Mahir Şahin
Die vom Autoverleiher Sixt gekündigten drei Kolleginnen haben die Kündigungsschutzklage vor Gericht gewonnen, die Frauen müssen jetzt weiterbeschäftigt werden. Die Beschäftigten bei Sixt im Düsseldorfer Airport waren dabei, mit der zuständigen Gewerkschaft ver.di, einen Betriebsrat beim Autoverleiher zu installieren, bevor sie mehrmals gekündigt wurden. Nun haben sie sich nochmals erfolgreich gegen die Kündigungen gewehrt. Diesmal hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf entschieden, dass die Kündigungen unwirksam sind. Zuvor im Februar hatte auch das Arbeitsgericht in der 1. Instanz die Kündigungen für unwirksam erklärt.
Die Sixt Geschäftsführung hatte zwar erklärt, dass die Kündigungen angeblich nichts mit der Betriebsratsgründung zu tun hätten, aber selbst das Gericht hat wohl angedeutet, dass es nicht um arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen geht. Anscheinend möchte Sixt bewusst und systematisch eine Gründung des Betriebsrates mit allen Mitteln verhindern. Abfindungen wurden laut ver.di durch die drei aktiven Gewerkschaftsmitglieder abgelehnt und die Kolleginnen wollen zum Arbeitsplatz zurück und endlich den Betriebsrat gründen.
Der zuständige ver.di Gewerkschaftssekretär Özay Tarim erklärt zu den Ereignissen folgendes: „Es ging immer um Verhinderungsmöglichkeiten von Betriebsratswahlen, wir appellieren an Sixt, sich an die demokratischen Regeln zu halten“. Der Gewerkschafter sagt weiterhin: „Wir ziehen den Hut vor diesen drei Frauen, die standhaft geblieben sind“.
Bis jetzt gibt es keinen einzigen Betriebsrat bei Sixt. Insgesamt arbeiten bei dem deutschen Marktführer knapp 6400 Beschäftigte. Jetzt gibt es freie Bahn für die Gründung des ersten Betriebsrates bei Sixt. Die Sixt-Beschäftigten am Düsseldorfer Airport wollen jetzt durchstarten für einen Betriebsrat.