Written by 14:00 DEUTSCH

Debatte um Kindergrundsicherung

Fee Pottharst

Die Kindergrundsicherung, die am 27. September verabschiedet worden ist, soll die Startbedingungen von Kindern aus armen Haushalten verbessern, denn Armut wird in diesem reichen Land weitervererbt. Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung ist jedes fünfte Kind von Armut betroffen. Das Gesetz soll am 1.Januar 2025 in Kraft treten. Doch wie nützlich ist dieses Gesetz?

Die Kindergrundsicherung löst das Kindergeld ab und setzt sich aus dem fixen Kindergarantiebetrag und einem flexiblen einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag zusammen. Der fixe Kindergarantiebetrag steht jedem/jeder bis zu seinem 18. Lebensjahr zu. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Verlängerungen möglich. Er beträgt, wie das jetzige Kindergeld, 250 Euro im Monat. Der Betrag soll alle zwei Jahre adaptiert, also angepasst, werden. Der Kinderzusatzbetrag hängt vom Einkommen der Eltern und vom Kindesalter ab. In ihm werden weitere soziale Leistungen, wie das Bürgergeld, gebündelt. Damit sollen arme Familien besonders unterstützt werden.

Der Beschluss zur Kindergrundsicherung verzögerte sich. Finanzminister, Christian Lindner, und Familienministerin, Lisa Paus, hatten sich darüber gestritten, wie viel die Grundsicherung kosten darf. Von Paus vorgesehen waren eigentlich 12 Milliarden Euro, während Lindner an allen Enden sparen wollte. Stattdessen sollte das Geld in den Verkehrssektor fließen. Man einigte sich schließlich auf 2,4 Milliarden Euro. Was wird deutlich? Finanzminister Lindner unternimmt nicht die geringsten Anstrengungen, die Kinderarmut ansatzweise zu bekämpfen. Auch die Kindergrundsicherung ändert nichts daran, wie sehr dieses reiche Land Kinder aus armen Familien links liegen lässt. In den vergangenen Jahren gab die Bundesregierung lediglich 1,2 Prozent der Wirtschaftsleistungen für das bisherige Kindergeld aus. Zwar soll die neue Grundsicherung bürokratische Hürden abbauen, doch müssen Familien, die ebenfalls einen Anspruch auf einen Zusatzbetrag haben, statt zu einer Anlaufstelle, nämlich zur Familienkasse, zu zwei gehen. Die zweite Station ist die Bundesagentur für Arbeit. Dass daran etwas erleichternd sein soll, lässt sich bezweifeln.

Dass die Bundesregierung geflüchtete Kinder strukturell benachteiligt, zeigt sich mit dem neuen Gesetz besonders deutlich. Geflüchtete Kinder, die zuvor Anspruch auf das Kindergeld hatten, werden nun partout ausgeschlossen werden. Damit wird geflüchteten Kindern, die ebenso dringend die Hilfen benötigen, die Zukunft absichtlich erschwert.

Close