Written by 08:00 DEUTSCH

Die (Schein-)Debatte um die Erbschaftssteuer – wie die SPD über die 16 Prozent kommen will

In den vergangenen Tagen wurde viel über die Reformvorschläge der SPD zur Erbschaftssteuer diskutiert. Reichere Erben sollen stärker zur Kasse gebeten werden, bei kleineren Erbschaften soll es Entlastungen geben. CDU und Wirtschaftsverbände kritisierten den Vorstoß. Doch die Debatte ist eigentlich eine Scheindebatte, denn bereits in wenigen Monaten wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die schwarz-rote Regierung aller Voraussicht nach zu einer Neuregelung der Erbschaftssteuer zwingen.

Yekta Dogan

Das Konzept der SPD sieht für jeden Erben einen sogenannten Lebensfreibetrag von rund einer Million Euro vor. Für das Vererben von Unternehmen will die SPD einen zusätzlichen Freibetrag von fünf Millionen Euro schaffen. Damit sei sichergestellt, dass die meisten Familienbetriebe steuerfrei in die nächste Generation weitergegeben werden könnten, zitiert die Tagesschau die Partei. Erst ab einem Unternehmenswert von mehr als fünf Millionen Euro wären Steuern fällig. Diese Steuerschuld soll über zwanzig Jahre gestundet werden können, damit niemand deswegen seinen Betrieb aufgeben muss. Die Verschonungsregel fiele dafür weg.

Kritik von CDU und Wirtschaft – Betriebsvermögen soll unangetastet bleiben

Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Fritz Güntzler, sagte dazu, der Vorschlag komme zum falschen Zeitpunkt und setze ein falsches Signal. “Millionen von fleißigen Unternehmern seien jetzt verunsichert.”

Interessensverbände der Wirtschaft lehnten das SPD-Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer ebenfalls ab. Der Verband der Familienunternehmer warnte davor, den Betrieben finanzielle Mittel für Investitionen zu entziehen. Der in Aussicht gestellte Freibetrag für Betriebsvermögen von fünf Millionen Euro sei zu niedrig. Die derzeitige Regelung zur Verschonung von Betriebsvermögen müsse beibehalten werden. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer rechnet mit einer erheblich höheren Belastung bei der Übertragung von Betriebsvermögen, sollten die Vorschläge der SPD umgesetzt werden. Darum geht es auch vor allem in der Debatte: Ausnahmen und Steuerbefreiungen beim Vererben von Betriebsvermögen. Erbschaften von hohen Betriebsvermögen können nämlich mit ausreichend zeitlichem Vorlauf so organisiert werden, dass die Steuerlast minimiert wird.

Wie Erben von großem Betriebsvermögen keine Steuern zahlen

Wenn sich Erben beispielsweise dazu verpflichten, das Unternehmen fünf Jahre weiterzuführen und die Löhne zu sichern, werden 85 Prozent des Vermögens von der Erbschaftssteuer ausgenommen. 100 Prozent des Vermögens bleiben steuerfrei, wenn sich der Zeitraum auf sieben Jahre erhöht. Das gilt für Betriebsvermögen bis 26 Millionen Euro. Alle Beträge darüber können jedoch auch durch die “Verschonungsbedarfsprüfung” steuerbefreit werden. Denn nur Privatvermögen zählt bei der Frage, ob jemand die Steuer „zahlen kann“- nicht der Wert des Betriebes, denn das geerbte Unternehmen selbst zählt nicht als verfügbares Vermögen. Wenn der Erbe nachweist, dass er nicht genug eigenes Vermögen besitzt, um die Steuer zu zahlen, gilt er als „nicht leistungsfähig“ und die Steuer wird stark reduziert oder erlassen. Bisher konnte so auch Vermögen über 26 Millionen Euro künstlich “arm gerechnet” werden, um keine Erbschaftsteuer zu zahlen. 463-mal wechselten in den vergangenen zehn Jahren Vermögen im Wert von 100 Millionen Euro oder mehr den Besitzer. In mehr als der Hälfte der Fälle wurden keine Steuern fällig. Im Subventionsbericht des Bundes werden die Ausnahmen als größte aller Steuervergünstigungen aufgelistet: Dem Staat entgingen dadurch jährlich Einnahmen von 8,8 Milliarden Euro.

SPD auf Wählerjagd

Die Debatte hat allerdings weniger mit ernsthafter Belastung von Milliardären und Konzernen zu tun, als mit politischer Inszenierung. Denn schon in absehbarer Zeit dürfte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die schwarz-rote Koalition ohnehin zu einer Neuerung der Erbschaftsteuer zwingen. Das Urteil beschäftigt sich mit nichts Geringerem als der Frage, ob der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes es zulässt, dass private Erben zur Kasse gebeten werden, während Erben großer Betriebsvermögen in vielen Fällen nahezu steuerfrei davonkommen.

Die SPD verweist darauf, man müsse sich frühzeitig auf den Spruch aus Karlsruhe einstellen. Tatsächlich nutzte die auf rund 16 Prozent geschrumpfte Partei den Jahresauftakt vor allem, um sich mit einem eigenen Vorstoß bei ihrem angeblichen Kernthema– der sozialen Gerechtigkeit – öffentlich in Erinnerung zu bringen.

Die Union dagegen setzt auf Abwarten und Blockade. Vor allem aber will sie um jeden Preis vermeiden, auch nur den leisesten Verdacht zu erwecken, sie könnte bereit sein, den Konzernen und Milliardären selbst minimale, womöglich nur symbolische Mehrbelastungen zuzumuten. Die Debatte bietet beiden Parteien allerdings auch die Möglichkeit, weitere Steuerentlastungen für Konzerne zu verhandeln, während die SPD nach Außen ihr “Gesicht” wahren kann. Schlupflöcher für Unternehmen und Milliardäre lassen sich sicherlich auch in einer neuen Erbschaftsreform finden – trotz Bundesverfassungsgericht.

Close