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„Mehr von uns ist besser für alle“

ALEXANDRA WILLER*

Seit Juni 2016 gilt der bundesweit erste Tarifvertrag für Krankenhausbeschäftigte in der Charité, der verbindliche Personalquoten im Pflegedienst festlegt und dadurch die Grundlage für bessere Arbeitsbedingungen im Krankenhaus schafft. In den bundesdeutschen Krankenhäusern ist die Personalausstattung so heruntergefahren worden, dass die unzureichende Versorgungsqualität für PatientenInnen und skandalöse Hygienemängel fast täglich Schlagzeilen machen und die Arbeitsbelastung für die Beschäftigten (Überstundenberge, ständiges Einspringen bei eigentlich geplantem Frei) unerträglich geworden ist.

Vor diesem Hintergrund haben nun auch Beschäftigte aus 20 weiteren Krankenhäusern bundesweit zusammen mit ver.di ihre jeweiligen Arbeitgeber zu Tarifverhandlungen aufgefordert. 20 Krankenhäuser, die nun vorangehen, entsprechen einem Prozent der Krankenhäuser bundesweit. Die Forderungen sind: Mindestpersonalausstattung für alle Bereiche und Regelungen zum Belastungsausgleich, wenn die Mindestpersonalausstattung nicht eingehalten wird und keine Kompensation von Personalengpässen durch Azubis. In den letzten Monaten haben dies auch die Beschäftigten der 21 Krankenhäuser im Saarland gefordert.

GESETZLICHE PERSONALBEMESSUNG JETZT!

Ver.di fordert eine gesetzliche Personalbemessung für alle Krankenhäuser und nicht nur tarifliche Regelungen in einzelnen Krankenhäusern, die durchsetzungsfähig sind. In den letzten Jahren war die Bereitschaft der Regierungsparteien hierzu gleich null. Ob es mit einer neuen Bundesregierung (egal in welcher Konstellation) ab September auch nur einen Schritt weitergeht, bezweifeln viele der AktivistInnen. Wenn allerdings der Druck aus den Betrieben, die bereit sind, bis zum Streik zu gehen, groß genug ist, kann damit vielleicht eine gesetzliche Regelung „erzwungen“ werden.

Bis 1989 gab es keine Streikmaßnahmen in Krankenhäusern. Selbst in Gewerkschaftskreisen gab es eine hohe Unsicherheit, ob diese überhaupt möglich wären in Anbetracht der Notwendigkeit, den Betrieb zum Wohl der PatientenInnen aufrecht zu erhalten und aufgrund eher schlechter gewerkschaftlicher Organisationsgrade. Dann fanden 1989 symbolische Streiks von Krankenhausbeschäftigten statt, die sich im Laufe der 90er Jahre zu Delegationsstreiks entwickelten, bei denen einzelnen KollegInnen die Streikteilnahme ermöglicht wurde, während die Mehrzahl der Krankenhausbeschäftigten den Stationsbetrieb aufrecht erhielt.

Das Problem war, dass kein spürbarer ökonomischer Druck auf die Krankenhausbetreiber ausgeübt werden konnte. Dieses Streikdilemma veränderte sich erst langsam ab den 2000er Jahren, als zunächst Beschäftigte aus den Operationssälen durch Streikteilnahme dafür sorgten, dass bestimmte OPs nicht durchgeführt werden konnten und damit die Krankenhäuser in begrenztem Maße ökonomische Einbußen hatten. Hieraus entwickelte sich der Bettenstreik.

Hierbei kündigen die Beschäftigten dem Krankenhausbetreiber die Streikaktionen so frühzeitig an, dass er organisatorisch reagieren kann, z.B. geplante Patienten-Aufnahmen stoppen oder PatientenInnen verlegen kann. Dies führt dazu, dass reale ökonomische Wirkung durch den Streik erzielt werden kann, weil das Krankenhaus eine bestimmte Anzahl von Betten einzelner Stationen oder sogar ganze Stationen schließen muss. Die Berliner Charité kosteten die Streiks 2015 nach eigenen Angaben ca. 500.000 Euro pro Tag, was letztendlich der Schlüssel zu der Bereitschaft war, den Tarifvertrag zu unterschreiben.

Allerdings wissen wir auch, dass Unternehmer sich nicht von ökonomischem Druck beeindrucken lassen, wenn sie den klaren klassenpolitischen Auftrag haben, sich an einer bestimmten Frage nicht in die Knie zwingen zu lassen. Ob die 20 Krankenhausbetreiber einen solchen Auftrag durchsetzen werden, oder die Beschäftigten in diesen Krankenhäusern ein Zeichen für die anderen 99 Prozent setzen können, werden wir in den nächsten Monaten erleben.

*Entnommen aus der Netzwerkinfo der Gewerkschaftslinken Nr. 65 vom September 2017

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