Der Fall Hüseyin Doğru wirft ein beunruhigendes Licht auf eine Entwicklung, die Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit in Europa zunehmend unter Druck setzt. Doğru lebt und arbeitet in Berlin. Er ist Journalist und Gründer des Online-Mediums red. Im Mai 2025 setzte ihn die Europäische Union auf eine Sanktionsliste. Der Vorwurf lautet, er habe an gezielter Beeinflussung der öffentlichen Meinungsbildung mitgewirkt. Ein strafrechtliches Urteil gibt es nicht. Eine Anklage ebenfalls nicht.
Eren Gültekin
Die Folgen dieser Entscheidung sind existenzbedrohend. Sämtliche Konten wurden eingefroren, auch die seiner Ehefrau. Finanzielle Hilfe durch Dritte ist untersagt. Seine Bewegungsfreiheit ist massiv eingeschränkt. Unter diesen Bedingungen ist journalistische Arbeit, die auf Recherche, Austausch und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit angewiesen ist, kaum noch möglich. Doğru weist die Anschuldigungen entschieden zurück. Dennoch greifen Maßnahmen, die sonst nur nach richterlicher Entscheidung verhängt werden, hier jedoch ohne Gerichtsverfahren.
Damit stellt sich ein grundlegendes Problem. Wenn journalistische Tätigkeit als Gefahr für die öffentliche Ordnung oder politische Stabilität eingestuft wird, lässt sich Pressefreiheit faktisch außer Kraft setzen, ohne sie offen zu verbieten. Nicht durch formelle Zensur, sondern durch Kontosperren, Reiseauflagen und wirtschaftlichen Druck. Diese Instrumente treffen nicht nur den Betroffenen selbst, sondern entfalten eine abschreckende Wirkung auf andere Journalisten.
Ein Blick auf den Fall Florian Warweg verdeutlicht, wie unterschiedlich Institutionen mit kritischem Journalismus umgehen. Warweg beantragte 2022 die Aufnahme in die Bundespressekonferenz, den Zusammenschluss der Hauptstadtjournalisten. Der Antrag wurde abgelehnt. Warweg klagte und erhielt vor dem Landgericht Berlin Recht. Die Bundespressekonferenz zog ihre Berufung später zurück. Das Ergebnis ist, dass Warweg kein offizielles Mitglied ist, aber an Regierungspressekonferenzen teilnehmen und Fragen stellen darf, als wäre er eines.
Parallel dazu sind Journalisten aus klar rechts positionierten Medien reguläre Mitglieder der Bundespressekonferenz. Die Wochenzeitung Junge Freiheit verfügt über entsprechende Ausweise. Auch das AfD-nahe Internetradio Kontrafunk ist mit einem Redakteur vertreten. Diese Beispiele zeigen, dass politische Ausrichtung allein offenbar kein Ausschlusskriterium ist. Entscheidend ist offenbar weniger die journalistische Arbeit selbst, sondern ob ein Medium die vorherrschenden politischen und gesellschaftlichen Sichtweisen nicht grundsätzlich infrage stellt.
Genau hier drängt sich die zentrale Frage auf. Wer legt heute fest, welche journalistische Arbeit als legitim gilt und welche als unzulässig oder sicherheitsrelevant bewertet wird? Zwar gibt es in Deutschland rechtliche Regelungen gegen Hetze, Volksverhetzung und gezielte Falschinformationen, doch diese werden nicht in jedem Fall über strafrechtliche Verfahren geklärt. Im Fall Doğru greift jedoch kein Gericht, sondern ein politisches Sanktionsinstrument auf europäischer Ebene.
Besonders widersprüchlich wirkt dies vor dem Hintergrund der deutschen Medienlandschaft insgesamt. Große Verlagshäuser wie Axel Springer prägen seit Jahrzehnten das öffentliche Meinungsbild. Ihre Medien stehen immer wieder in der Kritik, Gruppen gegeneinander auszuspielen, Ressentiments zu bedienen oder soziale Konflikte zu verschärfen, etwa gegenüber armen Menschen oder Migranten. Spürbare Konsequenzen bleiben dennoch aus.
Der Fall Hüseyin Doğru steht damit exemplarisch für eine gefährliche Schieflage. Unabhängig davon, wie man die Inhalte bewertet. Wenn journalistische Existenzen ohne Urteil zerstört werden können, ist nicht nur ein Einzelner betroffen. Dann steht die Pressefreiheit insgesamt unter Vorbehalt.

