen Bundesrepublik zu 11.000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen.

 … Zur Abwehr angeblicher Verfassungsfeinde sollten „Personen, die nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten“ aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten bzw. entlassen werden. Formell richtete sich der Erlass gegen ‚Links- und Rechtsextremisten’, in der Praxis traf er aber vor allem politisch Aktive des linken Spektrums: Mitglieder kommunistischer, sozialistischer und anderer linker Gruppierungen, bis hin zu Friedensinitiativen. Den Betroffenen wurden fast ausnahmslos legale politische Aktivitäten, wie die Kandidatur bei Wahlen, die Teilnahme an Demonstrationen oder das Mitunterzeichnen politischer Erklärungen vorgeworfen.

Der ‚Radikalenerlass’ führte bundesweit zum faktischen Berufsverbot für Tausende von Menschen, die als Lehrerinnen und Lehrer, in der Sozialarbeit, als […] Briefträger, […] Lokomotivführer oder in der Rechtspflege tätig waren oder sich auf solche Berufe vorbereiteten und bewarben. Systemkritische und missliebige Organisationen und Personen wurden an den Rand der Legalität gedrängt, die Ausübung von Grundrechten wie der Meinungs-, Organisations- und Versammlungsfreiheit wurde behindert, bedroht und bestraft. Bis weit in die 1980er-Jahre vergiftete die Jagd auf vermeintliche ‚Radikale’ das politische Klima. Statt Zivilcourage und politisches Engagement zu fördern, wurden Duckmäusertum erzeugt und Einschüchterung praktiziert.

Während das Bundesverfassungsgericht keinen Verfassungsverstoß feststellte, wurde die Praxis der Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof [für Menschenrechte] und weiteren internationalen Institutionen als völker- und menschenrechtswidrig verurteilt. … Betroffen war vor allem der Schuldienst, als in den 1970er- und 1980er-Jahren Bewerberinnen und Bewerber nicht eingestellt und Lehrkräfte entlassen wurden. Viele Betroffene mussten sich nach zermürbenden und jahrelangen Prozessen beruflich anderweitig orientieren.“

Der Niedersächsische Landtag nahm dazu Stellung und erklärte,

  •  ● „dass politisch motivierte Berufsverbote, Bespitzelungen und Verdächtigungen nie wieder Instrumente des demokratischen Rechtsstaates sein dürfen, 
  •  ● dass die Umsetzung des sogenannten Radikalenerlasses ein unrühmliches Kapitel in der Geschichte Niedersachsens darstellt und das Geschehene ausdrücklich bedauert wird, 
  •  ● dass die von niedersächsischen Maßnahmen betroffenen Personen durch Gesinnungsanhörungen, Berufsverbote, langwierige Gerichtsverfahren, Diskriminierungen oder auch Arbeitslosigkeit vielfältiges Leid erleben mussten, 
  •  ● dass er den Betroffenen Respekt und Anerkennung ausspricht …
  •  ● Bis in die 1980er-Jahre hinein wurde die politische Positionierung durch das Erzeugen von Angst vor Existenzverlust behindert. Neben Bespitzelungen und Gesinnungs-Anhörungen mussten die Betroffenen oftmals jahrelang Gerichtsprozesse und auch Arbeitslosigkeit über sich ergehen lassen. …
  •  ● „Es herrschte in weiten Teilen der Gesellschaft ein Klima der Angst vor Beobachtung und späteren negativen beruflichen Folgen. …“
Close